Ratgeber Nebenberuflich

Krankenversicherung nebenberuflich selbstständig: Grenzen, Beiträge, Sonderfälle 2026

2025 starteten laut KfW rund 483.000 Menschen eine Gründung im Nebenerwerb. Für die meisten ändert sich an der Krankenversicherung nichts – solange die Kasse die Selbstständigkeit als Nebensache einstuft. Dieser Ratgeber zeigt, wo die Grenzen liegen, was du zahlst und wann aus nebenberuflich plötzlich hauptberuflich wird.

Redaktion PKV-Gründer.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Krankenversicherung nebenberuflich selbstständig: die Grundregel
  2. Neben dem Job: was du zahlst – und was nicht
  3. Ohne Anstellung: wann die Selbstständigkeit „hauptberuflich“ ist
  4. Familienversichert und nebenbei selbstständig
  5. Melden: was die Krankenkasse wissen muss
  6. Wenn aus nebenberuflich hauptberuflich wird
  7. Umgekehrt: hauptberuflich selbstständig, nebenbei angestellt
  8. Drei typische Fälle
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nebenberuflich selbstständig ist, bleibt über den Job pflichtversichert; der Gewinn aus der Nebentätigkeit ist dann nicht beitragspflichtig (§ 226 Abs. 1 SGB V).
  • Nach den Grundannahmen der Kassen ist neben einer Vollzeitstelle oder einer Beschäftigung mit mehr als 20 Wochenstunden und über 1.977,50 € Entgelt (2026) keine hauptberufliche Selbstständigkeit möglich (GKV-Spitzenverband, 20.03.2019).
  • Wer höchstens 20 Stunden angestellt ist und höchstens 1.977,50 € verdient, gilt mit seiner Selbstständigkeit dagegen in der Regel als hauptberuflich selbstständig – dann endet die Pflichtversicherung über den Job.
  • Familienversichert bleiben kann, wer nicht hauptberuflich selbstständig ist und 2026 höchstens 565 € Gesamteinkommen im Monat hat (§ 10 SGB V); bei Selbstständigen zählt der Gewinn.
  • Wer regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, wird nach dem Gesetz als hauptberuflich selbstständig vermutet – eine widerlegbare Vermutung (§ 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V).

Bei der Krankenversicherung nebenberuflich Selbstständiger ändert sich meist nichts: Wer neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung selbstständig ist, bleibt über den Job versichert, und der Gewinn ist nicht beitragspflichtig (§ 226 SGB V). Kritisch wird es, wenn die Kasse die Selbstständigkeit als hauptberuflich einstuft – nach ihren Grundannahmen etwa, wenn du höchstens 20 Stunden angestellt bist und höchstens 1.977,50 € im Monat verdienst (2026). Familienversichert bleibst du bis 565 € Gesamteinkommen im Monat.

Krankenversicherung nebenberuflich selbstständig: die Grundregel

Das Gesetz kennt keine „nebenberufliche Krankenversicherung“. Es kennt nur eine Ausnahme: Wer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist, wird nicht als Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Student oder Rentner pflichtversichert (§ 5 Abs. 5 SGB V). Im Umkehrschluss gilt: Ist deine Selbstständigkeit nur Nebensache, bleibt alles beim Alten – du bist weiter über deinen Job, deine Familie, dein Studium oder deine Rente versichert.

Was „hauptberuflich“ heißt, steht nicht im Gesetz. Der GKV-Spitzenverband hat es in seinen Grundsätzlichen Hinweisen vom 20.03.2019 konkretisiert: Hauptberuflich ist eine selbstständige Tätigkeit, wenn sie nach wirtschaftlicher Bedeutung und Zeitaufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt. „Deutlich“ heißt als Orientierung: um jeweils mindestens 20 %. Die wirtschaftliche Bedeutung misst die Kasse am Arbeitseinkommen, also am steuerlichen Gewinn (§ 15 SGB IV), nicht am Umsatz.

Für die Praxis gibt es Grundannahmen, mit denen die Kassen arbeiten. Wichtig: Es sind Annahmen aus einer Verwaltungsanweisung mit empfehlendem Charakter, keine Gesetze. Liegt dein Fall nicht eindeutig, prüft die Kasse in einer Gesamtschau.

