Ratgeber Geschäftsführer

GmbH-Geschäftsführer: Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 2026/2027

Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass die GmbH die Hälfte ihrer privaten Krankenversicherung zahlt. Das stimmt nur, wenn sie sozialversicherungsrechtlich Beschäftigte sind. Hier steht, wer den gesetzlichen Zuschuss bekommt, wie hoch er 2026 und 2027 ist – und wo die Steuerfrage beginnt, die dein Steuerberater klären muss.

Redaktion PKV-Gründer.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für GmbH-Geschäftsführer: die Rechtsgrundlage
  2. Wer bekommt den Zuschuss? Die Geschäftsführer-Typen im Überblick
  3. So hoch ist der Zuschuss 2026 – und was 2027 ändert
  4. Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: kein gesetzlicher Zuschuss
  5. Freiwillig gesetzlich versichert: Zuschuss auch dort – wenn du beschäftigt bist
  6. Was die Statusfrage für den Zuschuss bedeutet
  7. Rechenbeispiel: Was der Zuschuss im Vergleich ausmacht
  8. Checkliste: Zuschuss sauber regeln
Das Wichtigste in Kürze
  • Einen gesetzlichen Zuschuss der GmbH zur privaten Krankenversicherung gibt es nur für beschäftigte Geschäftsführer, die wegen der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei sind (§ 257 Abs. 2 SGB V).
  • 2026 beträgt er höchstens 613,22 € im Monat: 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung (in Sachsen 75,56 €), jeweils höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags.
  • 2027 steigt der Höchstzuschuss laut Szenario auf rund 667 bis 673 € – Grundlage ist der Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, der Zusatzbeitrag 2027 wird erst bis 01.11.2026 bekanntgegeben.
  • Selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer – meist ab 50 % oder mit umfassender Sperrminorität – haben keinen gesetzlichen Anspruch; nur gesetzlich geschuldete Zuschüsse sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.
  • Ob die GmbH trotzdem etwas zahlen kann und wie das steuerlich zu behandeln ist, klärst du mit deinem Steuerberater – wir informieren nur allgemein.

Einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung muss die GmbH ihrem Geschäftsführer nur zahlen, wenn er sozialversicherungsrechtlich beschäftigt und wegen der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei ist (§ 257 Abs. 2 SGB V) – 2026 höchstens 613,22 € im Monat inklusive Pflege, höchstens die Hälfte des Beitrags. Selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer, meist ab 50 % oder mit umfassender Sperrminorität, haben keinen gesetzlichen Anspruch; wie freiwillige Zahlungen der GmbH steuerlich zu behandeln sind, klärt der Steuerberater.

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für GmbH-Geschäftsführer: die Rechtsgrundlage

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV steht in § 257 Abs. 2 SGB V. Er gilt für Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind (2026: 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 €, Bundesrat ausstehend), die nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei sind oder die von der Versicherungspflicht befreit wurden – und die privat so versichert sind, dass sie für sich und ihre Angehörigen Leistungen „der Art nach“ wie in der GKV beanspruchen können.

Der Zuschuss für die private Pflegepflichtversicherung folgt aus § 61 Abs. 2 SGB XI. Außerdem muss der Versicherer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa einen Basistarif anbieten und auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten (§ 257 Abs. 2a SGB V). Die Bescheinigung darüber legst du der GmbH jeweils nach Ablauf von drei Jahren erneut vor. In der Praxis stellen die in Deutschland tätigen Krankenversicherer sie auf Anfrage aus.

Der entscheidende Punkt für Geschäftsführer steckt im ersten Wort: Beschäftigte. Ob du das bist, entscheidet nicht dein Arbeitsvertrag und nicht dein Titel, sondern dein sozialversicherungsrechtlicher Status – im Zweifel festgestellt von der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 7a SGB IV).

