Ratgeber Existenzgründer

Private Krankenversicherung für Existenzgründer: Wechsel, Kosten, Risiken 2026

Mit der Gründung öffnet sich für viele die Tür zur privaten Krankenversicherung – ohne Einkommensgrenze. Ob du hindurchgehen solltest, hängt von deinem Einkommen, deiner Familie, deiner Gesundheit und deinem Zeithorizont ab. Dieser Ratgeber zeigt den Weg, die Kosten und die Risiken.

Redaktion PKV-Gründer.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Private Krankenversicherung für Existenzgründer: Wer darf wechseln?
  2. Der Weg in die PKV: zwei Wochen, lückenlos
  3. Was die PKV für Gründer kostet
  4. Gesundheitsprüfung und Risikovoranfrage
  5. Krankentagegeld gehört zur Gründer-PKV
  6. Die Risiken: Familie, schwankendes Einkommen, Rückweg
  7. Für wen die PKV als Gründer passt – und für wen nicht
  8. Checkliste vor dem PKV-Antrag
Das Wichtigste in Kürze
  • Hauptberuflich Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig und dürfen ohne Einkommensgrenze in die PKV (§ 5 Abs. 5 SGB V).
  • Wer aus der Pflicht- oder Familienversicherung gründet, muss binnen zwei Wochen ab Zugang des Kassen-Hinweises austreten und eine lückenlos anschließende PKV nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V); später geht es nur per Kündigung.
  • Rundum-Tarife kosteten 35-Jährige 649 bis 1.137 € im Monat (Finanztest 3/2025); dazu kommen Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld.
  • Der Versicherer prüft die Gesundheit beim Antrag – eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler zeigt die Bedingungen vorab.
  • Der Rückweg in die GKV führt meist nur über eine neue Versicherungspflicht und ist ab 55 in der Regel versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Eine private Krankenversicherung für Existenzgründer ist ohne Einkommensgrenze möglich, sobald du hauptberuflich selbstständig bist. Kommst du aus der Pflicht- oder Familienversicherung, musst du binnen zwei Wochen ab Zugang des Hinweises deiner Krankenkasse austreten und eine PKV nachweisen, die lückenlos anschließt (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Tarif ab: Rundum-Tarife kosteten 35-Jährige 649 bis 1.137 € im Monat (Finanztest 3/2025) – dazu kommen Pflegeversicherung und Krankentagegeld.

Private Krankenversicherung für Existenzgründer: Wer darf wechseln?

Angestellte dürfen erst über der Versicherungspflichtgrenze in die PKV (77.400 € im Jahr 2026). Für hauptberuflich Selbstständige gibt es diese Hürde nicht: Sie sind nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V) und wählen frei zwischen freiwilliger GKV und PKV. Ob deine Gründung hauptberuflich ist, beurteilt die Krankenkasse nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung; wer einen Gründungszuschuss bekommt, gilt ohne weitere Prüfung als hauptberuflich selbstständig (GKV-Spitzenverband, 20.03.2019).

Wichtig: Krankenversichert sein musst du in Deutschland immer. Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss eine private Krankheitskostenversicherung mit ambulanten und stationären Leistungen abschließen und aufrechterhalten; die Selbstbehalte dürfen dabei höchstens 5.000 € im Kalenderjahr betragen (§ 193 Abs. 3 VVG). Mit der PKV kommt außerdem die private Pflegepflichtversicherung beim selben Unternehmen (§ 23 SGB XI). Gründest du eine GmbH oder UG, entscheidet zusätzlich dein Status als Geschäftsführer – dazu der Ratgeber Krankenversicherung als GmbH-Geschäftsführer.

Der Weg in die PKV: zwei Wochen, lückenlos

Die meisten Gründer kommen aus einer Pflichtversicherung – als Angestellte, mit Arbeitslosengeld oder aus dem Studium. Endet sie, läuft die GKV automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter (obligatorische Anschlussversicherung). Deine Krankenkasse schickt dir einen Hinweis über die Möglichkeit, auszutreten. Ab dessen Zugang hast du zwei Wochen. Der Austritt wird nur wirksam, wenn du eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist, und wirkt auf den Tag nach dem Ende der bisherigen Versicherung zurück. Für den Nachweis selbst gibt es nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands keine gesetzliche Frist – die PKV muss aber lückenlos ab diesem Tag bestehen.

