Inhalt (6 Abschnitte)
- Eine feste Verdienstgrenze für nebenberuflich Selbstständige gibt es nicht: Die Kasse vergleicht Zeitaufwand und Gewinn mit deinen übrigen Erwerbstätigkeiten (§ 5 Abs. 5 SGB V).
- Neben einer Vollzeitstelle oder einem Job mit mehr als 20 Wochenstunden und mehr als 1.977,50 € brutto (2026) nehmen die Kassen keine hauptberufliche Selbstständigkeit an.
- Ohne Job gilt die Selbstständigkeit bei höchstens 20 Wochenstunden in der Regel als nebenberuflich – außer der Gewinn liegt über 2.966,25 € im Monat (2026; 2027 laut Entwurf 3.097,50 €).
- Wer regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, wird nach dem Gesetz als hauptberuflich selbstständig vermutet – widerlegbar.
- Der Check ist keine Statusentscheidung: Verbindlich entscheidet deine Krankenkasse im Einzelfall.
Eine feste Grenze, bis zu der du nebenberuflich selbstständig bist, gibt es in der Krankenversicherung nicht: Die Kasse vergleicht Zeitaufwand und Gewinn deiner Selbstständigkeit mit deinen übrigen Erwerbstätigkeiten. Als Orientierung dienen 20 Wochenstunden und die halbe Bezugsgröße – 2026 1.977,50 € im Monat, 2027 laut Kabinettsentwurf 2.065 €. Der Check ordnet deine Zahlen nach diesen Grundannahmen ein; verbindlich entscheidet deine Krankenkasse im Einzelfall (§ 5 Abs. 5 SGB V).
Nur Einordnung, keine Statusentscheidung.Der Check zeigt, wie die veröffentlichten Grundannahmen der Krankenkassen auf deine Angaben passen. Ob du hauptberuflich selbstständig bist, entscheidet allein deine Krankenkasse im Einzelfall – mit Blick auf alle Umstände.
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Orientierung, Stand 12.10.2026, nach den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands vom 20.03.2019 (Nr. 2.4, 3.1, 3.2, 4.1). Bezugsgröße 2026: 3.955 € im Monat (½ = 1.977,50 €, 25 % = 988,75 €, 75 % = 2.966,25 €); 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 4.130 € (Bundesrat ausstehend). „Deutliches Überwiegen“ als Orientierung: Selbstständigkeit nach Zeit und Gewinn jeweils mindestens 20 % über dem Job. Familienversicherung bis 565 € Gesamteinkommen (2026); Minijob bis 603 € (2026). Keine Statusentscheidung, keine Rechtsberatung – verbindlich entscheidet deine Krankenkasse (§ 5 Abs. 5 SGB V).
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Gründer-KV-Fahrplan (PDF)Nebenberuflich selbstständig: die Grenzen der Krankenversicherung 2026 und 2027
Das Gesetz sagt nur: Wer hauptberuflich selbstständig ist, wird nicht als Arbeitnehmer, Student oder Rentner pflichtversichert (§ 5 Abs. 5 SGB V). Was „hauptberuflich“ bedeutet, haben die Krankenkassen in den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands vom 20.03.2019 beschrieben: Die Selbstständigkeit muss nach wirtschaftlicher Bedeutung und Zeitaufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigen. Damit die Prüfung im Alltag einfach bleibt, arbeiten die Kassen mit Grundannahmen. Ihre Euro-Werte hängen an der Bezugsgröße und ändern sich jedes Jahr.
| Grenzwert | Wofür er zählt | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|---|
| Bezugsgröße | Ausgangswert für alle Grenzen | 3.955,00 € | 4.130,00 € |
| ½ Bezugsgröße | Job-Brutto neben der Selbstständigkeit; Gewinn bei 20 bis 30 Stunden ohne Job | 1.977,50 € | 2.065,00 € |
| 25 % der Bezugsgröße | Gewinn bei mehr als 30 Stunden ohne Job | 988,75 € | 1.032,50 € |
| 75 % der Bezugsgröße | Gewinn bei höchstens 20 Stunden ohne Job | 2.966,25 € | 3.097,50 € |
| 1/7 der Bezugsgröße | Gesamteinkommen in der Familienversicherung | 565,00 € | 590,00 € |
Die Stundengrenze liegt bei 20 Wochenstunden: Mehr als 20 Stunden gelten als „mehr als halbtags“. Zum Zeitaufwand zählen auch Vor- und Nacharbeiten, Buchhaltung, Behördengänge und die Führung von Mitarbeitern. Beim Geld zählt der Gewinn (Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV), nicht der Umsatz.