Wer bekommt den Zuschuss? Die Geschäftsführer-Typen im Überblick

Zuschuss der GmbH zur Krankenversicherung nach Geschäftsführer-Typ. Status nach BSG, Urteile vom 14.03.2018, und IHK-Merkblatt (Stand Juni 2025) – nur Orientierung, verbindlich entscheidet die DRV Bund. Werte 2026 nach §§ 257 SGB V, 61 SGB XI. Stand: Oktober 2026.
Geschäftsführer-TypStatus in der RegelZuschuss zur PKVZuschuss in der freiwilligen GKV
Fremdgeschäftsführer, Gehalt über 77.400 €Beschäftigungja, bis 613,22 €ja, Arbeitgeberanteil (§ 257 Abs. 1)
Minderheitsgesellschafter ohne umfassende Sperrminorität, Gehalt über der GrenzeBeschäftigungja, bis 613,22 €ja
Beschäftigter Geschäftsführer unter der GrenzeBeschäftigung, pflichtversichertkeine PKV möglichGmbH trägt den Arbeitgeberanteil
Gesellschafter mit mindestens 50 % oder umfassender Sperrminoritätselbstständige Tätigkeitkein gesetzlicher Anspruchkein gesetzlicher Anspruch

Wo du stehst, zeigt der GmbH-Status-Check als erste Orientierung. Für beschäftigte Geschäftsführer ohne Beteiligung gilt der Ratgeber Krankenversicherung für Fremdgeschäftsführer, für beherrschende Gesellschafter PKV als Gesellschafter-Geschäftsführer.

So hoch ist der Zuschuss 2026 – und was 2027 ändert

Die Berechnung folgt einer einfachen Logik: Die GmbH zahlt so viel, wie sie bei Versicherungspflicht als Arbeitgeberanteil zahlen müsste – aber höchstens die Hälfte dessen, was du tatsächlich für deine Krankenversicherung zahlst. Für die Krankenversicherung sind das 2026 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 %) plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (1,45 %), angewendet auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €.

508,59 €
Höchstzuschuss Krankenversicherung 2026 (8,75 % von 5.812,50 €)
§ 257 Abs. 2 SGB V
104,63 €
Höchstzuschuss Pflegeversicherung 2026 (1,8 %; Sachsen 1,3 % = 75,56 €)
§ 61 Abs. 2 SGB XI
613,22 €
Höchstzuschuss gesamt 2026 (2027 laut Szenario rund 667 bis 673 €)
eigene Berechnung

Die Halbierungsgrenze greift oft bei jüngeren Geschäftsführern mit günstigem Tarif. Die Tabelle zeigt, was bei verschiedenen Beiträgen herauskommt.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV und PPV für einen beschäftigten Geschäftsführer über der Versicherungspflichtgrenze, 2026, außerhalb Sachsens. Beiträge sind Annahmen, keine Angebote. Eigene Berechnung nach § 257 Abs. 2 SGB V und § 61 Abs. 2 SGB XI. Stand: Oktober 2026.
Beitrag Kranken- / PflegeversicherungZuschuss KVZuschuss PVZuschuss gesamtDein Eigenanteil
600 € / 50 €300,00 €25,00 €325,00 €325,00 €
900 € / 70 €450,00 €35,00 €485,00 €485,00 €
1.100 € / 90 €508,59 €45,00 €553,59 €636,41 €

Geschäftsführer in mehreren Gesellschaften

Bist du in mehreren GmbHs gleichzeitig als Geschäftsführer beschäftigt, zahlt nicht jede Gesellschaft den vollen Zuschuss. Die Arbeitgeber teilen ihn anteilig nach dem Verhältnis der jeweiligen Arbeitsentgelte (§ 257 Abs. 1 Satz 3 SGB V, für die PKV über Abs. 2 entsprechend). Bei der Prüfung der Versicherungspflichtgrenze werden die regelmäßigen Entgelte aus mehreren mehr als geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet. Bist du in der einen Gesellschaft beschäftigt und in der anderen selbstständiger Mehrheitsgesellschafter, zählt für den Zuschuss nur die Beschäftigung.

Für 2027 hat das Bundeskabinett am 07.10.2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € im Monat beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 erst bis 01.11.2026 bekanntgegeben wird und der Pflege-Arbeitgeberanteil vom Ausgang der Pflegereform abhängt, nennen wir für den Höchstzuschuss 2027 eine Spanne von rund 667 bis 673 € – ein Szenario, kein amtlicher Wert.

Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: kein gesetzlicher Zuschuss

Bist du als Gesellschafter-Geschäftsführer selbstständig tätig, fehlt die Grundvoraussetzung des § 257 SGB V: Du bist kein Beschäftigter. Die GmbH ist dir gegenüber also nicht gesetzlich verpflichtet, sich an deiner Krankenversicherung zu beteiligen – weder in der PKV noch in der freiwilligen GKV. Das ist kein Nachteil der PKV, sondern eine Folge deines Status: In der freiwilligen GKV zahlst du den Beitrag ebenfalls allein.

