Ratgeber Freiberufler

Krankenversicherung für Freiberufler: GKV oder PKV, Kosten, Sonderfälle 2026

Freiberufler sind steuerlich privilegiert, in der Krankenversicherung aber Selbstständige wie alle anderen: Sie zahlen ihren Beitrag allein und wählen zwischen gesetzlicher und privater Absicherung. Dieser Ratgeber zeigt, was das kostet, welche Sonderwege es für Künstler und Kammerberufe gibt und wann sich die PKV für Freiberufler lohnen kann.

Redaktion PKV-Gründer.de Aktualisiert am 21. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Krankenversicherung für Freiberufler: Steuerbegriff, kein Versicherungsstatus
  2. Welcher Freiberufler hat welche Besonderheit?
  3. Was kostet die GKV für Freiberufler? Der Beitrag folgt dem Honorar
  4. Künstler und Publizisten: die Künstlersozialkasse als Sonderweg
  5. Ärzte und Kammerberufe: eigene Tarife, eigene Wege
  6. PKV für Freiberufler: Beitrag nach Tarif, nicht nach Honorar
  7. Einkommen bei Krankheit und Steuer
Das Wichtigste in Kürze
  • Freiberufler (§ 18 EStG) sind in der Krankenversicherung hauptberuflich Selbstständigen gleichgestellt: keine Versicherungspflicht (§ 5 Abs. 5 SGB V), Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV.
  • Die freiwillige GKV kostet 2026 zwischen 286,08 € und 1.261,31 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %), 2027 bis rund 1.402,50 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
  • Der PKV-Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Tarif und Selbstbehalt, nicht nach dem Honorar; für 35-Jährige nennt Finanztest 649 bis 1.137 € im Monat bei Tarifen auf GKV-Niveau.
  • Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialkasse versichert sein oder einen Zuschuss zur PKV erhalten; Ärzte und andere Kammerberufe haben eigene Tarife und Versorgungswerke.
  • Krankengeld gibt es nur mit Wahlerklärung ab der siebten Woche; ein privates Krankentagegeld kann früher einsetzen und passt sich dem Honorar an.

Als Freiberufler bist du in der Krankenversicherung hauptberuflich Selbstständigen gleichgestellt: Du bist nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V) und wählst zwischen freiwilliger GKV und PKV. In der GKV bestimmt dein Gewinn den Beitrag, 2026 zwischen 286,08 € und 1.261,31 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld). Die PKV rechnet nach Alter, Tarif und Selbstbehalt – unabhängig vom Honorar. Sonderwege gibt es für Künstler (Künstlersozialkasse) und Kammerberufe.

Krankenversicherung für Freiberufler: Steuerbegriff, kein Versicherungsstatus

Freiberufler üben einen freien Beruf nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus: eine selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, dazu Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten und Dolmetscher. Steuerlich bringt das Vorteile: keine Gewerbesteuer, meist eine einfache Einnahmenüberschussrechnung. Auf die Krankenversicherung hat es keinen Einfluss. Ob du pflichtversichert, familienversichert oder frei wählen kannst, hängt davon ab, ob deine Selbstständigkeit hauptberuflich ist – gemessen an Zeitaufwand und Gewinn.

Wer als Freiberufler projektweise für wechselnde Auftraggeber arbeitet, findet im Ratgeber Krankenversicherung für Freelancer zusätzlich den Punkt Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellung. Für alle Freiberufler gilt: Neben einer Anstellung bleibt der Gewinn beitragsfrei (§ 226 SGB V), solange die Tätigkeit nicht hauptberuflich wird.

Welcher Freiberufler hat welche Besonderheit?

Freie Berufe und Krankenversicherung – Besonderheiten je Berufsgruppe. Quellen: § 18 EStG, §§ 5, 240 SGB V, KSVG. Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
BerufsgruppeBesonderheit bei der Krankenversicherung
Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, ApothekerKammer und Versorgungswerk; eigene Tarife und Eintrittsregeln der PKV
Rechtsanwälte, Steuerberater, WirtschaftsprüferKammer; Versorgungswerke sichern vor allem die Altersvorsorge, nicht die Krankenversicherung
Architekten, IngenieureBeruf und Kammer je Bundesland; Krankenversicherung wie bei anderen Selbstständigen
Künstler, Publizisten, Journalisten, AutorenKünstlersozialkasse möglich: Pflichtversicherung mit Arbeitgeberanteil oder Befreiung mit PKV und Zuschuss
Dozenten, Trainer, LehrerKrankenversicherung wie sonstige Selbstständige; selbstständige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI)
Berater, IT-Experten (je nach Tätigkeit freiberuflich)Wie Freelancer: Status beim Auftraggeber klären

Was kostet die GKV für Freiberufler? Der Beitrag folgt dem Honorar

Bemessungsgrundlage ist der Gewinn laut Steuerbescheid – nicht der Umsatz – plus alle weiteren Einnahmen wie Mieten und Kapitalerträge (§ 240 SGB V). Du zahlst Kranken- und Pflegeversicherung allein. Die Kasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab (§ 240 Abs. 4a SGB V). Bei schwankenden Honoraren bedeutet das: Ein starkes Jahr kostet nachträglich mehr Beitrag.

