Inhalt (12 Abschnitte)
- Krankenversicherung für Existenzgründer: was am ersten Tag passiert
- Die eigentliche Frist: zwei Wochen für den Wechsel in die PKV
- Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag nach Einkommen
- Krankengeld: die Lücke, die viele Gründer übersehen
- Private Krankenversicherung für Existenzgründer: Chancen und Haken
- Gründungszuschuss und Gründungsstipendium
- Hauptberuflich oder nebenberuflich? Die Grundannahmen der Kassen
- Sonderfälle: GmbH, KSK, Freelancer, ab 55
- Was die Krankenkasse von dir als Gründer wissen will
- Drei Gründer, drei Entscheidungen
- Häufige Irrtümer beim Gründen
- Dein 90-Tage-Fahrplan für die Krankenversicherung
- Wer aus der Pflicht- oder Familienversicherung gründet, bleibt automatisch freiwillig gesetzlich versichert (§ 188 Abs. 4 SGB V) – ein Antrag binnen drei Monaten ist im Regelfall nicht nötig.
- Für den direkten Wechsel in die PKV zählen zwei Wochen ab dem Hinweis der Krankenkasse; danach geht es nur per Kündigung zum Ende des übernächsten Monats (§ 175 Abs. 4 SGB V).
- Freiwillig versicherte Gründer zahlen 2026 mindestens 286,08 € im Monat (Mindestbemessung 1.318,33 €, mit Krankengeld, kinderlos) und höchstens 1.261,31 €.
- Krankengeld gibt es für Selbstständige nur mit Wahlerklärung, ab der 7. Woche (§ 44 Abs. 2, § 46 SGB V) – die häufigste Lücke im Gründer-Budget.
- 2025 gab es laut KfW-Gründungsmonitor rund 690.000 Gründungen, davon 206.000 im Vollerwerb; das Durchschnittsalter lag bei 34,2 Jahre.
Die Krankenversicherung für Existenzgründer läuft meist automatisch weiter: Wer vor dem Start gesetzlich pflicht- oder familienversichert war, wird freiwilliges GKV-Mitglied (§ 188 Abs. 4 SGB V) und zahlt 2026 rund 21,7 % seines Gewinns, mindestens 286,08 € und höchstens 1.261,31 € im Monat. Wer stattdessen in die private Krankenversicherung will, muss binnen zwei Wochen nach dem Hinweis seiner Kasse austreten. Krankengeld gibt es für Selbstständige nur mit Wahlerklärung, ab der siebten Woche.
Krankenversicherung für Existenzgründer: was am ersten Tag passiert
Mit dem Start in die hauptberufliche Selbstständigkeit endet für die meisten Gründer eine Pflichtversicherung: als Angestellter, über das Arbeitslosengeld oder als Student. Hauptberuflich Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V). Was dann passiert, hängt davon ab, wie du vorher versichert warst. Ob mit der Gründung auch die Rentenversicherung zum Thema wird, klärt der Ratgeber Rentenpflicht für Gründer.
| Vorher versichert als … | Ab dem Start | Frist |
|---|---|---|
| Angestellter (pflichtversichert) | automatisch freiwilliges GKV-Mitglied | PKV: Austritt binnen 2 Wochen ab Kassen-Hinweis |
| Arbeitslosengeld I (auch mit Gründungszuschuss) | automatisch freiwilliges GKV-Mitglied | wie oben |
| Familienversichert oder studentisch versichert | automatisch freiwilliges GKV-Mitglied | wie oben |
| Schon freiwillig gesetzlich versichert | bleibt freiwillig versichert, Beitrag nach dem neuen Einkommen | PKV: Kündigung zum Ende des übernächsten Monats |
| Privat versichert | bleibt privat versichert, ggf. ohne Arbeitgeberzuschuss | GKV nur über neue Versicherungspflicht |
| Künstler oder Publizist mit KSK-Pflicht | gesetzlich pflichtversichert über die KSK | Befreiung als Berufsanfänger binnen 3 Monaten nach Bescheid |
Die oft zitierte Drei-Monats-Frist aus § 9 Abs. 2 SGB V – Beitritt zur freiwilligen Versicherung binnen drei Monaten – ist für diese Fälle nicht mehr maßgeblich: Die obligatorische Anschlussversicherung gilt vorrangig, die Vorversicherungszeit entfällt und im Regelfall auch die Beitrittserklärung (GKV-Spitzenverband, 24.07.2023). Welche Fristen in deinem Fall laufen, rechnet der Fristenrechner aus deinem Startdatum; die Mechanik erklärt obligatorische Anschlussversicherung bei der Selbstständigkeit.
