Inhalt (6 Abschnitte)
- Der Tagessatz ergibt sich aus deinem Monatsbedarf (Lebenshaltung, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, laufende Betriebskosten) geteilt durch 30 Kalendertage.
- Das Krankentagegeld darf dein Nettoeinkommen aus der Tätigkeit je Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT) – ein höherer Satz würde im Leistungsfall gekürzt.
- Die Karenzzeit ist die Zeit, die du aus der Rücklage überbrückst; üblich sind Leistungen ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag.
- Stiftung Warentest ermittelte für 35-jährige Selbstständige mit 150 € pro Tag ab dem 29. Tag Beiträge von 76 bis 150 € im Monat (Test vom 15.06.2026).
- Das GKV-Krankengeld mit Wahlerklärung zahlt erst ab der 7. Woche 70 % der Bemessung, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag.
Der Krankentagegeld-Rechner teilt deinen Monatsbedarf – Lebenshaltung, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, weiterlaufende Betriebskosten – durch 30 Kalendertage und begrenzt das Ergebnis auf dein Nettoeinkommen pro Tag (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Aus deiner Rücklage ergibt sich die Karenzzeit; die Kostenindikation stützt sich auf den Test der Stiftung Warentest vom 15.06.2026 (76 bis 150 € im Monat für 150 € pro Tag ab dem 29. Tag, 35 Jahre).
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Orientierung, Stand 10.10.2026. Tagesbedarf = (Lebenshaltung + Versicherungen/Vorsorge + Betriebskosten − sichere Einnahmen) ÷ 30, auf volle 5 € aufgerundet; Obergrenze = Nettoeinkommen ÷ 30, auf 5 € abgerundet (§ 4 Abs. 2 MB/KT; wie der Versicherer das Nettoeinkommen Selbstständiger bestimmt, regeln die Tarifbedingungen). Karenz-Empfehlung: späteste Stufe, deren Karenztage (Tag − 1) die Rücklage deckt. Kostenindikation: 76–150 € im Monat für 150 € pro Tag ab dem 29. Tag, 35 Jahre (Stiftung Warentest, 15.06.2026), linear umgerechnet. GKV-Krankengeld 2026: 70 % der Bemessung ÷ 30, höchstens 135,63 €, ab dem 43. Tag. Keine individuelle Beratung.
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Gründer-KV-Fahrplan (PDF)So rechnet der Krankentagegeld-Rechner
1. Monatsbedarf
Alles, was weiterläuft, wenn du krank bist: Miete und Leben, deine Kranken- und Pflegeversicherung (die du auch bei Krankheit zahlst), Altersvorsorge und Betriebskosten wie Büro, Software oder Leasing. Davon ziehst du sichere Einnahmen ab, die ohne deine Arbeit weiterfließen.
2. Tagessatz und Netto-Grenze
Monatsbedarf ÷ 30 ergibt den Tagessatz, weil Krankentagegeld für Kalendertage gezahlt wird. Er darf dein Nettoeinkommen je Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Der Rechner warnt, wenn dein Bedarf darüber liegt.
3. Karenz und Kosten
Deine Rücklage muss die Tage bis zum Leistungsbeginn tragen. Daraus ergibt sich die späteste sinnvolle Karenzzeit. Die Kostenindikation rechnet den Test-Modellfall der Stiftung Warentest auf deinen Tagessatz um.
Krankentagegeld berechnen: die Formel und ihre Grenzen
Die Formel ist einfach: Tagessatz = Monatsbedarf ÷ 30. Schwierig sind die Eingaben. Viele Selbstständige setzen nur die private Lebenshaltung an und vergessen, dass die eigene Kranken- und Pflegeversicherung, die Altersvorsorge und laufende Betriebskosten weiterlaufen. Andersherum darf der Satz nicht über deinem Nettoeinkommen liegen: Nach den Musterbedingungen darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Kranken- und Krankentagegeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen; maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Sinkt dein Einkommen dauerhaft, kann der Versicherer den Satz anpassen – deshalb gilt: realistisch versichern, nicht maximal.
