Inhalt (15 Abschnitte)
- Krankentagegeld für Selbstständige: warum die Lücke ab dem ersten Tag besteht
- Drei Wege, dein Einkommen abzusichern
- Krankengeld für Selbstständige in der GKV: Höhe und Kosten
- Privates Krankentagegeld: wie hoch es sein darf
- Karenzzeit: ab welchem Tag du Geld brauchst
- Was Krankentagegeld für Selbstständige kostet
- Worauf du beim Vertrag achten solltest
- Drei Rechenbeispiele
- Abgrenzung: Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit, Betriebsausfall
- Häufige Fehler beim Krankentagegeld
- Krankentagegeld nach Lebenslage
- So gehst du vor: in vier Schritten zur passenden Absicherung
- Wann du weniger oder kein Krankentagegeld brauchst
- Im Leistungsfall: was zu tun ist
- Und die Steuer?
- Hauptberuflich Selbstständige haben in der GKV nur mit Wahlerklärung Anspruch auf Krankengeld – ab der 7. Woche, 70 % der Bemessung, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag (§§ 44, 46, 47 SGB V).
- Alternativen sind ein Wahltarif der Kasse mit früherem Beginn (§ 53 Abs. 6 SGB V) oder ein privates Krankentagegeld mit frei wählbarer Karenzzeit.
- Das private Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen aus der Tätigkeit je Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT).
- Stiftung Warentest ermittelte für 35-jährige Selbstständige mit 150 € pro Tag ab dem 29. Tag Beiträge von 76 bis 150 € im Monat (64 Tarife von 30 Anbietern, Test vom 15.06.2026).
- Krankentagegeld ohne Arbeitgeberzuschuss darf der Versicherer in den ersten drei Jahren ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG) – früh abschließen ist ein Vorteil.
Krankentagegeld für Selbstständige ersetzt das Einkommen, das bei längerer Krankheit wegfällt – denn hauptberuflich Selbstständige bekommen in der GKV ohne Wahlerklärung kein Krankengeld und mit Wahlerklärung erst ab der 7. Woche (2026 höchstens 135,63 € pro Tag). Ein privates Krankentagegeld darf bis zur Höhe des Nettoeinkommens je Kalendertag versichert werden; 150 € pro Tag ab dem 29. Tag kosteten 35-Jährige laut Stiftung Warentest 76 bis 150 € im Monat (15.06.2026).
Krankentagegeld für Selbstständige: warum die Lücke ab dem ersten Tag besteht
Angestellte haben zwei Polster: sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und danach Krankengeld der Krankenkasse. Selbstständige haben keines davon automatisch. Wer krank ist, schreibt keine Rechnungen – Miete, Lebenshaltung, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und oft auch Betriebskosten laufen aber weiter. In der gesetzlichen Krankenversicherung haben hauptberuflich Selbstständige ausdrücklich keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie erklären gegenüber der Kasse, dass die Mitgliedschaft ihn umfassen soll (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Tun sie das, beginnt das Krankengeld erst mit der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V). Die ersten sechs Wochen überbrückst du in jedem Fall selbst – es sei denn, du sicherst sie privat oder über einen Wahltarif ab.
Drei Wege, dein Einkommen abzusichern
| Merkmal | GKV-Wahlerklärung | GKV-Wahltarif | Privates Krankentagegeld |
|---|---|---|---|
| Beginn | ab der 7. Woche (Tag 43) | laut Tarif früher oder später | frei wählbare Karenz, z. B. Tag 4, 8, 15, 22, 29 oder 43 |
| Höhe | 70 % der Bemessung, max. 135,63 €/Tag (2026) | laut Satzung der Kasse | vereinbarter Tagessatz, max. Nettoeinkommen je Kalendertag |
| Kosten | 0,6 Prozentpunkte Beitragssatz (7,91 € bis 34,88 €/Monat) | Prämie je Kasse, unabhängig vom Krankheitsrisiko | nach Alter, Beruf, Karenz, Gesundheit; Modellfall 76 bis 150 €/Monat |
| Gesundheitsprüfung | nein | Prämie darf nicht vom Krankheitsrisiko abhängen | ja |
| Bindung | 3 Jahre | 3 Jahre | Versicherer darf in den ersten 3 Jahren kündigen; du kündigst nach Vertrag |
| Gut für | niedrige bis mittlere Einkommen in der GKV | wer früher als ab Tag 43 Geld braucht | mittlere bis hohe Einkommen, PKV-Versicherte, individuelle Karenz |
Welche Variante für dich günstiger ist, vergleicht der Ratgeber Krankengeld-Wahltarif oder privates Krankentagegeld. Den Tagessatz für deinen Fall rechnet der Krankentagegeld-Rechner.
