Inhalt (9 Abschnitte)
- EXIST-Gründungsstipendium in Zahlen
- Das Stipendium ist kein Arbeitsentgelt – was daraus folgt
- Krankenversicherung mit Gründerstipendium nach Status
- Beitrag in der freiwilligen GKV mit Stipendium
- Gründung während des Stipendiums: was sich ändert
- Drei Stipendiaten, drei Fälle
- Steuer: nur allgemeine Hinweise
- Nach dem Stipendium: die ersten Monate als Gründer
- Fahrplan für Stipendiaten
- Das EXIST-Gründungsstipendium zahlt zwölf Monate lang 3.000 € (Promovierte), 2.500 € (Hochschulabschluss), 2.000 € (Berufsausbildung) oder 1.000 € (Studierende) im Monat, dazu 150 € je Kind (BMWE, Stand November 2025).
- Laut Muster-Stipendiatenvertrag ist das Stipendium kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV; es soll den Lebensunterhalt und eine angemessene Absicherung gegen Krankheit decken – Versicherungspflicht entsteht dadurch nicht.
- Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge in der Regel auch auf das Stipendium; das Bundessozialgericht hat das für Promotionsstipendien bestätigt (18.12.2013 – B 12 KR 3/12 R). Bei 2.500 € sind das 2026 rund 542,50 € mit Krankengeld bzw. 527,50 € ohne (kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %).
- Familienversichert bleiben dürfen nur Angehörige mit einem Gesamteinkommen bis 565 € im Monat (2026); das EXIST-Stipendium ist nach einem BFH-Beschluss nicht steuerfrei – verbindlich entscheidet die Kasse.
- Gründest du während der Förderung und wirst hauptberuflich selbstständig, endet eine Pflichtversicherung als Student (§ 5 Abs. 5 SGB V) und die Anschlussversicherung greift.
Mit einem Gründerstipendium wie dem EXIST-Gründungsstipendium bist du nicht über das Stipendium krankenversichert: Es ist laut Muster-Stipendiatenvertrag kein Arbeitsentgelt und soll den Lebensunterhalt samt Krankenversicherung decken. Studierende bleiben unter Umständen studentisch versichert; Absolventen und Wissenschaftler sind meist freiwillig gesetzlich versichert und zahlen Beiträge in der Regel auch auf das Stipendium – bei 2.500 € 2026 rund 542,50 € im Monat. Die Familienversicherung endet bei mehr als 565 € Einkommen. Stand: Oktober 2026.
EXIST-Gründungsstipendium in Zahlen
Das EXIST-Gründungsstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, mitfinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Es fördert Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine innovative Gründungsidee aus Hochschule oder Forschung zur Marktreife bringen wollen. Den Antrag stellt die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Projektträger Jülich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Stipendium für Promovierte, pro Monat | 3.000 € |
| Stipendium mit Hochschulabschluss, pro Monat | 2.500 € |
| Stipendium mit Berufsausbildung, pro Monat | 2.000 € |
| Stipendium für Studierende, pro Monat | 1.000 € |
| Kinderzuschlag, pro Kind und Monat | 150 € |
| Sachpauschale Einzelgründung / Team | 10.000 € / 30.000 € |
| Coachingpauschale | 5.000 € |
| Förderdauer | 12 Monate |
Gefördert werden Teams mit bis zu drei Gründerinnen und Gründern. Studierende müssen mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben; Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeitende können bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden gefördert werden.
Das Stipendium ist kein Arbeitsentgelt – was daraus folgt
Der Muster-Stipendienvertrag, den EXIST für die Hochschulen bereitstellt, ist an dieser Stelle eindeutig: Das Stipendium ist „keine Vergütung i.S.v. § 611 Abs. 1 BGB und kein Arbeitsentgelt i.S.v. § 14 SGB IV“. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts „und einer angemessenen Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit“ (§ 2). Mit dem Stipendium ist laut § 4 der gesamte Bedarf einschließlich dieser Absicherung abgedeckt.