Die eigentliche Frist: zwei Wochen für den Wechsel in die PKV
Erfährt deine Krankenkasse, dass deine Pflicht- oder Familienversicherung endet – etwa durch die Abmeldung deines Arbeitgebers –, schickt sie dir einen Hinweis über deine Austrittsmöglichkeiten. Ab Zugang hast du zwei Wochen, um den Austritt zu erklären. Wirksam wird er nur mit Nachweis einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall, die lückenlos am Tag nach dem Ende der bisherigen Versicherung beginnt (§ 188 Abs. 4 SGB V). Für den Nachweis selbst gibt es keine gesetzliche Frist; der Austritt wirkt auf den ersten Tag zurück.
1. Vor dem Start entscheiden
GKV-Beitrag nach deinem Einkommen gegen PKV-Angebote rechnen – mit Familie, Krankengeld und Alter im Blick.
2. PKV-Annahme klären
Der Versicherer prüft deine Gesundheit. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler zeigt die Bedingungen, ohne dass ein Antrag gespeichert wird.
3. Austritt erklären
Binnen zwei Wochen nach Zugang des Kassen-Hinweises, schriftlich; der PKV-Vertrag beginnt am Tag nach dem Ende der Pflichtversicherung.
Verpasst du die zwei Wochen, bist du freiwilliges Mitglied. Der Wechsel ist dann nur per Kündigung möglich: Sie wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, wenn du bis dahin die PKV nachweist (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die zwölfmonatige Bindung an die Kasse gilt beim Wechsel in die PKV nicht – ein Krankengeld-Wahltarif bindet aber drei Jahre (§ 53 Abs. 8 SGB V). Unter Umständen zahlst du kurz doppelt.
Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag nach Einkommen
Bleibst du in der GKV, zahlst du den Beitrag als Selbstständiger allein. Grundlage sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt – vor allem dein Gewinn –, mindestens die Mindestbemessung und höchstens die Beitragsbemessungsgrenze (§ 240 SGB V).
Die Kasse setzt deinen Beitrag zum Start vorläufig nach den nachgewiesenen voraussichtlichen Einnahmen fest. Liegt der Einkommensteuerbescheid vor, rechnet sie das Jahr endgültig ab – mit Nach- oder Rückzahlung (§ 240 Abs. 4a SGB V). Weist du dein Einkommen nicht binnen drei Jahren nach Jahresende nach, gilt rückwirkend die Bemessungsgrenze. Das ist für Gründer mit schwankendem Einkommen ein Vorteil der GKV: Läuft das erste Jahr schlecht, sinkt der Beitrag bis zur Mindestbemessung. Was du konkret zahlst, zeigt der Gründer-KV-Rechner für 2026 und 2027; mehr Details stehen im Ratgeber freiwillige Krankenversicherung für Existenzgründer.
| Gewinn pro Monat | mit Krankengeld, kinderlos | ohne Krankengeld, kinderlos | mit Krankengeld, mit Kind |
|---|---|---|---|
| bis 1.318,33 € | 286,08 € | 278,17 € | 278,17 € |
| 2.500 € | 542,50 € | 527,50 € | 527,50 € |
| 4.000 € | 868,00 € | 844,00 € | 844,00 € |
| ab 5.812,50 € | 1.261,31 € | 1.226,44 € | 1.226,44 € |
Für Selbstständige allgemein – also auch nach der Gründungsphase – findest du die Kostenseite bei Krankenversicherung für Selbstständige: Kosten.