Grundannahmen der Krankenkassen bei Selbstständigkeit neben einer Beschäftigung (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019, Nr. 3.1); Beträge 2026 aus der Bezugsgröße von 3.955 €. Stand: Oktober 2026.
Deine BeschäftigungAnnahme der KasseFolge für die Krankenversicherung
Vollzeit (betriebsübliche volle Arbeitszeit)keine hauptberufliche Selbstständigkeit – unabhängig vom GehaltVersicherung über den Job bleibt
mehr als 20 Std./Woche und Entgelt über 1.977,50 €keine hauptberufliche SelbstständigkeitVersicherung über den Job bleibt
höchstens 20 Std./Woche und Entgelt höchstens 1.977,50 €Selbstständigkeit ist hauptberuflichkeine Pflichtversicherung über den Job; freiwillige GKV oder PKV
Mischfälle (z. B. 18 Std. mit 2.400 €)Gesamtschau: Zeit und Einkommen vergleichenEntscheidung der Kasse im Einzelfall

Unabhängig von diesen Annahmen gilt: Wer im Zusammenhang mit seiner Selbstständigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, wird nach dem Gesetz als hauptberuflich selbstständig vermutet – eine widerlegbare Vermutung (§ 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V). Widerlegen lässt sie sich nur mit Nachweisen zu Zeit und Einkommen. Mehrere Minijobber, deren Entgelte zusammen über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, zählen nach Auffassung der Kassen ebenfalls.

Wo du mit deinen eigenen Stunden und deinem Gewinn stehst – mit den Grenzwerten 2026 und 2027 –, zeigt der Hauptberuflich-Check für nebenberuflich Selbstständige. Er ordnet deine Zahlen nach diesen Grundannahmen ein; verbindlich entscheidet deine Krankenkasse.

Neben dem Job: was du zahlst – und was nicht

Für die Beiträge kommt es darauf an, wie du über deinen Job versichert bist:

Pflichtversichert angestellt

Beitrag nur auf dein Arbeitsentgelt. Der Gewinn aus der Nebentätigkeit ist nicht beitragspflichtig, weil § 226 Abs. 1 SGB V ihn bei Beschäftigten nicht aufzählt.

Freiwillig versichert angestellt

Über der Versicherungspflichtgrenze zählen alle Einnahmen bis zur Bemessungsgrenze von 5.812,50 € (§ 240 SGB V). Liegt dein Gehalt darunter, erhöht der Nebengewinn den Beitrag – nach den Hinweisen der Kassen mit dem ermäßigten Beitragssatz.

Privat versichert

Der PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab. Der Nebengewinn ändert nichts – außer du willst ein Krankentagegeld für die Selbstständigkeit, das dein Nettoeinkommen nicht übersteigen darf.

Beispiel: Eine angestellte Grafikerin verdient 3.500 € brutto im Monat (Vollzeit, pflichtversichert) und macht nebenbei 900 € Gewinn mit Illustrationen. Ihr Beitrag richtet sich nur nach den 3.500 €. Würde sie dagegen als Angestellte 6.000 € verdienen und freiwillig versichert sein, läge sie schon über der Bemessungsgrenze – der Nebengewinn ändert ihren Beitrag dann ebenfalls nicht.

Gründungen 2025 und Künstlersozialkasse

KfW-Gründungsmonitor 2026 und KSK in Zahlen (01.01.2026)

Gründungen insgesamt 2025690.000davon im Nebenerwerb483.000davon im Vollerwerb206.000KSK-Versicherte (01.01.2026)183.383

KfW Research, Pressemitteilung zum KfW-Gründungsmonitor 2026 vom 19.05.2026 (gerundet); Künstlersozialkasse, KSK in Zahlen, Stichtag 01.01.2026.

