Ratgeber Existenzgründer

Freiwillige Krankenversicherung für Existenzgründer: Beitrag, Nachweis, Krankengeld 2026/2027

Für die meisten Gründer ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung der Normalfall – sie beginnt automatisch und passt sich dem Einkommen an. Dieser Ratgeber zeigt, was sie 2026 und 2027 kostet, welche Einnahmen zählen, wie die Kasse vorläufig und endgültig abrechnet und wie du Krankengeld absicherst.

Redaktion PKV-Gründer.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Freiwillige Krankenversicherung für Existenzgründer: automatisch statt per Antrag
  2. Was die freiwillige GKV Gründer 2026 und 2027 kostet
  3. Welche Einnahmen zählen beim Beitrag?
  4. Vorläufig, endgültig, nachgezahlt: So setzt die Kasse deinen Beitrag fest
  5. Krankengeld: Wahlerklärung, Wahltarif oder privat
  6. Kasse wählen und wechseln: der unterschätzte Hebel
  7. Freiwillig versichert bleiben oder in die PKV?
  8. Checkliste für die ersten Wochen
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer aus der Pflicht- oder Familienversicherung gründet, wird automatisch freiwilliges Mitglied (§ 188 Abs. 4 SGB V); ein Beitrittsantrag ist im Regelfall nicht nötig.
  • Der Beitrag beträgt 2026 rund 21,7 % der Einnahmen (mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %), mindestens 286,08 € auf 1.318,33 € und höchstens 1.261,31 €.
  • Zum Start setzt die Kasse den Beitrag vorläufig nach den voraussichtlichen Einnahmen fest und rechnet nach dem Einkommensteuerbescheid endgültig ab (§ 240 Abs. 4a SGB V) – mit Nachzahlung oder Erstattung.
  • Ohne Einkommensnachweis zahlst du bis zur Vorlage den Höchstbeitrag; legst du binnen drei Jahren nach Jahresende keinen Steuerbescheid vor, gilt er endgültig.
  • Krankengeld gibt es nur mit Wahlerklärung – ab der 7. Woche, für 0,6 Prozentpunkte mehr Beitrag (7,91 € bis 34,88 € im Monat 2026).

Die freiwillige Krankenversicherung für Existenzgründer beginnt meist automatisch: Wer aus der Pflicht- oder Familienversicherung gründet, bleibt kraft Gesetzes freiwilliges GKV-Mitglied (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Beitrag richtet sich nach den Einnahmen – 2026 rund 21,7 % (mit Krankengeld, kinderlos), mindestens 286,08 € und höchstens 1.261,31 € im Monat. Die Kasse setzt ihn zunächst vorläufig nach deiner Prognose fest und rechnet nach dem Einkommensteuerbescheid endgültig ab (§ 240 Abs. 4a SGB V).

Freiwillige Krankenversicherung für Existenzgründer: automatisch statt per Antrag

Lange galt: Wer gründet, muss binnen drei Monaten den Beitritt zur freiwilligen Versicherung erklären. Für die meisten Gründer ist das überholt. Endet eine Pflichtversicherung – etwa als Angestellter oder über das Arbeitslosengeld – oder die Familienversicherung, setzt sich die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung fort. Der GKV-Spitzenverband hält in seinen Grundsätzlichen Hinweisen vom 24.07.2023 fest, dass dann im Regelfall auch keine Beitrittserklärung innerhalb der dreimonatigen Anzeigefrist nötig ist.

Wie Gründer in die freiwillige GKV kommen. Quellen: §§ 9, 175, 188 SGB V; GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 24.07.2023. Stand: Oktober 2026.
Vorher versichert als …Weg in die freiwillige GKVWas du tun musst
Angestellter, ALG-I-Bezieher, Student oder familienversichertautomatisch (obligatorische Anschlussversicherung)Selbstständigkeit und Einnahmen melden
bereits freiwillig versichertMitgliedschaft läuft weiterneue Einnahmen melden, Beitrag wird angepasst
Sonderfälle ohne AnschlussversicherungBeitritt nach § 9 SGB V binnen drei Monaten (Vorversicherungszeit nötig)Beitritt fristgerecht erklären
privat versichertin der Regel kein Zugang als SelbstständigerRückweg nur über neue Versicherungspflicht

Die eigentliche Frist läuft in die andere Richtung: Wer statt der GKV eine private Krankenversicherung will, muss binnen zwei Wochen ab Zugang des Hinweises der Kasse austreten. Was es damit auf sich hat und welche Fristen ab deinem Startdatum laufen, zeigt der Fristenrechner; den Gesamtüberblick gibt Krankenversicherung für Existenzgründer.

