Ratgeber Freelancer

Krankenversicherung für Freelancer: GKV oder PKV, Kosten, Scheinselbstständigkeit 2026

Als Freelancer arbeitest du auf eigene Rechnung – und zahlst deine Krankenversicherung allein. Ob gesetzlich oder privat, hängt von deinem Gewinn, deiner Familie und deiner Planung ab. Und von einer Frage, die viele unterschätzen: Bist du für die Sozialversicherung wirklich selbstständig?

Redaktion PKV-Gründer.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Krankenversicherung für Freelancer: Was für die Kasse zählt
  2. Freiwillige GKV oder PKV: was Freelancer zahlen
  3. Schwankende Projekte: wie die Kasse rechnet
  4. Scheinselbstständigkeit: wenn der Auftraggeber dein Arbeitgeber ist
  5. Krankengeld: Was passiert, wenn du ausfällst?
  6. Freelancer mit Familie
  7. Drei Freelancer, drei Entscheidungen
  8. Checkliste für Freelancer
Das Wichtigste in Kürze
  • Hauptberufliche Freelancer sind nicht versicherungspflichtig und wählen zwischen freiwilliger GKV und PKV (§ 5 Abs. 5 SGB V); wer aus einer Anstellung kommt, bleibt automatisch freiwillig gesetzlich versichert (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  • In der freiwilligen GKV zahlen Freelancer 2026 rund 21,7 % ihres Gewinns (mit Krankengeld, kinderlos), mindestens 286,08 € und höchstens 1.261,31 € im Monat.
  • Krankengeld gibt es in der GKV nur mit Wahlerklärung ab der 7. Woche; ein privates Krankentagegeld kann früher beginnen und darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen.
  • Arbeitest du weisungsgebunden und eingegliedert für einen Auftraggeber, kann eine Beschäftigung vorliegen – dann wärst du unter 77.400 € Jahresentgelt pflichtversichert; Klarheit schafft die Statusfeststellung (§ 7a SGB IV).
  • Künstlerische und publizistische Freelancer sind in der Regel über die Künstlersozialkasse gesetzlich versichert; die KSK trägt etwa die Hälfte des Beitrags.

Die Krankenversicherung für Freelancer ist Sache des Freelancers selbst: Wer hauptberuflich selbstständig ist, wählt zwischen freiwilliger GKV und PKV und zahlt den Beitrag allein – in der GKV 2026 rund 21,7 % des Gewinns (mit Krankengeld, kinderlos), mindestens 286,08 € und höchstens 1.261,31 € im Monat. Krankengeld gibt es nur mit Wahlerklärung ab der 7. Woche. Arbeitest du weisungsgebunden für einen Auftraggeber, kann eine Beschäftigung vorliegen – dann gelten die Regeln für Angestellte.

Krankenversicherung für Freelancer: Was für die Kasse zählt

„Freelancer“ ist kein Rechtsbegriff. Gemeint sind Selbstständige, die projektweise für wechselnde Auftraggeber arbeiten – als Entwickler, Berater, Designer, Übersetzer, Texter oder Trainer. Steuerlich unterscheidet man Freiberufler nach § 18 EStG und Gewerbetreibende; für die Krankenversicherung spielt das keine Rolle. Hier zählen zwei andere Fragen: Bist du überhaupt selbstständig – oder in Wahrheit beim Auftraggeber beschäftigt? Und wenn selbstständig: hauptberuflich oder nebenberuflich? Für internationale Freelancer gibt es eine englischsprachige Übersicht zur Krankenversicherung für Freelancer.

Freelancer-Konstellationen und Krankenversicherung. Quellen: § 5 Abs. 5 SGB V, § 7 SGB IV, §§ 1–3 KSVG; GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019. Stand: Oktober 2026.
KonstellationKrankenversicherungWeiterlesen
hauptberuflich selbstständig, mehrere Auftraggeberfreiwillige GKV oder PKV, Beitrag alleindieser Ratgeber
neben einer Anstellungmeist weiter über den Job versichert, Gewinn beitragsfreinebenberuflich selbstständig
Künstler oder Publizistin der Regel pflichtversichert über die KSKKSK und PKV
faktisch eingegliedert bei einem Auftraggebermöglicherweise Beschäftigung – Statusfrage klärenAbschnitt Scheinselbstständigkeit

Ob du hauptberuflich selbstständig bist, beurteilt die Kasse nach Zeitaufwand und Gewinn. Ohne andere Erwerbstätigkeit gilt nach den Grundannahmen des GKV-Spitzenverbands: Bei mehr als 30 Wochenstunden reicht ein Gewinn über 988,75 € im Monat, bei mehr als 20 bis 30 Stunden über 1.977,50 €; bei höchstens 20 Stunden bist du in der Regel nicht hauptberuflich, außer der Gewinn liegt über 2.966,25 € (Werte 2026). Wer mit dem Freelancing gerade erst neben einem Job startet, bleibt meist über den Job versichert.