| Monatsbedarf | Tagessatz | Mindest-Nettoeinkommen dafür | Kostenindikation pro Monat |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 70 € | 2.100 € | rund 35–70 € |
| 3.000 € | 100 € | 3.000 € | rund 51–100 € |
| 4.500 € | 150 € | 4.500 € | 76–150 € (Testfall) |
| 6.000 € | 200 € | 6.000 € | rund 101–200 € |
Was Krankentagegeld kostet: zwei Modellfälle
Monatsbeitrag, 35 Jahre, Stiftung Warentest (Test vom 15.06.2026, 64 Tarife)
Stiftung Warentest, Krankentagegeldversicherung im Vergleich, Test vom 15.06.2026 (frei sichtbare Modellfälle). Dein Beitrag hängt von Alter, Beruf, Karenzzeit, Tagessatz und Gesundheit ab.
Karenzzeit: ab welchem Tag du Geld brauchst
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, den du selbst finanzierst. Je später die Leistung beginnt, desto günstiger der Beitrag – und desto größer muss deine Rücklage sein. Der Rechner prüft, wie viele Tage deine Rücklage den Monatsbedarf trägt, und wählt die späteste Stufe, die noch passt. Beispiel: Bei 3.800 € Monatsbedarf (rund 127 € pro Tag) trägt eine Rücklage von 8.000 € etwa 63 Tage – eine Leistung ab dem 43. Tag ist überbrückbar. Bei 2.000 € Rücklage wären es knapp 16 Tage, also eher ab dem 15. Tag. Beachte zusätzlich die Wartezeit: Nach Vertragsbeginn zahlt ein Krankentagegeld meist erst nach höchstens drei Monaten (§ 197 VVG), bei Unfällen in der Regel sofort. Wer aus der GKV kommt und die PKV spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung beantragt, bekommt die Versicherungszeit angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).
Vergleich mit dem GKV-Krankengeld
Bist du freiwillig gesetzlich versichert und hast eine Wahlerklärung abgegeben, zahlt die Kasse ab der siebten Woche Krankengeld: 70 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen pro Kalendertag, 2026 höchstens 135,63 €, bei Mindestbemessung 30,76 €. Die ersten 42 Tage überbrückst du selbst. Für den Vergleich wählst du im Rechner „ja“ und trägst deine Bemessung ein.
Was pro Krankheitstag gezahlt wird
GKV-Krankengeld mit Wahlerklärung (ab dem 43. Tag) im Vergleich zu einem privaten Krankentagegeld-Beispiel
Eigene Berechnung nach § 47 SGB V: 70 % der Bemessung ÷ 30, höchstens 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € bzw. *6.375 € laut Kabinettsbeschluss 07.10.2026). Privat: Modellfall 150 € pro Tag ab dem 29. Tag (Stiftung Warentest, 15.06.2026); das private Krankentagegeld ist bis zur Höhe des Nettoeinkommens frei wählbar.
Welche Lösung passt – Wahlerklärung, Wahltarif mit früherem Beginn oder privates Krankentagegeld –, erklärt der Vergleich Krankengeld-Wahltarif oder privat. Was das GKV-Krankengeld genau leistet, steht unter Krankengeld für Selbstständige.
Drei Rechenbeispiele
Beispiel 1: Designer, 8.000 € Rücklage
Lebenshaltung 2.500 €, Versicherungen und Vorsorge 900 €, Betriebskosten 400 € = 3.800 € ÷ 30 = 126,67 € → 130 € pro Tag. Nettoeinkommen 4.000 € → Grenze 130 € pro Tag, passt. Die Rücklage trägt rund 63 Tage – eine Leistung ab dem 43. Tag ist überbrückbar. Kostenindikation: 130 € × (76 bis 150 € ÷ 150 €) = rund 66 bis 130 € im Monat (Basis Tag 29; ab Tag 43 günstiger).
Beispiel 2: Gründerin im ersten Jahr
Bedarf 3.000 € → 100 € pro Tag. Ihr Nettoeinkommen liegt anfangs bei 2.400 € – Grenze 80 € pro Tag. Ein Satz von 100 € würde im Leistungsfall gekürzt. Sinnvoll: 80 € versichern und eine Erhöhungsoption ohne neue Gesundheitsprüfung vereinbaren, wenn der Tarif sie bietet. Mehr unter Krankentagegeld für Existenzgründer.