Was die freiwillige GKV Gründer 2026 und 2027 kostet

Als Selbstständiger zahlst du den Beitrag allein. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (mit Krankengeld) oder dem ermäßigten von 14,0 % (ohne), dem Zusatzbeitrag deiner Kasse und der Pflegeversicherung (2026: 3,6 % mit Kind, 4,2 % kinderlos). Bemessungsgrundlage sind deine Einnahmen – mindestens die Mindestbemessung, höchstens die Beitragsbemessungsgrenze.

GKV-Beitrag für freiwillig versicherte Selbstständige pro Monat, Zusatzbeitrag 2,9 %. 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 und Pflegereform-Entwurf (Bundesrat ausstehend, Zusatzbeitrag als Annahme). Eigene Berechnung nach §§ 240, 241, 243 SGB V. Stand: Oktober 2026.
Einnahmen pro Monat2026 mit Krankengeld, kinderlos2026 ohne Krankengeld, kinderlos2026 mit Krankengeld, mit Kind2027 mit Krankengeld, kinderlos
bis 1.318,33 € (2027: 1.376,67 €)286,08 €278,17 €278,17 €302,87 €
2.000 €434,00 €422,00 €422,00 €440,00 €
2.500 €542,50 €527,50 €527,50 €550,00 €
3.000 €651,00 €633,00 €633,00 €660,00 €
4.000 €868,00 €844,00 €844,00 €880,00 €
5.000 €1.085,00 €1.055,00 €1.055,00 €1.100,00 €
ab 5.812,50 € (2027: ab 6.375 €)1.261,31 €1.226,44 €1.226,44 €1.402,50 €

Mindest- und Höchstbeitrag für Selbstständige

Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %

0 €500 €1.000 €1.500 €2.000 €286Mindestbeitrag 2026303Mindestbeitrag 2027*1.261Höchstbeitrag 20261.402Höchstbeitrag 2027*

Eigene Berechnung nach §§ 240, 241, 243 SGB V und Rechengrößen 2026; *2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 und Pflegereform-Entwurf (Bundesrat ausstehend), Zusatzbeitrag 2027 als Annahme.

Seit 2019 gilt für alle freiwillig Versicherten dieselbe Mindestbemessung von 1/90 der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag (§ 240 Abs. 4 SGB V); die früheren Sonderregeln für Existenzgründer gibt es nicht mehr. Auch wer im ersten Monat gar keinen Gewinn macht, zahlt deshalb mindestens den Mindestbeitrag. Deinen genauen Beitrag für 2026 und 2027 rechnet der Gründer-KV-Rechner – auch mit Gründungszuschuss.

Welche Einnahmen zählen beim Beitrag?

Die Kasse muss deine „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ berücksichtigen (§ 240 Abs. 1 SGB V). Beitragspflichtig sind deshalb nicht nur der Gewinn aus der Selbstständigkeit, sondern alle Einnahmen, die du zum Lebensunterhalt verwenden kannst:

  • Gewinn aus der Selbstständigkeit (Arbeitseinkommen nach Steuerrecht, nicht der Umsatz).
  • Mieteinnahmen und Kapitalerträge, etwa Zinsen oder Ausschüttungen.
  • Gründungszuschuss: Der Anteil in Höhe des Arbeitslosengelds zählt mit, die monatlichen 300 € zur sozialen Sicherung bleiben beitragsfrei (§ 240 Abs. 2 SGB V). Details erklärt der Ratgeber Krankenversicherung mit Gründungszuschuss.
  • Einkommen des Partners, wenn er nicht gesetzlich versichert ist: Dann kann die Kasse nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler einen Teil davon einbeziehen, höchstens bis zur Hälfte der Bemessungsgrenze; das Hessische LSG hat diese Praxis bestätigt (31.08.2023, L 8 KR 174/20).

Und wenn am Anfang gar kein Gewinn da ist?

Auch dann zahlst du als freiwilliges Mitglied den Mindestbeitrag – die Mindestbemessung gilt unabhängig davon, ob du tatsächlich etwas verdienst. Eine Ausnahme bietet nur die Familienversicherung: Bist du nicht hauptberuflich selbstständig und liegt dein Gesamteinkommen bei höchstens 565 € im Monat, kannst du beitragsfrei über deinen gesetzlich versicherten Partner versichert sein (§ 10 SGB V). Wer dagegen mit voller Kraft gründet und von der Selbstständigkeit leben will, gilt in der Regel als hauptberuflich selbstständig – maßgeblich ist die vorausschauende Prognose der Kasse, nicht der Gewinn der ersten Wochen. Dann scheidet die Familienversicherung aus. Wo die Grenze verläuft, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung nebenberuflich selbstständig.