Freiwillige GKV für Freiberufler nach Jahresgewinn, kinderlos, mit Krankengeld (14,6 %), Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen. Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 €. Eigene Berechnung nach §§ 240, 241 SGB V. Stand: Oktober 2026.
JahresgewinnGewinn im MonatBeitrag im Monat 2026Beitrag im Jahr
30.000 €2.500 €542,50 €6.510 €
48.000 €4.000 €868,00 €10.416 €
72.000 €6.000 €1.261,31 €15.136 €

Ab der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag nicht weiter; 2027 liegt der Höchstbeitrag bei rund 1.402,50 € im Monat (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Den Beitrag für deinen Gewinn rechnet der Gründer-KV-Rechner.

Künstler und Publizisten: die Künstlersozialkasse als Sonderweg

Selbstständige Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert sein: Sie zahlen dann etwa die Hälfte des Beitrags, den Rest tragen Künstlersozialabgabe und Bund (KSVG). Berufsanfänger lassen sich in den ersten drei Jahren auf Antrag von der Pflicht befreien, wenn sie privat versichert sind – der Antrag muss spätestens drei Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht gestellt werden (§ 6 Abs. 1 KSVG). Wer sich befreien lässt, erhält einen Zuschuss zur PKV (§ 10 KSVG). Ob das für dich passt, zeigt der KSK-Zuschuss-Rechner; die Grundlagen stehen im Ratgeber KSK und private Krankenversicherung.

Ärzte und Kammerberufe: eigene Tarife, eigene Wege

Für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe gibt es PKV-Tarife mit besonderen Eintrittsregeln, und die Versorgungswerke ordnen Altersvorsorge und Absicherung anders als bei Gewerbetreibenden. Dieser Ratgeber beschränkt sich deshalb auf das, was für alle Freiberufler gilt. Die Details für niedergelassene Heilberufler findest du bei Krankenversicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.

Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure gilt die allgemeine Regel dieser Seite: Die Mitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk ersetzt keine Krankenversicherung. Du brauchst eine eigene Absicherung für Krankheit und Pflege (allgemeine Versicherungspflicht, § 193 VVG), die du frei zwischen GKV und PKV wählst. Gruppenverträge von Berufsverbänden ersetzen den eigenen Vergleich nicht.

PKV für Freiberufler: Beitrag nach Tarif, nicht nach Honorar

Der Zugang hängt nicht von deinem Einkommen ab: Als hauptberuflich Selbstständiger darfst du dich unabhängig vom Honorar privat versichern, vorbehaltlich der Gesundheitsprüfung des Versicherers. Die Vorteile: Leistungen, die vertraglich vereinbart sind – der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG) –, wählbarer Leistungsumfang (Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, Zahnersatz, Auslandsschutz, je nach Tarif), Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung nach Maß und ein Krankentagegeld, das sich deinem Einkommen anpasst. Bei den Wartezeiten liegt die PKV laut Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA (Nov./Dez. 2025, N = 3.970) vorn: 60 % der Privatversicherten, aber 35 % der gesetzlich Versicherten bekamen ihren letzten Facharzttermin in unter vier Wochen.

Für Freiberufler mit schwankendem Honorar zählt zusätzlich die Planbarkeit: Der PKV-Beitrag steigt nicht mit einem Rekordjahr, und es gibt keine Nachzahlung nach dem Steuerbescheid. Dafür ist er auch in schwachen Monaten fällig – eine Rücklage hilft. Als Orientierung für den Break-even: Ein 35-jähriger Freiberufler mit Komfort-Niveau und Krankentagegeld liegt im Beispiel ab etwa 3.100 € Gewinn im Monat vorn (eigene Berechnung auf Basis veröffentlichter Versicherer-Musterbeiträge, Orientierungswerte, keine Garantie).

  • Zu beachten: Beiträge werden angepasst – zum 01.01.2027 betrifft es laut PKV-Verband rund 53 % der Versicherten mit im Schnitt 13,4 % (Verbandsangabe, 15.10.2026).
  • Gesundheitsprüfung: Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk klärt auf Wunsch vorab per anonymer Risikovoranfrage, wie Versicherer entscheiden – ohne Gesundheitsangaben online.
  • Der Weg zurück: In die GKV führt später meist nur eine neue Versicherungspflicht, ab 55 ist er oft versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V).
  • Familie: In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag; Kinder lassen sich ohne Gesundheitsprüfung nachversichern, wenn du sie binnen zwei Monaten nach der Geburt anmeldest (§ 198 VVG).