Freiwillige GKV oder PKV: was Freelancer zahlen

Kommst du aus einer Anstellung, endet deine Pflichtversicherung und die GKV läuft automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Willst du in die PKV, hast du zwei Wochen ab Zugang des Hinweises deiner Krankenkasse. Danach geht es nur per Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Fristen ab deinem Start zeigt der Fristenrechner.

In der freiwilligen GKV zahlst du auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt – vor allem deinen Gewinn – mindestens auf 1.318,33 € und höchstens auf 5.812,50 € im Monat (§ 240 SGB V). In der PKV zahlst du nach Alter, Gesundheit und Tarif. Die Grafik zeigt, wie sich der GKV-Beitrag mit dem Gewinn entwickelt, neben dem untersten Finanztest-Wert für 35-Jährige.

GKV-Beitrag für Selbstständige nach Einkommen

Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, mit Krankengeld (Wahlerklärung), kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %

0 €500 €1.000 €1.500 €2.000 €1.000 €1.318 €2.000 €3.000 €4.000 €5.000 €5.813 €6.375 €7.000 €1.261 €1.402 €649 €
20262027 (Entwurf)PKV-Richtwert ab 649 € (35 J.)

Eigene Berechnung nach § 240 SGB V: Mindestbemessung 1.318,33 € (2026) bzw. 1.376,67 € (2027), Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € bzw. 6.375 €; 14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + Pflege 4,2 % (2026) bzw. 4,5 % (2027, Kabinettsentwurf). 2027-Werte laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend. PKV-Richtwert: günstigster empfehlenswerter Tarif für 35-Jährige, Finanztest 3/2025 (649 bis 1.137 €).

GKV-Beitrag für Freelancer pro Monat, Zusatzbeitrag 2,9 %, eigene Berechnung nach §§ 240, 241, 243 SGB V; 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend). PKV: Finanztest 3/2025. Stand: Oktober 2026.
Gewinn pro Monat2026 mit Krankengeld, kinderlos2026 ohne Krankengeld, kinderlos2027 mit Krankengeld, kinderlos
bis 1.318,33 €286,08 €278,17 €302,87 €
2.500 €542,50 €527,50 €550,00 €
4.000 €868,00 €844,00 €880,00 €
ab Bemessungsgrenze1.261,31 €1.226,44 €1.402,50 €

Was die GKV dich bei deinem Gewinn kostet, rechnet der Gründer-KV-Rechner. Die grundsätzliche Abwägung für alle Selbstständigen findest du bei GKV oder PKV für Selbstständige, die Variante für den Start unter GKV oder PKV als Gründer.

Schwankende Projekte: wie die Kasse rechnet

Freelancer haben selten ein gleichmäßiges Einkommen. Die GKV kommt damit gut zurecht, weil sie auf Jahreswerte schaut: Zum Start setzt die Kasse den Beitrag vorläufig nach deinen nachgewiesenen voraussichtlichen Einnahmen fest, später nach dem letzten Einkommensteuerbescheid. Liegt der Bescheid für ein Jahr vor, rechnet sie endgültig ab – mit Nachzahlung oder Erstattung (§ 240 Abs. 4a SGB V). Ein schwaches Jahr senkt den Beitrag bis zur Mindestbemessung, ein starkes erhöht ihn bis zur Bemessungsgrenze.

Nachzahlung einplanen.Schätzt du 2.500 € Gewinn im Monat und werden es 4.000 €, steigt der Beitrag rückwirkend von 542,50 € auf 868,00 € – 325,50 € mehr pro Monat, 3.906 € fürs Jahr (2026, mit Krankengeld, kinderlos). Lege einen Teil jedes großen Projekts zurück oder passe die Prognose bei der Kasse an.