Krankengeld für Selbstständige in der GKV: Höhe und Kosten
Das Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Bei Selbstständigen ist das der kalendertägliche Betrag, der zuletzt für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war (§ 47 Abs. 4), höchstens die Bemessungsgrenze. Wer auf Mindestbemessung versichert ist, bekommt entsprechend wenig – wer viel verdient, ist am Höchstkrankengeld gedeckelt.
| Beitragspflichtige Einnahmen pro Monat | Krankengeld pro Tag (ab Tag 43) | Krankengeld pro Monat | Mehrkosten pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1.318,33 € (Mindestbemessung) | 30,76 € | 922,83 € | 7,91 € |
| 2.000 € | 46,67 € | 1.400,00 € | 12,00 € |
| 3.000 € | 70,00 € | 2.100,00 € | 18,00 € |
| 4.000 € | 93,33 € | 2.800,00 € | 24,00 € |
| ab 5.812,50 € (Bemessungsgrenze) | 135,63 € | 4.068,75 € | 34,88 € |
Was pro Krankheitstag gezahlt wird
GKV-Krankengeld mit Wahlerklärung (ab dem 43. Tag) im Vergleich zu einem privaten Krankentagegeld-Beispiel
Eigene Berechnung nach § 47 SGB V: 70 % der Bemessung ÷ 30, höchstens 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € bzw. *6.375 € laut Kabinettsbeschluss 07.10.2026). Privat: Modellfall 150 € pro Tag ab dem 29. Tag (Stiftung Warentest, 15.06.2026); das private Krankentagegeld ist bis zur Höhe des Nettoeinkommens frei wählbar.
Die Wahlerklärung bindet drei Jahre (§ 44 Abs. 2 i. V. m. § 53 Abs. 8 SGB V). Gibst du sie während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ab, wirkt sie erst ab dem Tag nach deren Ende. Gründerinnen sollten wissen: Als Selbstständige bekommst du Mutterschaftsgeld der Kasse nur mit Krankengeldanspruch (§ 24i SGB V). Mehr zur gesetzlichen Seite: Krankengeld für Selbstständige.
Privates Krankentagegeld: wie hoch es sein darf
Ein privates Krankentagegeld zahlt einen festen Betrag pro Kalendertag, solange du arbeitsunfähig bist. Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KT 2009) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn du deine berufliche Tätigkeit „nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben“ kannst, sie auch nicht ausübst und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehst (§ 1 Abs. 3 MB/KT). Wer im Krankenstand noch E-Mails beantwortet oder Rechnungen schreibt, riskiert nach diesem Wortlaut die Leistung.
Die Höhe ist nach oben begrenzt: Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Kranken- und Krankentagegeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen; maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monate, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Wie der Versicherer das Nettoeinkommen bei Selbstständigen bestimmt, regeln die Tarifbedingungen – lass dir das vor dem Abschluss erklären. Für Gründer im ersten Jahr ist das besonders wichtig, weil noch kein Steuerbescheid vorliegt; Hinweise dazu stehen unter Krankentagegeld für Existenzgründer, die Rechenregeln unter wie hoch Krankentagegeld sein darf.