Daraus folgt eine Steuerfrage, die wir hier nur einordnen: Steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG sind Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur, soweit er dazu gesetzlich verpflichtet ist. Zahlt die GmbH einem selbstständigen Gesellschafter-Geschäftsführer dennoch einen Beitragsanteil, greift diese Steuerfreiheit nicht. Wie eine solche Zahlung dann einzuordnen ist – etwa als Teil der Vergütung –, welche Vereinbarungen dafür im Voraus nötig sind und wann das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung entsteht, beurteilt dein Steuerberater. Wir geben dazu bewusst keine Empfehlung.

Typischer Fehler aus Foren und Snippets.„Die GmbH zahlt jedem Geschäftsführer steuerfrei die Hälfte der PKV“ stimmt so nicht. Steuerfrei ist nur der gesetzlich geschuldete Zuschuss an Beschäftigte. Für selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer gelten andere Regeln – lass dich steuerlich beraten, bevor die GmbH zahlt.

Freiwillig gesetzlich versichert: Zuschuss auch dort – wenn du beschäftigt bist

Der Zuschuss ist kein Privileg der PKV. Bleibt ein beschäftigter Geschäftsführer über der Versicherungspflichtgrenze freiwillig in der GKV, zahlt ihm die GmbH als Zuschuss den Betrag, den sie bei Versicherungspflicht tragen müsste (§ 257 Abs. 1 SGB V). An der Bemessungsgrenze sind das 2026 die bekannten 613,22 € inklusive Pflege – bei einem Gesamtbeitrag von 1.261,31 € (kinderlos) bleiben dir 648,09 € Eigenanteil.

Für den selbstständigen Gesellschafter-Geschäftsführer gilt auch hier: kein gesetzlicher Zuschuss, voller Beitrag aus eigener Tasche. Wie sich der Beitrag in der freiwilligen GKV zusammensetzt, erklärt der Ratgeber freiwillige Krankenversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Was die Statusfrage für den Zuschuss bedeutet

Weil der Zuschuss am Status hängt, sollte die Reihenfolge stimmen: erst Status, dann Zuschuss. Bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH beantragt die Krankenkasse das Statusfeststellungsverfahren ohnehin, sobald die GmbH dich als Beschäftigten anmeldet (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Du kannst den Antrag auch selbst stellen – nach aktueller Rechtslage bis zum 30.06.2027 sogar schon vor Aufnahme der Tätigkeit auf Basis der geplanten Verträge (§ 7a Abs. 4a und 7 SGB IV).

1. Status klären

Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag und Stimmrechte prüfen; im Zweifel Statusfeststellung bei der Clearingstelle der DRV Bund.

2. Versicherung wählen

Beschäftigt über der Grenze: PKV oder freiwillige GKV, jeweils mit Zuschuss. Selbstständig: freie Wahl ohne gesetzlichen Zuschuss.

3. Zahlung sauber regeln

Beschäftigt: Zuschuss über die Lohnabrechnung, Bescheinigung des Versicherers vorlegen. Selbstständig: jede Zahlung der GmbH vorher mit dem Steuerberater abstimmen.

Was passiert, wenn das Ergebnis später anders ausfällt als gedacht? Stellt die DRV eine Beschäftigung fest, schuldet die GmbH die Beiträge bzw. den Zuschuss grundsätzlich ab Beginn – es sei denn, die Voraussetzungen des § 7a Abs. 5 SGB IV liegen vor (Antrag binnen eines Monats, Zustimmung, eigene Absicherung in der Zwischenzeit). Stellt sie Selbstständigkeit fest, waren bisherige „Zuschüsse“ nicht gesetzlich geschuldet; die steuerlichen Folgen klärt der Steuerberater. Mehr zum Verfahren: Statusfeststellung für Geschäftsführer.

Rechenbeispiel: Was der Zuschuss im Vergleich ausmacht

Zwei Geschäftsführer, beide 40 Jahre, kinderlos, beide mit einem angenommenen PKV-Beitrag von 900 € plus 70 € Pflege im Monat (2026, außerhalb Sachsens):

Fremdgeschäftsführer, 110.000 € im Jahr

  • beschäftigt, versicherungsfrei über 77.400 €
  • Zuschuss: 450,00 € + 35,00 € = 485,00 €
  • Eigenanteil: 485,00 € im Monat
  • Zuschuss steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG)

Gesellschafterin mit 60 %, 110.000 € im Jahr

  • in der Regel selbstständig
  • kein gesetzlicher Zuschuss
  • Eigenanteil: 970,00 € im Monat
  • freiwillige GKV wäre ebenfalls ohne Zuschuss: 1.261,31 €

Für die Gesellschafterin ist der faire Vergleich deshalb nicht „PKV mit Zuschuss gegen GKV mit Zuschuss“, sondern 970 € PKV gegen 1.261,31 € freiwillige GKV – jeweils voll selbst bezahlt. Wie viel die GKV bei deinem Einkommen kostet, zeigt der Gründer-KV-Rechner.