So prüfen Kassen typischerweise: die Grundannahmen
Der Check folgt der Reihenfolge, in der die Grundsätzlichen Hinweise aufgebaut sind. Sind die Grundannahmen nicht eindeutig oder passen sie offensichtlich nicht zu deinem Fall, wägt die Kasse in einer Gesamtschau ab – dann zeigt der Check „Grenzbereich“.
1. Sonderfälle zuerst
Wer Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bekommt, gilt ohne weitere Prüfung als hauptberuflich (Nr. 4.1). Wer regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, wird als hauptberuflich vermutet – widerlegbar (§ 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V).
2. Neben einem Job
Vollzeitstelle oder mehr als 20 Wochenstunden mit mehr als der halben Bezugsgröße: kein Raum für eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Höchstens 20 Stunden und höchstens die halbe Bezugsgröße: Die Selbstständigkeit gilt als hauptberuflich (Nr. 3.1).
3. Ohne Job
Mehr als 30 Stunden und Gewinn über 25 % der Bezugsgröße, 20 bis 30 Stunden und Gewinn über 50 %: hauptberuflich. Bis 20 Stunden in der Regel nicht – außer der Gewinn liegt über 75 % (Nr. 3.2).
4. Gesamtschau
Passt keine Grundannahme, vergleicht die Kasse Zeit und Geld. Als Orientierung für ein „deutliches Überwiegen“ nennt sie jeweils mindestens 20 % – ausdrücklich kein starrer Wert.
Wie viel darf ich nebenberuflich selbstständig verdienen?
Für die Frage „nebenberuflich oder hauptberuflich“ gibt es keine Verdienstgrenze, die für alle gilt. Neben einem Vollzeitjob kannst du nach den Grundannahmen auch mit einem hohen Gewinn nebenberuflich bleiben, weil schlicht keine Zeit für eine hauptberufliche Selbstständigkeit bleibt. Umgekehrt kann schon ein mittlerer Gewinn reichen, wenn dein Job klein ist: Bei höchstens 20 Stunden und höchstens 1.977,50 € brutto nehmen die Kassen eine hauptberufliche Selbstständigkeit an.
Echte feste Grenzen gibt es an anderer Stelle: In der Familienversicherung darf dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat betragen, 2027 laut Kabinettsbeschluss 590 € (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Liegt dein Gewinn darüber, endet die Familienversicherung, auch wenn die Tätigkeit klein bleibt. Mehr zu den Folgen steht im Ratgeber Krankenversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit.
Was die Einordnung für deine Krankenversicherung bedeutet
Spricht eher für nebenberuflich
- Pflichtversichert über den Job: Dein Gewinn ist nicht beitragspflichtig, weil § 226 Abs. 1 SGB V ihn bei Beschäftigten nicht aufzählt.
- Familienversichert: Du bleibst es, solange dein Gesamteinkommen die Grenze nicht übersteigt.
- Freiwillig versichert: Der Gewinn erhöht deinen Beitrag – als Nebeneinkommen nach Auffassung der Kassen mit dem ermäßigten Beitragssatz.
Spricht eher für hauptberuflich
- Keine Pflichtversicherung über Job, Studium oder Rente und keine Familienversicherung (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V).
- Freiwillige GKV mit Beitrag auf alle Einnahmen, 2026 mindestens auf 1.318,33 € – oder private Krankenversicherung.
- Krankengeld in der GKV nur mit Wahlerklärung, ab der 7. Woche (§§ 44, 46 SGB V).
Zeigt der Check „spricht eher für hauptberuflich“, ist die nächste Frage: Was kostet dich die gesetzliche Krankenversicherung – und lohnt sich der Vergleich mit der PKV? Das rechnet der Gründer-KV-Rechner für 2026 und 2027, mit und ohne Krankengeld. Welche Fristen ab dem Wechsel laufen, zeigt der Fristenrechner.
Drei Rechenbeispiele
Rechenbeispiele mit den Werten 2026, keine echten Kundenfälle. So ordnet der Check sie ein:
Teilzeit mit Nebengewerbe
25 Stunden angestellt mit 2.400 € brutto, daneben 12 Stunden Grafikdesign mit 900 € Gewinn. Mehr als 20 Stunden und mehr als 1.977,50 €: spricht eher für nebenberuflich. Sie bleibt über den Job pflichtversichert, der Gewinn ist beitragsfrei.