Krankengeld: die Lücke, die viele Gründer übersehen
Angestellte bekommen bei Krankheit sechs Wochen Gehalt und danach Krankengeld. Als Selbstständiger hast du in der GKV ohne Weiteres keinen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 SGB V). Drei Wege schließen die Lücke:
Wahlerklärung
0,6 Prozentpunkte mehr Beitrag (14,6 % statt 14,0 %). Krankengeld ab der 7. Woche, 70 % der Bemessung, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Bindung drei Jahre.
Wahltarif der Kasse
Krankengeld zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt gegen eine Prämie, die nicht vom Krankheitsrisiko abhängt (§ 53 Abs. 6 SGB V). Bindung drei Jahre, Kosten je Kasse.
Privates Krankentagegeld
Tagessatz bis zu deinem Nettoeinkommen, Beginn frei wählbar. 150 € pro Tag ab dem 29. Tag kosteten 35-Jährige 76 bis 150 € im Monat (Stiftung Warentest, 15.06.2026).
Wie viel du pro Tag brauchst und ab wann, rechnet der Krankentagegeld-Rechner. Den ausführlichen Vergleich liest du im Ratgeber Krankentagegeld für Selbstständige. Gründerinnen sollten wissen: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse gibt es für Mitglieder mit Krankengeldanspruch (§ 24i SGB V) – ohne Wahlerklärung entfällt es.
Private Krankenversicherung für Existenzgründer: Chancen und Haken
Als hauptberuflich Selbstständiger darfst du ohne Einkommensgrenze in die PKV. Ihr Beitrag hängt nicht von deinem Gewinn ab, sondern von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif. Stiftung Warentest fand in Finanztest 3/2025 unter 1.245 Tarifkombinationen nur 384, die einen Rundum-Schutz mit höchstens 660 € Selbstbeteiligung im Jahr boten; für 35-Jährige kosteten sie 649 bis 1.137 € im Monat.
Spricht für die PKV
- dauerhaft hohes Einkommen – die GKV wäre beim Höchstbeitrag
- Single oder Partner mit eigener Versicherung
- Krankentagegeld nach Maß im selben Vertrag
- gute Gesundheit beim Eintritt
Spricht dagegen
- niedriger oder schwankender Gewinn in den ersten Jahren
- Kinder oder ein Partner mit wenig Einkommen – in der GKV oft beitragsfrei
- Beiträge steigen mit Anpassungen, nicht mit dem Einkommen
- der Rückweg in die GKV ist eingeschränkt, ab 55 meist versperrt
Ehrlich gesagt: Für viele Gründer im ersten Jahr ist die GKV die bessere Wahl – sie passt sich dem Einkommen an. Die PKV lohnt sich eher für Gründer mit stabil hohem Einkommen ohne Familienbedarf. Mehr dazu im Ratgeber private Krankenversicherung für Existenzgründer und im Entscheider GKV oder PKV als Gründer. Hast du Vorerkrankungen, findest du Wege bei PKV trotz Vorerkrankung.
Gründungszuschuss und Gründungsstipendium
Wer aus dem Arbeitslosengeld gründet, kann einen Gründungszuschuss erhalten: sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 €, danach auf Antrag neun Monate 300 € (§ 94 SGB III, Ermessensleistung). Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tage und eine Tragfähigkeitsbescheinigung (§ 93 SGB III). Für die Krankenversicherung zählt: Die 300 € zur sozialen Sicherung sind beitragsfrei (§ 240 Abs. 2 SGB V), der Arbeitslosengeld-Anteil wird mitverbeitragt. Mit Gründungszuschuss giltst du für die Kasse ohne weitere Prüfung als hauptberuflich selbstständig (GKV-Spitzenverband, 20.03.2019). Details: Krankenversicherung mit Gründungszuschuss. Gründest du aus der Hochschule mit einem EXIST-Gründungsstipendium, erklärt Gründerstipendium und Krankenversicherung, was zu beachten ist.