Für die Krankenversicherung heißt das: Die Hochschule ist nicht dein Arbeitgeber, sie meldet dich nicht zur Sozialversicherung an, und es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Den Beitrag zahlst du selbst – aus dem Stipendium. Plane ihn deshalb von Anfang an ein: Bei 2.500 € Stipendium kann gut ein Fünftel in die Kranken- und Pflegeversicherung fließen.
Nebentätigkeiten begrenzt.Nach dem Muster-Vertrag sind entgeltliche Nebentätigkeiten von mehr als 20 Stunden im Monat mit dem Stipendium nicht vereinbar (§ 3). Eine Gründung während der Förderung ist zulässig, darf aber bei Beginn des Stipendiums noch nicht erfolgt sein (§ 5 Nr. 4).
Krankenversicherung mit Gründerstipendium nach Status
| Ausgangslage | Krankenversicherung während des Stipendiums | Beitrag |
|---|---|---|
| Studierende, weiter eingeschrieben | studentische Pflichtversicherung, solange ihre Voraussetzungen vorliegen | Studentenbeitrag |
| bisher familienversichert | Familienversicherung nur bis 565 € Gesamteinkommen (2026); danach Anschlussversicherung | freiwilliger Beitrag |
| Absolventen, zuvor pflicht- oder familienversichert | Anschlussversicherung als freiwilliges Mitglied (§ 188 Abs. 4 SGB V) | auf Stipendium und weitere Einnahmen, mindestens 1.318,33 € |
| Wissenschaftliche Mitarbeitende nach Ende der Stelle | Anschlussversicherung als freiwilliges Mitglied | wie oben |
| bisher privat versichert | PKV läuft weiter | nach Tarif |
Kommst du aus einer Pflicht- oder Familienversicherung und willst in die private Krankenversicherung, gelten die zwei Wochen ab dem Hinweis deiner Kasse für den Austritt – siehe obligatorische Anschlussversicherung bei der Selbstständigkeit. Ob die PKV in der Gründungsphase sinnvoll ist, prüfst du mit dem Ratgeber GKV oder PKV als Gründer; ehrlich gesagt ist für die meisten Stipendiaten mit unsicherem Einkommen nach der Förderung die GKV die robustere Wahl.
Beitrag in der freiwilligen GKV mit Stipendium
Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einnahmen, die ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmen, mindestens auf die Mindestbemessung (§ 240 SGB V). Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Promotionsstipendien auf dieser Grundlage zur Beitragsbemessung herangezogen werden können (Urteil vom 18.12.2013 – B 12 KR 3/12 R). Weil das EXIST-Stipendium ausdrücklich dem Lebensunterhalt dient, spricht viel dafür, dass Kassen es ebenso behandeln; ein Urteil speziell zu EXIST kennen wir nicht. Der Kinderzuschlag gehört zum Stipendium. Sach- und Coachingpauschale sind für das Gründungsvorhaben bestimmt, das die Hochschule als Antragstellerin abwickelt; ob deine Kasse sie berücksichtigt, solltest du klären.
| Stipendium pro Monat | Bemessung | Beitrag 21,7 % | Beitrag 21,1 % |
|---|---|---|---|
| 1.000 € (Studierende) | 1.318,33 € | 286,08 € | 278,17 € |
| 2.000 € (Berufsausbildung) | 2.000,00 € | 434,00 € | 422,00 € |
| 2.500 € (Hochschulabschluss) | 2.500,00 € | 542,50 € | 527,50 € |
| 3.000 € (Promovierte) | 3.000,00 € | 651,00 € | 633,00 € |
Ob du während des Stipendiums Anspruch auf Krankengeld hast, hängt von deinem Status ab: Hauptberuflich Selbstständige erhalten es nur mit Wahlerklärung (§ 44 Abs. 2 SGB V). Lass dir von deiner Kasse bestätigen, welcher Beitragssatz für dich gilt. Dein Beitrag für 2026 und 2027 lässt sich mit dem Gründer-KV-Rechner nachrechnen. Für Promotionsstipendien ohne Gründungsbezug findest du die Regeln bei Krankenversicherung mit Stipendium.