Ohne Job, 25 Stunden
Kein Job, 25 Stunden pro Woche Coaching, 1.700 € Gewinn. Zwischen 20 und 30 Stunden zählt die halbe Bezugsgröße – 1.700 € liegen darunter. Grenzbereich: Die Kasse schaut, ob der Gewinn die Hauptquelle des Lebensunterhalts ist, und bezieht dafür weitere Einnahmen ein, auch Unterhalt unter Ehegatten.
Kleiner Job, großes Projekt
18 Stunden angestellt mit 1.600 € brutto, 22 Stunden Softwareentwicklung mit 2.100 € Gewinn. Höchstens 20 Stunden und höchstens 1.977,50 €, dazu überwiegt die Selbstständigkeit um mehr als 20 %: spricht eher für hauptberuflich. Dann zählen für die freiwillige GKV Gehalt und Gewinn zusammen.
Liegen deine Werte knapp an einer Grenze, kann schon eine Stunde oder ein besseres Quartal die Einordnung kippen. Halte deshalb Arbeitszeit und Gewinnprognose schriftlich fest – die Kasse beurteilt vorausschauend und akzeptiert neben dem Steuerbescheid auch eine betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder eine sorgfältige Schätzung.
Grenzen des Checks
Der Check bildet die Grundannahmen ab, nicht jeden Einzelfall. Er kennt weder deine weiteren Einnahmen noch Unterhaltsansprüche, die die Kasse bei der Frage nach der „Hauptquelle des Lebensunterhalts“ einbezieht. Mehrere selbstständige Tätigkeiten musst du zusammenrechnen. Für einige Gruppen gelten Besonderheiten: In der Elternzeit wird eine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht allein dadurch hauptberuflich, dass kein Gehalt fließt; für Rentner und Studierende gibt es eigene Beitragsregeln. Die Begriffe und Grundannahmen im Detail erklärt das Lexikon unter hauptberuflich selbstständig.
Was der Check leisten soll: dass du vor dem Fragebogen deiner Kasse weißt, worauf es ankommt – und deine Krankenversicherung so planst, dass sie zu beiden Ergebnissen passt. Deine persönliche Auswertung mit Fristen und Beitrag bekommst du im kostenlosen Gründer-KV-Check, ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Ab welchem Gewinn ist man hauptberuflich selbstständig?
Das hängt vom Zeitaufwand ab. Ohne anderen Job nehmen die Kassen 2026 Hauptberuflichkeit an bei mehr als 30 Wochenstunden und mehr als 988,75 € Gewinn im Monat, bei 20 bis 30 Stunden ab mehr als 1.977,50 € und bei höchstens 20 Stunden erst ab mehr als 2.966,25 €. Neben einem Job vergleicht die Kasse Zeit und Geld beider Tätigkeiten.
Hauptberuflich oder nebenberuflich: Wer entscheidet das?
Deine Krankenkasse – im Einzelfall und vorausschauend (§ 5 Abs. 5 SGB V). Sie orientiert sich an den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands vom 20.03.2019 und kann Nachweise verlangen, etwa eine betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder eine sorgfältige Schätzung. Dieser Check ersetzt diese Entscheidung nicht.
Welche Stunden zählen zur Selbstständigkeit?
Nicht nur die Zeit am Kunden. Nach den Hinweisen des GKV-Spitzenverbands zählen auch Vor- und Nacharbeiten, Verwaltung und Buchhaltung, Behördengänge und Geschäftsbesorgungen; wer Mitarbeiter führt, rechnet auch die Personalführung mit. Die Zeit mitarbeitender Familienangehöriger zählt nicht.
Was ändert sich 2027 an den Grenzen?
Die Grenzwerte hängen an der Bezugsgröße. Sie steigt laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 von 3.955 € auf 4.130 € im Monat (Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Damit lägen die halbe Bezugsgröße 2027 bei 2.065 €, 25 % bei 1.032,50 €, 75 % bei 3.097,50 € und die Grenze der Familienversicherung bei 590 €.
Bin ich mit einem Mitarbeiter automatisch hauptberuflich selbstständig?
Nicht automatisch, aber das Gesetz vermutet es: Wer regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, gilt als hauptberuflich selbstständig, bis das Gegenteil nachgewiesen ist (§ 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V). Mehrere Minijobber zählen nach Auffassung der Kassen, wenn ihre Entgelte zusammen über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20.03.2019 (über VIACTIV) – Nr. 2.3, 2.4, 3.1, 3.2, 4.1; abgerufen 12.10.2026
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 5: hauptberuflich Selbstständige) – abgerufen 12.10.2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 226 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter
- § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
- BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 – Bezugsgröße 3.955 €
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bezugsgröße 4.130 €
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.