Hauptberuflich oder nebenberuflich? Die Grundannahmen der Kassen
Ob du überhaupt als hauptberuflich Selbstständiger giltst, entscheidet die Kasse nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung. Der GKV-Spitzenverband hat dafür Grundannahmen formuliert (Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019); wer regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, wird nach dem Gesetz als hauptberuflich vermutet – eine widerlegbare Vermutung (§ 5 Abs. 5 SGB V).
| Situation | Annahme der Kasse |
|---|---|
| Vollzeit angestellt, daneben selbstständig | nicht hauptberuflich selbstständig |
| Angestellt mehr als 20 Std./Woche und Entgelt über 1.977,50 € | nicht hauptberuflich selbstständig |
| Angestellt höchstens 20 Std. und höchstens 1.977,50 € | Selbstständigkeit hauptberuflich |
| Nur selbstständig, mehr als 30 Std. und Gewinn über 988,75 € | hauptberuflich |
| Nur selbstständig, 20–30 Std. und Gewinn über 1.977,50 € | hauptberuflich |
| Nur selbstständig, höchstens 20 Std. | nicht hauptberuflich – außer der Gewinn liegt über 2.966,25 € |
Gründest du neben dem Job, bleibt in der Regel alles, wie es ist – siehe Krankenversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit. Wo deine Stunden und dein Gewinn nach diesen Grundannahmen 2026 und 2027 liegen, zeigt der Hauptberuflich-Check für nebenberuflich Selbstständige – als Orientierung, entscheiden wird deine Krankenkasse.
Sonderfälle: GmbH, KSK, Freelancer, ab 55
- GmbH oder UG: Als Geschäftsführer entscheidet dein Status – bei Beschäftigung gelten die Regeln für Angestellte. Lies Krankenversicherung als GmbH-Geschäftsführer.
- Künstler und Publizisten: Über die Künstlersozialkasse bist du gesetzlich pflichtversichert; die KSK trägt etwa die Hälfte. Befreiung als Berufsanfänger nur binnen drei Monaten nach dem Bescheid – siehe KSK und private Krankenversicherung.
- Freelancer: Arbeitest du vor allem für einen Auftraggeber und eingebunden in dessen Abläufe, kann eine Beschäftigung vorliegen. Mehr unter Krankenversicherung für Freelancer.
- Gründung ab 55: Wer in die PKV wechselt, kommt meist nicht zurück (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Entscheidung muss dann für den Rest des Lebens tragen.
- Zurück in die Anstellung: Wirst du wieder angestellt und liegst unter der Versicherungspflichtgrenze, bist du pflichtversichert; eine PKV kannst du binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Mehr unter selbstständig zu angestellt: Krankenversicherung.
Was die Krankenkasse von dir als Gründer wissen will
Sobald die Kasse vom Ende deiner Pflichtversicherung erfährt, meldet sie sich – mit dem Hinweis zu deinen Austrittsmöglichkeiten und in der Regel mit einem Fragebogen zur Selbstständigkeit. Sie braucht zwei Dinge: ob du hauptberuflich selbstständig bist und wie hoch deine Einnahmen voraussichtlich sind. Für den Start genügen nachvollziehbare Unterlagen zu den voraussichtlichen Einnahmen, etwa eine Prognose aus dem Businessplan; endgültig rechnet die Kasse nach dem Einkommensteuerbescheid ab (§ 240 Abs. 4a SGB V). Antworte zügig: Legst du auf Verlangen keine Nachweise vor, setzt die Kasse bis zur Vorlage den Höchstbeitrag an (§ 240 Abs. 1 SGB V) – 2026 1.261,31 € im Monat. Ändern sich deine Einnahmen deutlich, melde das ebenfalls; die vorläufige Festsetzung wird dann angepasst.