Ohne Anstellung: wann die Selbstständigkeit „hauptberuflich“ ist

Viele nebenberuflich Selbstständige haben gar keinen Job daneben, sondern sind familienversichert, studieren, beziehen Rente oder sind in Elternzeit. Dann lässt sich nichts vergleichen. Die Kasse fragt stattdessen, ob die Selbstständigkeit deiner Lebensführung nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung „das Gepräge gibt“ (GKV-Spitzenverband, Nr. 3.2):

Grundannahmen bei Selbstständigkeit ohne andere Erwerbstätigkeit (GKV-Spitzenverband, 20.03.2019, Nr. 3.2); Gewinn 2026 aus der Bezugsgröße von 3.955 €. Stand: Oktober 2026.
Zeitaufwand pro WocheHauptberuflich, wenn der Gewinn im Monat über … liegt
mehr als 30 Stunden988,75 € (25 % der Bezugsgröße)
mehr als 20 bis 30 Stunden1.977,50 € (50 %)
höchstens 20 Stunden2.966,25 € (75 %) – sonst nicht hauptberuflich

Zum Zeitaufwand zählen nicht nur die Stunden am Kunden, sondern auch Vor- und Nacharbeit, Buchhaltung, Behördengänge und Akquise. Die Kasse beurteilt vorausschauend: Für die Prognose akzeptiert sie neben dem Steuerbescheid auch betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bescheinigungen des Steuerberaters oder eine sorgfältige eigene Schätzung. Die Sonderfälle mit eigenen Regeln behandeln wir auf eigenen Seiten:

Selbstständig in der Elternzeit

Bis 32 Wochenstunden erlaubt – und die Mitgliedschaft bleibt erhalten, solange die Selbstständigkeit Nebensache ist.

Rentner mit Nebengewerbe

In der KVdR wird Arbeitseinkommen neben der Rente beitragspflichtig, wenn es mit Versorgungsbezügen 197,75 € übersteigt.

Studierende mit Gewerbe

Studentisch oder familienversichert bleiben – oder als hauptberuflich Selbstständiger freiwillig zahlen.

Familienversichert und nebenbei selbstständig

Bist du über deinen Partner oder deine Eltern familienversichert, gelten zwei Bedingungen: Du darfst nicht hauptberuflich selbstständig sein, und dein Gesamteinkommen darf regelmäßig höchstens ein Siebtel der Bezugsgröße betragen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 SGB V) – 2026 sind das 565 € im Monat, 2027 laut Kabinettsbeschluss 590 € (Bundesrat ausstehend). Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV); bei Selbstständigen zählt also der Gewinn, nicht der Umsatz.

Übersteigt dein Gewinn die Grenze, endet die Familienversicherung – auch wenn die Tätigkeit klein bleibt. Dann wirst du in der Regel freiwilliges Mitglied: Die obligatorische Anschlussversicherung greift nach dem Ende der Familienversicherung automatisch (§ 188 Abs. 4 SGB V), und der Beitrag richtet sich nach deinen Einnahmen, mindestens nach 1.318,33 € im Monat. Bei schwankendem Gewinn lohnt es sich, die Prognose sorgfältig mit Belegen zu begründen.

Die 565-€-Grenze ist kein Freibetrag.Liegst du knapp darüber, fällt nicht nur der Mehrbetrag ins Gewicht: Die Familienversicherung endet ganz, und als freiwilliges Mitglied zahlst du 2026 mindestens rund 278,17 € im Monat (ohne Krankengeld, kinderlos). Rechne vorher, ob sich das zusätzliche Geschäft lohnt.

Melden: was die Krankenkasse wissen muss

Du musst der Kasse auf Verlangen alle Tatsachen mitteilen, die für deine Versicherungs- und Beitragspflicht wichtig sind, und Änderungen unverzüglich melden (§ 206 SGB V). Viele Kassen schicken nach der Gewerbeanmeldung oder einer Mitteilung des Arbeitgebers einen Fragebogen zur selbstständigen Tätigkeit: Stunden pro Woche, voraussichtlicher Gewinn, Beschäftigung von Mitarbeitern. Beantworte ihn realistisch und begründe deine Schätzung.