Drei Freiberufler, drei Ergebnisse

Grafikdesignerin mit stabilen Kunden: 3.000 € Gewinn im Monat. Die GKV kostet mit Krankengeld 651 €. Im Beispiel einer 35-Jährigen liegt das knapp unter dem Break-even des Komfort-Niveaus mit Krankentagegeld; ein Vergleich lohnt sich, sobald der Gewinn stabil steigt.

Architekt im Büro mit zwei Mitarbeitern: 6.500 € Gewinn im Monat. Der GKV-Beitrag liegt an der Beitragsbemessungsgrenze bei 1.261,31 € (2026) und 2027 bis rund 1.402,50 €. Hier kann die PKV im Beispiel deutlich günstiger sein – bei einem Tarif, den er nach Selbstbehalt und Leistungen selbst gestaltet.

Journalistin mit KSK-Anspruch: 1.600 € Gewinn im Monat. Als Publizistin kann sie über die KSK pflichtversichert sein und zahlt dort etwa die Hälfte des Beitrags; nur Berufsanfänger können sich befreien lassen und erhalten dann einen Zuschuss zur PKV. Für sie lohnt der KSK-Check vor jedem Wechsel.

Einkommen bei Krankheit und Steuer

Ohne Arbeitgeber gibt es keine Lohnfortzahlung. In der GKV erhältst du Krankengeld nur mit Wahlerklärung, ab der siebten Woche, 2026 höchstens 135,63 € am Tag. Ein privates Krankentagegeld setzt früher ein und wird nach Fixkosten und Rücklage gewählt; die Lebenslage Freiberufler beschreibt Krankentagegeld für Freiberufler. Steuerlich sind deine Beiträge Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) – die Abgrenzung erklärt Betriebsausgabe oder Sonderausgabe. Das sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

Den Überblick für alle Formen der Selbstständigkeit gibt der Hub PKV für Unternehmer. Deine persönliche Einordnung bekommst du im kostenlosen Gründer-KV-Check – ohne Gesundheitsfragen, auf Wunsch mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk, der alle Vor- und Nachteile mit dir bespricht.

Häufige Fragen

Wie sind Freiberufler krankenversichert?

Hauptberuflich selbstständige Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V). Sie sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert. Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialkasse pflichtversichert sein; neben einer Anstellung bleibt die nebenberufliche Tätigkeit meist beitragsfrei.

Was kostet die Krankenversicherung für Freiberufler?

In der freiwilligen GKV bestimmt der Gewinn den Beitrag: 2026 mindestens 286,08 € und höchstens 1.261,31 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen). Der PKV-Beitrag hängt von Alter, Tarif und Selbstbehalt ab; Finanztest 3/2025 nennt für 35-Jährige 649 bis 1.137 € im Monat bei Tarifen auf GKV-Niveau.

Ist ein Freiberufler automatisch in der Künstlersozialkasse?

Nein. Die KSK-Versicherung gilt nur für selbstständige Künstler und Publizisten, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und ihr Arbeitseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen (KSVG). Andere Freiberufler wie Berater, Ingenieure oder Anwälte sind nicht dabei. Die KSK entscheidet im Einzelfall.

Gibt es für Freiberufler eine Einkommensgrenze für die PKV?

Nein. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für Angestellte; als hauptberuflich Selbstständiger entscheidest du unabhängig vom Einkommen zwischen GKV und PKV (§ 5 Abs. 5 SGB V). Über die Aufnahme entscheidet der Versicherer nach einer Gesundheitsprüfung.

Ist der Krankenkassenbeitrag für Freiberufler steuerlich absetzbar?

Ja, als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG), nicht als Betriebsausgabe. Das gilt für GKV und PKV; bei Krankengeldanspruch wird der Krankenversicherungsbeitrag um 4 % gekürzt. Steuerfragen im Einzelfall klärt dein Steuerberater.

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Freelancer bei der Krankenversicherung?

Keiner im Beitragsrecht: Freiberufler ist ein Steuerbegriff (§ 18 EStG), Freelancer eine Arbeitsweise mit wechselnden Auftraggebern. Für die Krankenversicherung zählt, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist. Beim Freelancer kommt die Frage hinzu, ob er beim Auftraggeber wirklich selbstständig ist.

Quellen

  1. § 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Abs. 1 Nr. 1: freie Berufe) – abgerufen 21.10.2026
  2. § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 5: hauptberuflich Selbstständige) – abgerufen 21.10.2026
  3. § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
  4. § 44 SGB V – Krankengeld, Wahlerklärung
  5. § 2 KSVG – Künstler und Publizist – abgerufen 21.10.2026
  6. § 6 KSVG – Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
  7. § 10 KSVG – Beitragszuschuss bei privater Krankenversicherung
  8. § 10 EStG – Sonderausgaben
  9. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers (Abs. 1: keine ordentliche Kündigung der Krankheitskostenvollversicherung)
  10. Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – Stand 19.02.2025
  11. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
Redaktion PKV-Gründer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 21. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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