Rücklage für die Nachzahlung einplanen.Schätzt du 2.500 € Gewinn und verdienst tatsächlich 4.000 € im Monat, steigt der Beitrag rückwirkend von 542,50 € auf 868,00 € – eine Nachzahlung von 325,50 € pro Monat, 3.906 € fürs Jahr (2026, mit Krankengeld, kinderlos). Leg die Differenz zurück, sobald sich ein höherer Gewinn abzeichnet.
Drei Gründer, drei Entscheidungen
Webdesignerin, 28 Jahre, 1.800 € Gewinn
Sie kommt aus einer Anstellung und bleibt automatisch freiwillig versichert. Mit Krankengeld zahlt sie 2026 rund 390,60 € im Monat (1.800 € × 21,7 %), Krankengeld ab der 7. Woche 42 € pro Tag. Ein Rundum-Tarif der PKV läge nach den Testwerten voraussichtlich über ihrem GKV-Beitrag und passt sich nicht an, wenn ein Auftrag wegfällt. Sinnvoll: GKV bleiben, Wahlerklärung prüfen, eine Rücklage für die ersten sechs Wochen aufbauen.
Berater, 38 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, 6.000 € Gewinn
In der GKV zahlt er den Höchstbeitrag, mit Kind und Krankengeld rund 1.226 € im Monat (mit zwei Kindern unter 25 etwas weniger, weil der Pflegebeitrag ab dem zweiten Kind sinkt). Dafür sind seine Frau – solange sie höchstens 565 € im Monat verdient – und die Kinder beitragsfrei familienversichert. In der PKV bräuchte jede Person einen eigenen Vertrag. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von den konkreten Angeboten für alle vier ab – und davon, ob er dauerhaft so viel verdient.
Handwerker, 45 Jahre, schwankender Gewinn
Er rechnet mit 2.500 bis 5.000 € im Monat. In der GKV folgt der Beitrag seinem Einkommen, in schwachen Jahren bis zum Mindestbeitrag. Eine PKV mit 45 kostet nach Alter und Gesundheit und steigt mit Anpassungen. Weil der Weg zurück in die GKV mit 55 meist versperrt ist (§ 6 Abs. 3a SGB V), muss die Entscheidung bis ins Alter tragen. Für ihn wichtiger als die Tariffrage: ein Krankentagegeld, das zu seinem Bedarf und seiner Rücklage passt.
Häufige Irrtümer beim Gründen
- „Ich muss mich binnen drei Monaten freiwillig versichern.“ Für die meisten Gründer läuft die GKV automatisch weiter; entscheidend sind zwei Wochen für den Austritt in die PKV.
- „Der Mindestbeitrag liegt bei rund 312 €.“ Das war der Stand 2017. 2026 beträgt er 286,08 € mit Krankengeld bzw. 278,17 € ohne (kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %).
- „Krankengeld habe ich automatisch.“ Als Selbstständiger nur mit Wahlerklärung – und erst ab der 7. Woche.
- „In der Familienversicherung kann ich bleiben.“ Nicht, wenn du hauptberuflich selbstständig bist oder mehr als 565 € im Monat verdienst (§ 10 SGB V).
- „In die PKV kann ich später immer noch.“ Ja, per Kündigung – aber das Eintrittsalter steigt, und die Gesundheitsprüfung findet dann statt, wenn du dich bewirbst.
Alle Fachbegriffe erklärt das Lexikon zur Krankenversicherung für Selbstständige; aktuelle Werte stehen in der Übersicht Krankenversicherung für Selbstständige: Zahlen 2027.
Dein 90-Tage-Fahrplan für die Krankenversicherung
Gesetzlich läuft nur eine kurze Frist. Die Arbeit verteilt sich aber auf rund drei Monate – vom Entschluss bis zur ersten Beitragsfestsetzung. Der Plan ist eine Orientierung, keine gesetzliche Frist.
Tag −60 bis −30
Einkommen fürs erste Jahr schätzen, GKV-Beitrag rechnen, PKV-Angebote und Krankentagegeld vergleichen, Annahme anonym klären.