Warum das wichtig ist: Stellt die Kasse später fest, dass die Selbstständigkeit von Anfang an hauptberuflich war, kann sie das Versicherungsverhältnis rückwirkend korrigieren – mit Nachforderungen auf Basis deiner Einnahmen. Umgekehrt schützt dich eine dokumentierte Prognose: Entwicklungen, die nicht absehbar waren, werden erst ab ihrem Eintritt berücksichtigt (GKV-Spitzenverband, Nr. 5).

Wenn aus nebenberuflich hauptberuflich wird

Läuft das Geschäft gut, kommt oft der Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit. Reduzierst du deinen Job auf höchstens 20 Stunden und die halbe Bezugsgröße – oder kündigst du ganz –, ändert sich die Lage:

1. Pflichtversicherung endet

Die Versicherungspflicht über den Job ist ausgeschlossen, sobald du hauptberuflich selbstständig bist (§ 5 Abs. 5 SGB V).

2. GKV läuft freiwillig weiter

Die obligatorische Anschlussversicherung setzt ein (§ 188 Abs. 4 SGB V). Beitrag nach deinem Gewinn, 2026 mindestens 286,08 € mit Krankengeld (kinderlos).

3. Zwei Wochen für die PKV

Willst du in die PKV, erklärst du binnen zwei Wochen ab Zugang des Hinweises deiner Kasse den Austritt und weist die neue Versicherung nach.

4. Krankengeld sichern

Als hauptberuflich Selbstständiger hast du in der GKV nur mit Wahlerklärung Anspruch auf Krankengeld – ab der 7. Woche (§§ 44, 46 SGB V).

Was dann auf dich zukommt, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für Existenzgründer; die Fristen ab deinem Wechseltag rechnet der Fristenrechner, den Beitrag der Gründer-KV-Rechner. Ob für deine Selbstständigkeit auch eine Rentenversicherungspflicht besteht – etwa für Lehrer, Pflegekräfte oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber –, ist eine eigene Frage: Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Umgekehrt: hauptberuflich selbstständig, nebenbei angestellt

Die Regel gilt auch in die andere Richtung, und hier liegt ein verbreiteter Irrtum: Ein kleiner Nebenjob macht einen hauptberuflich Selbstständigen nicht zum gesetzlich Pflichtversicherten. Genau das soll § 5 Abs. 5 SGB V verhindern – dass Selbstständige über eine niedrig bezahlte Beschäftigung den vollen Schutz der GKV zum Beitrag eines Teilzeitjobs bekommen. Wer privat versichert ist und über einen Minijob oder eine Teilzeitstelle zurück in die GKV möchte, muss deshalb nachweisen, dass die Beschäftigung nach Zeit und Einkommen überwiegt. Für Gesellschafter-Geschäftsführer haben wir das ausführlich unter Geschäftsführer mit Nebenjob beschrieben. Ab 55 kommt die Hürde des § 6 Abs. 3a SGB V hinzu.

Drei typische Fälle

Vollzeit-Angestellter mit Online-Shop

40 Stunden im Job, 10 Stunden pro Woche Shop, 1.200 € Gewinn im Monat. Neben einer Vollzeitstelle bleibt nach den Grundannahmen kein Raum für eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Er bleibt pflichtversichert, der Gewinn ist beitragsfrei.

Teilzeitkraft mit Beratungsfirma

15 Stunden angestellt mit 1.500 € brutto, 25 Stunden Beratung mit 2.800 € Gewinn. Beschäftigung höchstens 20 Stunden und unter 1.977,50 €: Die Kasse nimmt eine hauptberufliche Selbstständigkeit an. Die Pflichtversicherung über den Job entfällt; sie wird freiwilliges Mitglied und zahlt auf alle Einnahmen, also auf 4.300 € im Monat.

Familienversicherte Mutter mit Kleingewerbe

Zehn Stunden pro Woche, 450 € Gewinn im Monat. Nicht hauptberuflich, unter 565 €: Sie bleibt beitragsfrei familienversichert. Steigt der Gewinn dauerhaft auf 700 €, endet die Familienversicherung. Mehr für Gründer mit kleinem Gewinn steht unter Krankenversicherung für Kleinunternehmer.