In der PKV ändert sich der Beitrag nicht mit deinen Projekten. Das ist ein Vorteil in guten Jahren und ein Risiko in schwachen. Wer in einem Auftragsloch den Beitrag senken muss, hat in der PKV nur begrenzte Möglichkeiten, etwa einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer oder eine höhere Selbstbeteiligung.

Scheinselbstständigkeit: wenn der Auftraggeber dein Arbeitgeber ist

Viele Freelancer arbeiten über Monate für einen einzigen Kunden, im Team des Kunden, mit dessen Laptop und festen Zeiten. Dann stellt sich die Frage, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Maßstab ist § 7 Abs. 1 SGB IV: Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Entscheidend ist das Gesamtbild – nicht, was im Vertrag steht.

Spricht eher für Beschäftigung

  • feste Arbeitszeiten und -orte vorgegeben
  • Einbindung in Teams, Urlaubspläne, interne Abläufe
  • Bezahlung nach Zeit ohne unternehmerisches Risiko
  • dauerhaft im Wesentlichen nur ein Auftraggeber

Spricht eher für Selbstständigkeit

  • mehrere Auftraggeber, eigene Akquise
  • freie Einteilung von Zeit, Ort und Arbeitsweise
  • eigene Betriebsmittel, eigenes Auftreten am Markt
  • Bezahlung nach Ergebnis, Haftung und Risiko

Klarheit schafft das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 7a SGB IV), das du und dein Auftraggeber beantragen können – nach aktueller Rechtslage bis 30.06.2027 auch schon vor Projektbeginn. Stellt die DRV eine Beschäftigung fest, wirst du bei einem Jahresentgelt unter 77.400 € gesetzlich pflichtversichert, und der Auftraggeber schuldet die Beiträge. Wird der Antrag binnen eines Monats nach Beginn gestellt, beginnt die Beschäftigung unter Bedingungen erst mit Bekanntgabe der Entscheidung (§ 7a Abs. 5 SGB IV). Eine PKV kannst du bei Eintritt der Versicherungspflicht binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Wie das Verfahren abläuft, erklärt Statusfeststellung für Geschäftsführer – die Grundsätze gelten für Freelancer genauso.

Auch ohne Beschäftigung kann die Rentenversicherung greifen: Selbstständige, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, sind rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Mehr dazu bei Rentenversicherung für IT-Freelancer.

Krankengeld: Was passiert, wenn du ausfällst?

Ohne Anstellung zahlt dir bei Krankheit niemand das Honorar weiter. In der freiwilligen GKV bekommst du Krankengeld nur, wenn du eine Wahlerklärung abgibst – ab der siebten Woche, 70 % der Bemessung, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag (§§ 44, 46, 47 SGB V). Die Wahlerklärung kostet 0,6 Prozentpunkte mehr, zwischen 7,91 € und 34,88 € im Monat, und bindet drei Jahre. Wer die ersten sechs Wochen nicht aus der Rücklage überbrücken kann, prüft einen Wahltarif der Kasse oder ein privates Krankentagegeld mit früherem Beginn. Für 150 € pro Tag ab dem 29. Tag zahlten 35-jährige Selbstständige laut Stiftung Warentest 76 bis 150 € im Monat (15.06.2026). Den passenden Tagessatz rechnet der Krankentagegeld-Rechner; Hintergründe stehen unter Krankentagegeld für Selbstständige.

Freelancer mit Familie

Mit Partner und Kindern verschiebt sich die Rechnung oft zugunsten der GKV: Kinder und ein Ehe- oder Lebenspartner sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie nicht hauptberuflich selbstständig sind und höchstens 565 € Gesamteinkommen im Monat haben (§ 10 SGB V). Der Beitrag des Freelancers steigt dadurch nicht – Abstufungen nach Familienstand gibt es in der freiwilligen GKV nicht. In der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag. Und Vorsicht bei gemischt versicherten Eltern: Ist der privat versicherte Elternteil der Besserverdiener und verdient mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze, können Kinder nicht beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Partner mitversichert werden (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Drei Freelancer, drei Entscheidungen

Übersetzerin, 31, 1.900 € Gewinn, schwankend: In der freiwilligen GKV zahlt sie mit Krankengeld 412,30 € im Monat (1.900 € × 21,7 %). Ein Rundum-Tarif der PKV läge nach den Testwerten darüber, und in schwachen Monaten sinkt nur der GKV-Beitrag. Ergebnis: GKV, Wahlerklärung prüfen, Rücklage aufbauen.