Tag −30 bis 0
Entscheiden: GKV bleiben (dann Wahlerklärung oder Wahltarif prüfen) oder PKV (Vertrag zum Starttag vorbereiten). Gründungszuschuss vor dem Start beantragen.
Tag 1 bis 30
Selbstständigkeit der Kasse melden, voraussichtliche Einnahmen nachweisen. Kommt der Hinweis zur Austrittsmöglichkeit: binnen zwei Wochen handeln. GmbH: Statusfeststellung im Blick.
Tag 30 bis 90
Beitragsbescheid prüfen, Krankentagegeld aktivieren, Rücklage aufbauen. Den Steuerbescheid später bei der Kasse einreichen.
Den ausführlichen Plan mit Checklisten und Unterlagen bekommst du als „Gründer-KV-Fahrplan“ zu deiner Auswertung im Gründer-KV-Check. Dort siehst du in 60 Sekunden dein Fristdatum, deinen GKV-Beitrag neben dem PKV-Richtwert und deine Krankentagegeld-Lücke – ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Wie ist man krankenversichert, wenn man selbständig ist?
Entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat. Wer vor der Gründung gesetzlich pflicht- oder familienversichert war, bleibt automatisch freiwilliges Mitglied (§ 188 Abs. 4 SGB V), sofern er nicht binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austritt und eine PKV nachweist. Eine Pflichtversicherung als Selbstständiger gibt es nur in Sonderfällen, etwa über die Künstlersozialkasse.
Wann muss man die Krankenkasse über die Selbstständigkeit informieren?
Sobald die Selbstständigkeit beginnt. Die Kasse braucht deine voraussichtlichen Einnahmen, um den Beitrag vorläufig festzusetzen (§ 240 Abs. 4a SGB V). Legst du auf Verlangen keine Nachweise vor, setzt sie bis dahin den Höchstbeitrag an – 2026 1.261,31 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld).
Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung, wenn man selbstständig ist?
Rund 21,7 % des Gewinns für Kranken- und Pflegeversicherung (2026, mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %), mindestens 286,08 € und höchstens 1.261,31 € im Monat. Ohne Krankengeld sind es 0,6 Prozentpunkte weniger. 2027 steigt die Mindestbemessung laut Kabinettsbeschluss auf 1.376,67 €.
Kann ich als Existenzgründer in die private Krankenversicherung?
Ja, als hauptberuflich Selbstständiger ohne Einkommensgrenze. Kommst du aus der Pflicht- oder Familienversicherung, erklärst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse den Austritt und weist eine lückenlos anschließende PKV nach. Der Versicherer prüft deine Gesundheit; der Beitrag hängt von Alter und Tarif ab – für 35-Jährige 649 bis 1.137 € im Monat (Finanztest 3/2025).
Gibt es einen Mindestbeitrag für Existenzgründer?
Ja. Seit 2019 gilt für alle freiwillig Versicherten dieselbe Mindestbemessung: 1/90 der Bezugsgröße je Tag, 2026 1.318,33 € im Monat. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 286,08 € (mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %) bzw. 278,17 € ohne Krankengeld.
Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn die Gründung scheitert?
Wer wieder angestellt arbeitet und unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, wird gesetzlich pflichtversichert – auch aus der PKV heraus, in der Regel solange er jünger als 55 ist (§ 6 Abs. 3a SGB V). Eine bestehende PKV kann er dann binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Mehr dazu unter „selbstständig zu angestellt“.
Quellen
- § 188 SGB V – obligatorische Anschlussversicherung – abgerufen 10.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur obligatorischen Anschlussversicherung vom 24.07.2023 (über vdek)
- § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
- § 44 SGB V – Krankengeld
- § 175 SGB V – Kündigung der Mitgliedschaft
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20.03.2019 (über VIACTIV)
- §§ 93, 94 SGB III – Gründungszuschuss
- KfW Research: KfW-Gründungsmonitor 2026, Pressemitteilung – 19.05.2026
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025)
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.