Deine persönliche Einordnung mit Fristen und Beitrag bekommst du im kostenlosen Gründer-KV-Check – ohne Gesundheitsfragen. Begriffe wie Bezugsgröße und Gesamteinkommen erklärt das Lexikon.

Häufige Fragen

Ist man krankenversichert, wenn man nebenberuflich selbstständig und gleichzeitig angestellt ist?

Ja. Solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist, bleibst du über deine Beschäftigung gesetzlich pflichtversichert – bzw. privat, wenn du als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze liegst. Neben einer Vollzeitstelle nehmen die Kassen grundsätzlich keine hauptberufliche Selbstständigkeit an.

Sind Nebeneinkünfte aus einer Selbstständigkeit krankenversicherungspflichtig?

Bei pflichtversicherten Angestellten nein: Beitragspflichtig sind nur Arbeitsentgelt, Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen neben Rente oder Versorgungsbezügen (§ 226 Abs. 1 SGB V). Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auf alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also auch auf den Nebengewinn.

Wie viel darf ich nebenberuflich selbstständig verdienen?

Eine feste Verdienstgrenze gibt es nicht: Neben einem Job vergleicht die Kasse Zeitaufwand und Gewinn mit deiner Beschäftigung – hauptberuflich wird die Selbstständigkeit als Orientierung erst, wenn sie beides um jeweils mindestens 20 % übersteigt. Ohne Job hängen die Grenzen an der Bezugsgröße: Bei höchstens 20 Wochenstunden gilt die Selbstständigkeit bis zu einem Gewinn von 2.966,25 € im Monat (2026; 2027 laut Kabinettsbeschluss 3.097,50 €, Bundesrat ausstehend) in der Regel als nebenberuflich; bei mehr als 20 bis 30 Stunden nehmen die Kassen Hauptberuflichkeit erst ab einem Gewinn über 1.977,50 € an (2027: 2.065 €). In der Familienversicherung gilt eine feste Grenze von 565 € Gesamteinkommen (2027: 590 €). Deine eigenen Zahlen ordnet der Hauptberuflich-Check ein.

Was kostet die Krankenversicherung bei einem Kleingewerbe nebenberuflich?

Neben einer versicherungspflichtigen Anstellung nichts zusätzlich, weil der Gewinn nicht beitragspflichtig ist. In der Familienversicherung ebenfalls nichts, solange der Gewinn höchstens 565 € im Monat beträgt. Bist du freiwillig versichert, erhöht der Gewinn deinen Beitrag bis zur Bemessungsgrenze.

Muss ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit der Krankenkasse melden?

Du musst der Kasse auf Verlangen alle Tatsachen mitteilen, die für Versicherungs- und Beitragspflicht wichtig sind, und Änderungen unverzüglich melden (§ 206 SGB V). Weil die Kasse prüfen muss, ob die Tätigkeit hauptberuflich ist, ist eine frühe Meldung sinnvoll – das schützt vor rückwirkenden Korrekturen.

Gibt es eine 20-Stunden-Grenze für nebenberuflich Selbstständige?

Die 20 Stunden sind eine Orientierung aus den Grundannahmen des GKV-Spitzenverbands, kein Gesetz. Arbeitest du angestellt mehr als 20 Stunden und verdienst mehr als die halbe Bezugsgröße (1.977,50 € im Jahr 2026), bleibt für eine hauptberufliche Selbstständigkeit kein Raum. Ohne Anstellung gilt: bis 20 Stunden Selbstständigkeit in der Regel nicht hauptberuflich – außer der Gewinn liegt über 2.966,25 €.

Quellen

  1. § 5 SGB V – Versicherungspflicht, Abs. 5 hauptberuflich Selbstständige – abgerufen 10.10.2026
  2. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20.03.2019 (über VIACTIV)
  3. § 226 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter
  4. § 10 SGB V – Familienversicherung
  5. § 16 SGB IV – Gesamteinkommen
  6. § 206 SGB V – Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten
  7. § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
  8. KfW Research: KfW-Gründungsmonitor 2026, Pressemitteilung – 19.05.2026
Redaktion PKV-Gründer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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