Beispiel 3: Selbstständiger mit Wahlerklärung
Bemessung bei der Kasse 3.500 € → Krankengeld ab dem 43. Tag 81,67 € pro Tag; Kosten der Wahlerklärung 21 € im Monat (0,6 % von 3.500 €). Sein Bedarf liegt bei 120 € pro Tag. Lücke: 42 Tage voll, danach rund 38 € pro Tag. Ein kleines privates Krankentagegeld ab dem 43. Tag kann die Differenz schließen – ab dem 4. oder 8. Tag eine Rücklage.
Was der Rechner nicht abbildet
- Die genaue Netto-Definition deines Tarifs: Manche Versicherer rechnen mit dem Gewinn nach Steuern, andere mit eigenen Formeln – lass dir das vor dem Abschluss erklären.
- Steuern: Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei; wie sich das bei dir auswirkt, klärst du mit deinem Steuerberater.
- Berufsunfähigkeit: Das Krankentagegeld endet nach den Musterbedingungen mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 15 MB/KT); dafür braucht es eine eigene Absicherung.
- Kündigung durch den Versicherer: Ein Krankentagegeld ohne gesetzlichen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss darf der Versicherer in den ersten drei Jahren ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).
Den Überblick über alle Wege bietet der Ratgeber Krankentagegeld für Selbstständige. Bist du Ärztin oder Arzt mit eigener Praxis, findest du die passende Rechnung bei Krankentagegeld für Ärzte. Deine Fristen und deinen GKV-Beitrag zeigt der Gründer-KV-Check.
Häufige Fragen
Wie berechnet man das Krankentagegeld?
Für Selbstständige: Monatsbedarf aus Lebenshaltung, eigener Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und weiterlaufenden Betriebskosten, abzüglich sicherer Einnahmen bei Krankheit, geteilt durch 30. Das Ergebnis darf dein Nettoeinkommen je Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Bei 4.000 € Monatsbedarf sind das rund 135 € pro Tag.
Wie viel Krankentagegeld bekomme ich?
So viel, wie du versicherst – höchstens dein Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit pro Kalendertag, nach den Musterbedingungen im Durchschnitt der letzten zwölf Monate. In der GKV gibt es als Selbstständiger nur mit Wahlerklärung Krankengeld: 70 % der Bemessung ab der 7. Woche, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag.
Wie viele Tage im Monat wird Krankentagegeld gezahlt?
Krankentagegeld wird für Kalendertage gezahlt, also auch für Wochenenden – rechnerisch 30 Tage pro Monat. Deshalb teilt der Rechner den Monatsbedarf durch 30. Auch das GKV-Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt; ein ganzer Monat zählt mit 30 Tagen (§ 47 Abs. 1 SGB V).
Welche Karenzzeit ist für Selbstständige sinnvoll?
Die späteste, die deine Rücklage sicher überbrückt: Je später die Leistung beginnt, desto günstiger der Beitrag. Mit drei Monatsbedarfen als Rücklage reicht oft eine Leistung ab dem 43. Tag, mit einem halben Monatsbedarf eher ab dem 15. Tag. Kombinationen aus einem kleinen frühen und einem größeren späteren Baustein sind bei vielen Versicherern möglich.
Was kostet ein Krankentagegeld für Selbstständige?
Im Test vom 15.06.2026 kosteten 150 € pro Tag ab dem 29. Tag für 35-Jährige 76 bis 150 € im Monat (64 Tarife von 30 Anbietern). Der Beitrag hängt von Alter, Beruf, Karenzzeit, Tagessatz und Gesundheit ab. Der Rechner rechnet diesen Modellfall auf deinen Tagessatz um – als grobe Orientierung, nicht als Angebot.
Quellen
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand 06/2024
- Stiftung Warentest: Krankentagegeldversicherung im Vergleich – Test vom 15.06.2026
- § 44 SGB V – Krankengeld, Wahlerklärung
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 197 VVG – Wartezeiten
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.