IT-Freelancer, 37, Single, 9.000 € Gewinn, langfristige Projekte: In der GKV zahlt er den Höchstbeitrag von 1.261,31 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 1.402,50 €. Eine PKV mit Krankentagegeld kann deutlich günstiger sein, wenn er gesund eintritt. Vorher sollte er klären, ob seine Projekte mit nur einem Kunden ein Statusrisiko bergen.

UX-Designer, 29, ein Großkunde, vier Tage pro Woche vor Ort: Bevor er über GKV oder PKV nachdenkt, gehört der Status auf den Prüfstand. Liegt eine Beschäftigung vor, ist er unter der Versicherungspflichtgrenze pflichtversichert – eine gerade abgeschlossene PKV wäre dann kündbar, aber vergeblich bezahlt. Eine Statusfeststellung binnen eines Monats nach Projektstart schafft Klarheit.

Checkliste für Freelancer

  • Status prüfen: mehrere Auftraggeber, eigene Arbeitsweise – oder faktisch eingegliedert?
  • Fristen beim Start: zwei Wochen ab Kassen-Hinweis für den Wechsel in die PKV.
  • Gewinn realistisch schätzen, Prognose bei der Kasse begründen, Rücklage für Nachzahlungen bilden.
  • Krankengeld klären: Wahlerklärung, Wahltarif oder Krankentagegeld – vor dem ersten Ausfall.
  • Kreative Tätigkeit? KSK-Pflicht prüfen lassen.
  • Bei Projekten mit nur einem Kunden: Statusfeststellung erwägen.

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Häufige Fragen

Wie sind Freelancer krankenversichert?

Hauptberufliche Freelancer sind nicht versicherungspflichtig und entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Wer aus einer Anstellung oder der Familienversicherung kommt, bleibt automatisch freiwilliges GKV-Mitglied; für den Wechsel in die PKV gelten zwei Wochen ab dem Hinweis der Kasse. Künstler und Publizisten sind in der Regel über die Künstlersozialkasse pflichtversichert.

Was kostet die Krankenversicherung für Freelancer?

In der freiwilligen GKV 2026 rund 21,7 % des Gewinns (mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %), mindestens 286,08 € und höchstens 1.261,31 € im Monat. In der PKV hängt der Beitrag von Alter, Gesundheit und Tarif ab; Rundum-Tarife kosteten 35-Jährige 649 bis 1.137 € im Monat (Finanztest 3/2025).

Was passiert bei Scheinselbstständigkeit mit meiner Krankenversicherung?

Stellt die Deutsche Rentenversicherung fest, dass du beim Auftraggeber beschäftigt bist, wirst du – bei einem Jahresentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze – gesetzlich pflichtversichert, und der Auftraggeber schuldet die Sozialversicherungsbeiträge. Eine PKV kannst du dann binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG).

Bekommen Freelancer Krankengeld?

In der GKV nur mit Wahlerklärung, ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, 70 % der Bemessung und 2026 höchstens 135,63 € pro Tag (§§ 44, 46, 47 SGB V). Alternativ gibt es Wahltarife der Kassen oder ein privates Krankentagegeld mit frei wählbarem Beginn. KSK-Versicherte haben Krankengeld ab der siebten Woche ohne Wahlerklärung.

Lohnt sich die PKV für Freelancer?

Eher bei stabil hohem Gewinn, als Single und mit gutem Gesundheitszustand – etwa für IT-Freelancer mit langfristigen Projekten nahe oder über der Beitragsbemessungsgrenze. Bei schwankenden Einnahmen, mit Kindern oder bei unsicherer Perspektive ist die freiwillige GKV oft die bessere Wahl, weil sich der Beitrag dem Gewinn anpasst.

Quellen

  1. § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 5) – abgerufen 10.10.2026
  2. § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
  3. § 7 SGB IV – Beschäftigung
  4. § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus
  5. § 2 SGB VI – Versicherungspflicht selbständig Tätiger
  6. § 44 SGB V – Krankengeld, Wahlerklärung
  7. Deutsche Rentenversicherung: Statusfeststellungsverfahren im Expertenlexikon
  8. Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025)
  9. § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers
Redaktion PKV-Gründer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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