Gründung während des Stipendiums: was sich ändert
Gründest du deine GmbH oder UG noch während der Förderung, kann sich dein Status ändern. Wirst du hauptberuflich selbstständig, bist du nicht mehr als Student versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V); die Versicherung läuft dann als freiwillige Mitgliedschaft weiter, und für einen Wechsel in die PKV zählen wieder zwei Wochen ab dem Hinweis der Kasse. Wirst du Geschäftsführer der neuen Gesellschaft, stellt sich zusätzlich die Statusfrage: Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % oder einer umfassenden Sperrminorität sind in der Regel nicht abhängig beschäftigt, verbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund. Mehr unter Krankenversicherung als GmbH-Geschäftsführer.
Plant im Team die Krankenversicherung aller Gründer gemeinsam: Wer welchen Anteil an der Gesellschaft hält, wer Geschäftsführer wird und wer ein Gehalt bezieht, entscheidet über den Status jedes Einzelnen – und damit über Versicherungspflicht, Beitrag und Zuschuss. Eine kurze Abstimmung vor der Eintragung erspart später Nachzahlungen und doppelte Beiträge. Eine Orientierung zum Status gibt der GmbH-Status-Check.
Nach dem Ende der zwölf Monate trägt dein Unternehmen den Lebensunterhalt. In der GKV folgt der Beitrag dann deinem Gewinn, mindestens der Mindestbemessung von 1.318,33 € (2026) bzw. 1.376,67 € (2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
Drei Stipendiaten, drei Fälle
Masterstudentin, weiter eingeschrieben, 1.000 €
Sie bleibt immatrikuliert und gründet erst gegen Ende der Förderung. Solange die Voraussetzungen der studentischen Versicherung vorliegen und sie nicht hauptberuflich selbstständig ist, zahlt sie den Studentenbeitrag. Mit der Gründung prüft sie ihren Status neu.
Absolvent, bisher familienversichert, 2.500 €
Sein Stipendium liegt weit über der Grenze von 565 €. Die Familienversicherung endet, die Anschlussversicherung beginnt. Wird das Stipendium voll verbeitragt, zahlt er 2026 rund 527,50 € im Monat ohne bzw. 542,50 € mit Krankengeldanspruch (kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %).
Postdoc mit einem Kind, 3.000 € plus 150 €
Nach dem Ende ihrer Stelle ist sie freiwillig versichert. Auf 3.150 € zahlt sie mit Kind (Pflege 3,6 %) rund 645,75 € ohne bzw. 664,65 € mit Krankengeldanspruch. Ihr Kind und ein Partner mit wenig Einkommen können beitragsfrei familienversichert sein – ein starkes Argument für die GKV in der Gründungsphase.
Steuer: nur allgemeine Hinweise
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 01.10.2012 (III B 128/11) ist das EXIST-Gründerstipendium nicht nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, weil es die Vorbereitung einer Existenzgründung fördert und nicht Forschung oder wissenschaftliche Ausbildung. Das kann auch für die Familienversicherung eine Rolle spielen, weil dort das Gesamteinkommen zählt. Wie das Stipendium bei dir steuerlich zu behandeln ist, klärst du mit deinem Steuerberater; über die Familienversicherung entscheidet deine Krankenkasse.
Nach dem Stipendium: die ersten Monate als Gründer
Mit dem Ende der Förderung beginnt der eigentliche Gründeralltag. Drei Punkte verdienen dann Aufmerksamkeit: Erstens setzt die Kasse deinen Beitrag nach den voraussichtlichen Einnahmen aus dem Unternehmen neu fest – reiche eine realistische Prognose ein. Zweitens hast du als hauptberuflich Selbstständiger ohne Wahlerklärung kein Krankengeld; wie du dein Einkommen bei Krankheit absicherst, steht unter Krankentagegeld für Existenzgründer. Drittens solltest du deine Rücklage so planen, dass sie auch eine mögliche Beitragsnachzahlung nach dem ersten Steuerbescheid trägt.
Fahrplan für Stipendiaten
1. Status klären
Eingeschrieben, familienversichert, Absolvent oder Wissenschaftler? Davon hängt ab, wie du ab dem ersten Stipendienmonat versichert bist.
2. Kasse informieren
Stipendium mit Höhe und Laufzeit melden; Bescheid über die Beitragsbemessung anfordern.