Familienstand und Kinder senken den Beitrag nicht – Abstufungen nach der Zahl der Angehörigen sind unzulässig (§ 240 Abs. 2 SGB V). Dafür sind Kinder und ein Partner mit höchstens 565 € Gesamteinkommen im Monat (2026) beitragsfrei familienversichert. Lediglich der Pflegebeitrag ist mit Kind niedriger.

Vorläufig, endgültig, nachgezahlt: So setzt die Kasse deinen Beitrag fest

Weil dein Gewinn im ersten Jahr noch nicht feststeht, arbeitet die Kasse in zwei Stufen (§ 240 Abs. 4a SGB V):

1. Vorläufige Festsetzung

Bei Aufnahme der Selbstständigkeit setzt die Kasse den Beitrag nach deinen nachgewiesenen voraussichtlichen Einnahmen fest – etwa aus dem Businessplan, einer Prognose deines Steuerberaters oder einer begründeten Schätzung.

2. Laufende Jahre

Später gilt der zuletzt erlassene Einkommensteuerbescheid als Grundlage für die vorläufige Festsetzung.

3. Endgültige Festsetzung

Liegt der Steuerbescheid für das Jahr vor, rechnet die Kasse endgültig ab – mit Nachzahlung oder Erstattung. Untergrenze bleibt die Mindestbemessung.

4. Ohne Nachweis

Reichst du den Bescheid nicht binnen drei Jahren nach Ablauf des Jahres ein, setzt die Kasse die Beiträge endgültig nach der Bemessungsgrenze fest.

Der Höchstbeitrag droht schon früher.Legst du Einnahmenachweise auf Verlangen nicht vor, gilt bis zur Vorlage die Beitragsbemessungsgrenze als Einnahme (§ 240 Abs. 1 SGB V) – 2026 sind das 1.261,31 € im Monat. Beantworte Anfragen der Kasse deshalb zügig und vollständig.

Beispiel Nachzahlung: Eine Gründerin schätzt 2.000 € Gewinn im Monat und zahlt vorläufig 434,00 € (mit Krankengeld, kinderlos). Laut Steuerbescheid waren es 2.500 € im Monat. Die Kasse setzt endgültig 542,50 € an und fordert 108,50 € pro Monat nach – 1.302,00 € für das Jahr. Wer merkt, dass es besser läuft als geplant, sollte die Prognose anpassen oder die Differenz zurücklegen.

Krankengeld: Wahlerklärung, Wahltarif oder privat

Als hauptberuflich Selbstständiger hast du in der GKV ohne Weiteres keinen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 SGB V). Drei Wege schließen die Lücke:

Wahlerklärung

Allgemeiner statt ermäßigter Beitragssatz – 0,6 Prozentpunkte mehr, 2026 zwischen 7,91 € und 34,88 € im Monat. Krankengeld ab der 7. Woche, 70 % der Bemessung, höchstens 135,63 € pro Tag. Bindung drei Jahre.

Wahltarif der Kasse

Krankengeld zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt gegen eine Prämie, die nicht vom Krankheitsrisiko abhängen darf (§ 53 Abs. 6 SGB V). Bindung drei Jahre, Kosten je Kasse.

Privates Krankentagegeld

Auch als GKV-Mitglied möglich: Tagessatz bis zum Nettoeinkommen, Karenzzeit frei wählbar. Der Versicherer prüft die Gesundheit.

Auf Mindestbemessung bringt die Wahlerklärung nur 30,76 € pro Tag – für viele zu wenig, um Miete und Fixkosten zu tragen. Gründerinnen sollten außerdem wissen: Mutterschaftsgeld der Kasse bekommen Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben (§ 24i SGB V). Wie viel du pro Tag brauchst und ab wann, rechnet der Krankentagegeld-Rechner; den Vergleich aller Wege liest du unter Krankentagegeld für Selbstständige.

Kasse wählen und wechseln: der unterschätzte Hebel

Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell. Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %; tatsächlich erhoben wurden Ende Juni 2026 im Schnitt 3,13 %, mit einer Spanne von 2,18 % bis 4,39 %. Bei 3.000 € Einnahmen macht der Unterschied zwischen günstigster und teuerster Kasse 2,21 Prozentpunkte aus – 66,30 € im Monat oder 795,60 € im Jahr (eigene Berechnung).

Du kannst die Kasse wechseln, wenn du ihr mindestens zwölf Monate angehörst; die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V). Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, darfst du auch vorher kündigen. Die Anschlussversicherung setzt deine bisherige Mitgliedschaft nur fort – warst du schon als Angestellter länger bei deiner Kasse, ist die Zwölf-Monats-Bindung in der Regel bereits erfüllt. Und Achtung: Wahlerklärung und Wahltarif binden drei Jahre an die Kasse.

Freiwillig versichert bleiben oder in die PKV?