1. Angebote und Risikovoranfrage

Vor dem Start mehrere Tarife vergleichen und über einen Makler anonym anfragen, zu welchen Bedingungen du angenommen wirst.

2. Antrag stellen

PKV mit Beginn am Tag nach dem Ende der Pflicht- oder Familienversicherung beantragen – spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung, damit die GKV-Zeit auf Wartezeiten angerechnet wird (§ 197 Abs. 2 VVG).

3. Austritt erklären

Binnen zwei Wochen ab Zugang des Kassen-Hinweises schriftlich, mit Versicherungsbestätigung der PKV oder Nachreichung.

4. Bestätigung abheften

Austrittsbestätigung der Kasse und Versicherungsschein aufbewahren – sie belegen den lückenlosen Schutz.

Hast du die zwei Wochen verpasst, bist du freiwilliges Mitglied. Dann bleibt die Kündigung: Sie wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, wenn du bis dahin die PKV nachweist; die zwölfmonatige Bindung gilt dabei nicht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Unter Umständen zahlst du für eine kurze Übergangszeit doppelt. Die Daten für deinen Fall rechnet der Fristenrechner.

Was die PKV für Gründer kostet

Seriöse Durchschnittspreise für „die PKV“ gibt es nicht – der Beitrag ist individuell. Belastbar sind Testergebnisse: Stiftung Warentest fand in Finanztest 3/2025 unter 1.245 Tarifkombinationen 384, die einen Rundum-Schutz mit höchstens 660 € Selbstbeteiligung im Jahr bieten; für 35-jährige Angestellte und Selbstständige kosteten sie 649 bis 1.137 € im Monat. Seither haben laut PKV-Verband rund 60 % der Versicherten zum 01.01.2026 Beitragsanpassungen von im Schnitt etwa 13 % erhalten.

Kostenbausteine der PKV für Gründer mit belegten Richtwerten. Quellen: Stiftung Warentest (Finanztest 3/2025, Test vom 19.02.2025; Krankentagegeld-Test vom 15.06.2026); § 193 VVG; § 23 SGB XI. Keine Angebote. Stand: Oktober 2026.
BausteinWas er abdecktRichtwert / Regel
Krankheitskosten-Vollversicherungambulant, stationär, Zahn laut Tarif35 Jahre: 649 bis 1.137 € im Monat (Rundum-Schutz)
SelbstbeteiligungKosten, die du jährlich selbst trägstTest: höchstens 660 € pro Jahr; gesetzlich höchstens 5.000 €
Private PflegepflichtversicherungPflegebedürftigkeitPflicht beim selben Versicherer
KrankentagegeldEinkommensausfall bei Krankheit150 € pro Tag ab Tag 29, 35 Jahre: 76 bis 150 € im Monat
Partner und Kindereigene Verträge je Personkein beitragsfreies Mitversichern

Den Vergleich mit der GKV rechnet der Gründer-KV-Rechner: Er zeigt deinen GKV-Beitrag 2026 und 2027 nach Einkommen neben deinem PKV-Angebot. Zur Orientierung: In der GKV zahlst du 2026 rund 21,7 % deines Gewinns (mit Krankengeld, kinderlos), höchstens 1.261,31 €.

GKV-Beitrag für Selbstständige nach Einkommen

Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, mit Krankengeld (Wahlerklärung), kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %

0 €500 €1.000 €1.500 €2.000 €1.000 €1.318 €2.000 €3.000 €4.000 €5.000 €5.813 €6.375 €7.000 €1.261 €1.402 €649 €
20262027 (Entwurf)PKV-Richtwert ab 649 € (35 J.)

Eigene Berechnung nach § 240 SGB V: Mindestbemessung 1.318,33 € (2026) bzw. 1.376,67 € (2027), Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € bzw. 6.375 €; 14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + Pflege 4,2 % (2026) bzw. 4,5 % (2027, Kabinettsentwurf). 2027-Werte laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend. PKV-Richtwert: günstigster empfehlenswerter Tarif für 35-Jährige, Finanztest 3/2025 (649 bis 1.137 €).

Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung und Steuer

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag, verlagert aber Kosten auf dich – für Gründer mit knapper Liquidität ist das ein Risiko. Viele Tarife erstatten Beiträge, wenn du ein Jahr keine Leistungen einreichst; das lohnt sich nur, wenn die Rückerstattung höher ist als die selbst bezahlten Rechnungen. Steuerlich gilt allgemein: Beiträge zur Basisabsicherung sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG), selbst getragene Krankheitskosten wegen eines Selbstbehalts dagegen nicht (BFH, 01.06.2016, X R 43/14), und Beitragsrückerstattungen mindern den Abzug. Einzelheiten stehen im Ratgeber PKV-Beiträge für Selbstständige steuerlich absetzen – für deinen Fall frag deinen Steuerberater.

Gründungszuschuss und PKV

Gründest du aus dem Arbeitslosengeld, hängt der Gründungszuschuss nicht davon ab, wie du krankenversichert bist: Er beträgt sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 € und kann danach neun Monate mit 300 € weiterlaufen (§ 94 SGB III). Die 300 € sind zur sozialen Absicherung gedacht – in der PKV fließen sie in deinen Beitrag, in der freiwilligen GKV bleiben sie beitragsfrei. Der Unterschied: In der GKV zahlst du in Phase 1 auch auf den Arbeitslosengeld-Anteil Beiträge, in der PKV nicht.

Beispiel: Gründer, 32 Jahre, Single, 5.500 € Gewinn

In der freiwilligen GKV zahlt er 2026 mit Krankengeld 1.193,50 € im Monat (5.500 € × 21,7 %), Krankengeld gibt es ab der 7. Woche, höchstens 135,63 € pro Tag. Angenommen, ein PKV-Angebot liegt bei 700 € inklusive Pflegepflichtversicherung und 90 € für ein Krankentagegeld ab dem 29. Tag: Dann zahlt er rund 400 € weniger im Monat. Ob das trägt, hängt an drei Fragen – bleibt der Gewinn stabil, kommen Kinder, und legt er einen Teil der Differenz für Beiträge im Alter zurück? Die Zahlen sind Annahmen, keine Angebote.

Gesundheitsprüfung und Risikovoranfrage

Anders als die GKV darf der private Versicherer deinen Gesundheitszustand prüfen und je nach Ergebnis annehmen, einen Zuschlag verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Die Antragsfragen musst du vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler zeigt vorab, wie mehrere Versicherer dich einstufen würden, ohne dass ein Antrag mit deinem Namen gespeichert wird. Wir stellen auf dieser Website bewusst keine Gesundheitsfragen – das passiert erst im persönlichen Gespräch mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk und nur mit deiner Einwilligung. Wie das Verfahren funktioniert, erklärt PKV trotz Vorerkrankung.

Krankentagegeld gehört zur Gründer-PKV

Als Selbstständiger zahlt dir niemand das Gehalt weiter. In der PKV schließt du deshalb ein Krankentagegeld ab: Es darf zusammen mit anderen Krankentagegeldern dein Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT), der Leistungsbeginn ist wählbar. Zwei Punkte sind für Gründer wichtig: Ohne Steuerbescheid ist das Nettoeinkommen im ersten Jahr schwer nachzuweisen – kläre vorab, welche Nachweise der Versicherer akzeptiert. Und ein Krankentagegeld ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss kann der Versicherer in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Den Bedarf rechnet der Krankentagegeld-Rechner; mehr steht unter Krankentagegeld für Selbstständige.

Die Risiken: Familie, schwankendes Einkommen, Rückweg

  • Familie: In der GKV sind Kinder und ein Partner mit höchstens 565 € Gesamteinkommen im Monat (2026) beitragsfrei familienversichert. In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
  • Schwankendes Einkommen: Der PKV-Beitrag sinkt nicht, wenn ein Auftrag wegfällt. In der GKV folgt der Beitrag dem Gewinn bis zur Mindestbemessung.
  • Beitragsanpassungen: Steigen die Leistungsausgaben, passt der Versicherer die Beiträge an. Rücklagen für das Alter sind deshalb Teil der Rechnung.
  • Rückweg: Zurück in die GKV führt meist nur eine neue Versicherungspflicht, etwa eine Anstellung unter der Grenze. Dann kannst du die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Ab 55 ist der Weg in der Regel versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Wer die Selbstständigkeit nur auf Zeit plant, kann den Gesundheitszustand von heute über eine Anwartschaft sichern – mehr dazu bei Anwartschaft in der PKV.