3. Beitrag einplanen
Bei voller Verbeitragung rund 22 % des Stipendiums für Kranken- und Pflegeversicherung reservieren.
4. Gründung vorbereiten
Vor der Eintragung der Gesellschaft Statusfrage und Krankenversicherung als Geschäftsführer klären; Fristen mit dem Fristenrechner prüfen.
Den Überblick für alle Gründer gibt Krankenversicherung für Existenzgründer; deine persönliche Auswertung mit Fristen und Beitrag zeigt der kostenlose Gründer-KV-Check.
Häufige Fragen
Wie bin ich mit EXIST-Gründungsstipendium krankenversichert?
Das Stipendium selbst begründet keine Versicherungspflicht, weil es kein Arbeitsentgelt ist. Bleibst du eingeschrieben, kann die studentische Pflichtversicherung weiterlaufen, solange ihre Voraussetzungen vorliegen. Bist du Absolvent oder kommst aus einer Anstellung, setzt sich deine GKV meist als freiwillige Mitgliedschaft fort (§ 188 Abs. 4 SGB V). Alternativ ist eine private Krankenversicherung möglich, wenn du nicht versicherungspflichtig bist.
Muss ich auf das EXIST-Stipendium Krankenkassenbeiträge zahlen?
Als freiwillig Versicherter in aller Regel ja: Beiträge werden auf alle Einnahmen erhoben, die dem Lebensunterhalt dienen. Das Bundessozialgericht hat das für Promotionsstipendien bestätigt (18.12.2013 – B 12 KR 3/12 R). Bei 2.500 € Stipendium sind das 2026 rund 542,50 € im Monat (mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %). Als Pflichtversicherter Student zahlst du den Studentenbeitrag.
Kann ich mit Gründerstipendium familienversichert bleiben?
Nur, wenn dein Gesamteinkommen 1/7 der Bezugsgröße nicht übersteigt – 2026 565 € im Monat (§ 10 SGB V) – und du nicht hauptberuflich selbstständig bist. Das EXIST-Stipendium ist nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs nicht nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei; mit 1.000 € oder mehr liegt es über der Grenze. Verbindlich entscheidet deine Krankenkasse.
Wie hoch ist das EXIST-Gründungsstipendium?
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand November 2025) monatlich 3.000 € für Promovierte, 2.500 € mit Hochschulabschluss, 2.000 € mit Berufsausbildung und 1.000 € für Studierende, dazu 150 € je Kind – für zwölf Monate. Hinzu kommen eine Sachpauschale von 10.000 € (Einzelgründung) bzw. 30.000 € (Team) und 5.000 € für Coaching.
Darf ich während des EXIST-Stipendiums nebenher arbeiten?
Nur begrenzt. Nach dem Muster-Stipendiatenvertrag sind entgeltliche Nebentätigkeiten von mehr als 20 Stunden im Monat mit dem Stipendium nicht vereinbar. Eine kleine Beschäftigung kann eigene Folgen für die Sozialversicherung haben – kläre sie vorher mit Hochschule und Krankenkasse.
Ist das EXIST-Stipendium steuerfrei?
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 01.10.2012 (III B 128/11) fällt das EXIST-Gründerstipendium nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 44 EStG, weil es die Vorbereitung einer Gründung fördert. Wie es bei dir steuerlich zu behandeln ist, klärst du mit deinem Steuerberater.
Quellen
- BMWE: Onepager EXIST-Gründungsstipendium (EGS) – Stand November 2025, abgerufen 10.10.2026
- EXIST: Muster-Stipendienvertrag für ein EXIST-Gründungsstipendium – §§ 2–5, abgerufen 10.10.2026
- EXIST: Gründungsstipendium (Programmseite)
- BSG, Urteil vom 18.12.2013 – B 12 KR 3/12 R (Promotionsstipendium beitragspflichtig) – Sekundärwiedergabe
- BFH, Beschluss vom 01.10.2012 – III B 128/11 (EXIST-Gründerstipendium nicht steuerfrei) – Sekundärwiedergabe
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 188 SGB V – obligatorische Anschlussversicherung
- § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.