Die freiwillige GKV passt oft, wenn …

  • dein Gewinn niedrig ist oder stark schwankt
  • Partner oder Kinder beitragsfrei mitversichert werden
  • du Planungssicherheit für die ersten Jahre brauchst
  • du später wieder angestellt arbeiten könntest

Die PKV kann sich lohnen, wenn …

  • du dauerhaft nahe oder über 5.812,50 € im Monat verdienst
  • du Single bist oder dein Partner eigenständig versichert ist
  • du jung und gesund eintrittst und Beiträge im Alter einplanst
  • du Krankentagegeld nach Maß im selben Vertrag willst

Die Entscheidungsmatrix mit Rechenbeispielen findest du unter GKV oder PKV als Gründer, die private Seite unter private Krankenversicherung für Existenzgründer. Was die GKV Selbstständige auch nach der Gründungsphase kostet, zeigt Krankenversicherung für Selbstständige: Kosten.

Checkliste für die ersten Wochen

  • Selbstständigkeit der Kasse melden, Fragebogen zur Hauptberuflichkeit ausfüllen.
  • Voraussichtliche Einnahmen begründet nachweisen (Businessplan, Prognose, Steuerberater).
  • Entscheiden: Wahlerklärung, Wahltarif oder privates Krankentagegeld – vor dem ersten Krankheitsfall.
  • Rücklage für mögliche Nachzahlungen bilden, Prognose bei Abweichungen anpassen.
  • Einkommensteuerbescheid nach Erhalt an die Kasse schicken – spätestens drei Jahre nach Jahresende.
  • Zusatzbeitrag deiner Kasse prüfen und Wechselmöglichkeiten im Blick behalten.

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Häufige Fragen

Muss ich mich als Existenzgründer freiwillig gesetzlich versichern?

In der Regel nicht aktiv: Endet deine Pflicht- oder Familienversicherung, läuft die GKV kraft Gesetzes als freiwillige Mitgliedschaft weiter (obligatorische Anschlussversicherung, § 188 Abs. 4 SGB V). Die dreimonatige Beitrittsfrist des § 9 SGB V spielt nur noch in Ausnahmefällen eine Rolle. Du meldest der Kasse aber deine Selbstständigkeit und deine voraussichtlichen Einnahmen.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der freiwilligen Krankenversicherung für Existenzgründer 2026?

286,08 € im Monat mit Krankengeld-Wahlerklärung, kinderlos, beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % – berechnet auf die Mindestbemessung von 1.318,33 €. Ohne Krankengeld sind es 278,17 €. 2027 steigt die Mindestbemessung laut Kabinettsbeschluss auf 1.376,67 € (Bundesrat ausstehend).

Was passiert, wenn ich der Krankenkasse mein Einkommen nicht nachweise?

Solange du Nachweise auf Verlangen nicht vorlegst, setzt die Kasse die Beitragsbemessungsgrenze an (§ 240 Abs. 1 SGB V) – 2026 also den Höchstbeitrag von 1.261,31 € (kinderlos, mit Krankengeld). Reichst du den Einkommensteuerbescheid nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres ein, wird der Höchstbeitrag endgültig festgesetzt (§ 240 Abs. 4a SGB V).

Bekomme ich Beiträge zurück, wenn ich weniger verdient habe als geschätzt?

Ja. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids setzt die Kasse die Beiträge für das Jahr endgültig nach den tatsächlichen Einnahmen fest; zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert (§ 240 Abs. 4a SGB V). Die Untergrenze bleibt die Mindestbemessung.

Zählt das Einkommen meines Partners bei der freiwilligen Krankenversicherung?

Wenn dein Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist, etwa weil er privat versichert ist, kann die Kasse nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler einen Teil seines Einkommens einbeziehen, begrenzt auf die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze. Ist dein Partner selbst gesetzlich versichert, zählt sein Einkommen nicht.

Kann ich als freiwillig versicherter Gründer die Krankenkasse wechseln?

Ja, nach mindestens zwölf Monaten Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats; erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Beachte: Eine Wahlerklärung oder ein Wahltarif für Krankengeld bindet drei Jahre.

Quellen

  1. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 10.10.2026
  2. § 188 SGB V – obligatorische Anschlussversicherung
  3. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur obligatorischen Anschlussversicherung vom 24.07.2023 (über vdek)
  4. §§ 241, 243 SGB V – Beitragssätze
  5. § 44 SGB V – Krankengeld, Wahlerklärung
  6. § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts, Kündigung
  7. § 24i SGB V – Mutterschaftsgeld
  8. Lohnsteuer kompakt: Freiwillige Krankenversicherung – Einkommen beider Eheleute maßgeblich (zu LSG Hessen, 31.08.2023, L 8 KR 174/20; Sekundärquelle)
Redaktion PKV-Gründer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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