Für wen die PKV als Gründer passt – und für wen nicht

Eher ja, wenn …

  • dein Gewinn stabil nahe oder über 5.812,50 € im Monat liegt
  • du Single bist oder dein Partner eigenständig versichert ist
  • du jung und gesund eintrittst
  • du die Selbstständigkeit langfristig planst und Rücklagen bildest

Eher nein, wenn …

  • dein Gewinn im ersten Jahr niedrig oder unsicher ist
  • Kinder da sind oder kommen und ein Partner wenig verdient
  • du bald 50 wirst und der Rückweg sich schließt
  • du absehbar wieder angestellt arbeiten willst

Ehrlich gesagt: Für viele Gründer im ersten Jahr ist die freiwillige GKV die bessere Wahl. Die Entscheidungsmatrix mit Rechenbeispielen steht unter GKV oder PKV als Gründer; wie die GKV abrechnet, erklärt freiwillige Krankenversicherung für Existenzgründer.

Checkliste vor dem PKV-Antrag

  • Hauptberuflichkeit klären – bei GmbH oder UG zusätzlich den Status als Geschäftsführer.
  • GKV-Beitrag bei realistischem Gewinn gegen mindestens drei PKV-Angebote rechnen, inklusive Pflege und Krankentagegeld.
  • Familienplanung, Partner-Einkommen und Alter ehrlich einbeziehen.
  • Anonyme Risikovoranfrage stellen, bevor ein Antrag gespeichert wird.
  • Versicherungsbeginn auf den Tag nach dem Ende der Pflichtversicherung legen, Antrag spätestens zwei Monate danach.
  • Austritt binnen zwei Wochen ab Zugang des Kassen-Hinweises erklären.

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Häufige Fragen

Kann ich als Existenzgründer in die private Krankenversicherung?

Ja, wenn du hauptberuflich selbstständig bist – eine Einkommensgrenze gibt es dann nicht. Kommst du aus der Pflicht- oder Familienversicherung, erklärst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Krankenkasse den Austritt und weist eine PKV nach, die am Tag nach dem Ende der bisherigen Versicherung beginnt (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Versicherer prüft vorher deine Gesundheit.

Was kostet die private Krankenversicherung für Existenzgründer?

Das hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Tarif und Selbstbeteiligung ab, nicht vom Einkommen. Stiftung Warentest ermittelte für 35-Jährige bei empfehlenswerten Rundum-Tarifen 649 bis 1.137 € im Monat (Finanztest 3/2025). Hinzu kommen die private Pflegepflichtversicherung und meist ein Krankentagegeld, etwa 76 bis 150 € für 150 € pro Tag ab dem 29. Tag (35 Jahre, Stiftung Warentest 15.06.2026).

Wie lange habe ich als Gründer Zeit, um in die PKV zu wechseln?

Zwei Wochen ab Zugang des Hinweises deiner Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit, wenn du aus der Pflicht- oder Familienversicherung kommst. Verpasst du die Frist, bleibst du freiwilliges Mitglied und kannst nur kündigen – zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, wenn du bis dahin die PKV nachweist (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Gibt es in der PKV Wartezeiten für Gründer?

Tarife dürfen eine allgemeine Wartezeit von höchstens drei Monaten vorsehen (§ 197 Abs. 1 VVG). Wer aus der GKV kommt und die PKV spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung zum unmittelbaren Anschluss beantragt, bekommt die bisherige Versicherungszeit angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).

Kann ich als Gründer später zurück in die GKV?

Nur unter Voraussetzungen: in der Regel über eine neue Versicherungspflicht, etwa eine Anstellung mit Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze. Ab 55 bleibt man meist versicherungsfrei, wenn man in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei oder hauptberuflich selbstständig (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Quellen

  1. § 188 SGB V – obligatorische Anschlussversicherung – abgerufen 10.10.2026
  2. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur obligatorischen Anschlussversicherung vom 24.07.2023 (über vdek)
  3. § 193 VVG – Versicherte Person, Versicherungspflicht
  4. § 197 VVG – Wartezeiten
  5. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
  6. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung
  7. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 3a)
  8. Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – Test vom 19.02.2025
  9. Stiftung Warentest: Krankentagegeldversicherung im Vergleich – Test vom 15.06.2026
Redaktion PKV-Gründer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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