Checkliste: Zuschuss sauber regeln

  • Status schriftlich klären – Statusfeststellung bei der DRV Bund oder Bescheid der Einzugsstelle abwarten.
  • Jahresarbeitsentgelt prüfen: Liegt das regelmäßige Entgelt über 77.400 € (2027: 84.150 €, Entwurf)? Variable Tantiemen zählen nach Verwaltungsauffassung in der Regel nicht mit.
  • Bescheinigung des Versicherers nach § 257 Abs. 2a SGB V an die Lohnbuchhaltung geben und nach drei Jahren erneuern.
  • Beitragsänderungen und neue Tarife (etwa Familienmitglieder) melden, damit der Zuschuss angepasst wird.
  • Als selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer: keine Zahlung der GmbH ohne Abstimmung mit dem Steuerberater.
  • Steuerliche Behandlung der eigenen Beiträge prüfen – allgemeine Informationen im Ratgeber PKV-Beiträge für Selbstständige steuerlich absetzen.

Im kostenlosen Gründer-KV-Check siehst du in 60 Sekunden, welche Fristen für dich laufen und was die GKV im Vergleich zum PKV-Richtwert kostet – ohne Gesundheitsfragen. Die Grundlagen für alle Geschäftsführer erklärt Krankenversicherung als GmbH-Geschäftsführer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung für Geschäftsführer im Jahr 2026?

Höchstens 613,22 € im Monat: 508,59 € zur Krankenversicherung (8,75 % der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €) und 104,63 € zur Pflegeversicherung (1,8 %; in Sachsen 1,3 % = 75,56 €). Gezahlt wird höchstens die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags. Voraussetzung ist, dass du als Geschäftsführer beschäftigt und nur wegen der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei bist.

Haben Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung?

Nur, wenn sie sozialversicherungsrechtlich Beschäftigte sind – etwa als Minderheitsgesellschafter ohne umfassende Sperrminorität mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze. Wer mit mindestens 50 % oder echter Sperrminorität als selbstständig gilt, hat keinen Anspruch nach § 257 SGB V. Verbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund über den Status.

Ist der Zuschuss zur Krankenversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei?

Steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG sind nur Zuschüsse, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist – also beim beschäftigten Geschäftsführer. Zahlt die GmbH einem selbstständigen Gesellschafter-Geschäftsführer etwas, gilt die Steuerfreiheit nicht; wie die Zahlung zu behandeln ist, klärt dein Steuerberater.

Bekommt ein Geschäftsführer in der freiwilligen GKV auch einen Zuschuss?

Ja, wenn er beschäftigt und nur wegen der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei ist: Dann zahlt die GmbH den Betrag, den sie bei Versicherungspflicht tragen müsste (§ 257 Abs. 1 SGB V). Ein selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer in der freiwilligen GKV zahlt seinen Beitrag dagegen allein.

Welche Unterlagen braucht die GmbH für den PKV-Zuschuss?

Einen Nachweis über den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung und eine Bescheinigung des Versicherers, dass er die Voraussetzungen des § 257 Abs. 2a SGB V erfüllt – diese ist jeweils nach drei Jahren erneut vorzulegen. Bei Beitragsänderungen solltest du die neue Beitragshöhe zeitnah melden.

Quellen

  1. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 10.10.2026
  2. § 61 SGB XI – Beitragszuschüsse zur Pflegeversicherung
  3. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 62)
  4. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  5. § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus
  6. AOK für Arbeitgeber: Beitragszuschuss zur Krankenversicherung (Höchstbeträge 2026)
  7. lohn-info.de: Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung 2026 (Sekundärquelle)
  8. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG vom 20.03.2019 (Nr. 2.2, 2.3, 4.1)
  9. Niederrheinische IHK: Merkblatt Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführer/-innen – Stand Juni 2025
  10. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen – Kabinettsbeschluss 07.10.2026
Redaktion PKV-Gründer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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