- Bedarf: Lebenshaltung + eigene Kranken- und Pflegeversicherung + Altersvorsorge + weiterlaufende Betriebskosten.
- Abzug: sichere Einnahmen, die ohne deine Arbeit weiterfließen.
- Teilen durch 30 – Krankentagegeld wird für Kalendertage gezahlt.
- Obergrenze prüfen: höchstens dein Nettoeinkommen je Kalendertag.
Karenzzeit: ab welchem Tag du Geld brauchst
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, den du aus eigener Tasche überbrückst. Je später die Leistung beginnt, desto günstiger der Beitrag – und desto größer muss deine Rücklage sein. Eine einfache Faustregel: Teile deine Rücklage durch deinen Tagesbedarf; die späteste Karenzstufe, die in diese Reichweite passt, ist ein guter Startpunkt. Viele Versicherer erlauben auch Kombinationen, etwa einen kleinen Betrag ab dem 8. Tag und einen größeren ab dem 43. Tag.
| Leistung ab dem … | Tage ohne Leistung | nötige Rücklage bei 120 €/Tag |
|---|---|---|
| 4. Tag | 3 | 360 € |
| 8. Tag | 7 | 840 € |
| 15. Tag | 14 | 1.680 € |
| 22. Tag | 21 | 2.520 € |
| 29. Tag | 28 | 3.360 € |
| 43. Tag | 42 | 5.040 € |
Achtung, Wartezeit: Neben der Karenz gibt es nach Vertragsbeginn meist eine Wartezeit von höchstens drei Monaten (§ 197 Abs. 1 VVG), bei Unfällen in der Regel nicht. Kommst du aus der GKV und beantragst die PKV spätestens zwei Monate nach dem Ende der Vorversicherung, wird die Versicherungszeit angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG). Mehr zur Wahl des Leistungsbeginns: Krankentagegeld ab wann.
Was Krankentagegeld für Selbstständige kostet
Stiftung Warentest hat am 15.06.2026 64 Tarife von 30 Anbietern verglichen. Im frei sichtbaren Modellfall kosteten 150 € pro Tag ab dem 29. Tag für 35-jährige Selbstständige 76 bis 150 € im Monat; für Angestellte mit 20 € pro Tag ab dem 43. Tag waren es 7 bis 23 €. Die Spanne zeigt: Tarife unterscheiden sich stark – bei gleicher Leistung um das Doppelte.
Was Krankentagegeld kostet: zwei Modellfälle
Monatsbeitrag, 35 Jahre, Stiftung Warentest (Test vom 15.06.2026, 64 Tarife)
Stiftung Warentest, Krankentagegeldversicherung im Vergleich, Test vom 15.06.2026 (frei sichtbare Modellfälle). Dein Beitrag hängt von Alter, Beruf, Karenzzeit, Tagessatz und Gesundheit ab.
Was den Beitrag treibt: Eintrittsalter, Beruf (Versicherer stufen Berufsgruppen unterschiedlich ein), Karenzzeit, Tagessatz und Gesundheit. Eine Kostenindikation für deinen Tagessatz zeigt der Krankentagegeld-Rechner; Beispiele und Einflussfaktoren vertieft was Krankentagegeld kostet.
Worauf du beim Vertrag achten solltest
- Kündigungsrecht des Versicherers: Ein Krankentagegeld ohne gesetzlichen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss darf der Versicherer in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Danach nicht mehr.
- Netto-Definition: Wie wird dein Nettoeinkommen berechnet und nachgewiesen, besonders im ersten Jahr?
- Anpassung und Erhöhung: Kannst du den Tagessatz bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?
- Ende der Leistung: Nach den Musterbedingungen endet das Krankentagegeld unter anderem mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 15 MB/KT). Für diesen Fall braucht es eine eigene Absicherung.
- Befristung: Krankentagegeld kann mit dem 65. Geburtstag enden; dann besteht ein Recht auf einen Anschlussvertrag bis 70 bzw. 75 (§ 196 VVG).
- Gesundheitsprüfung: Wir fragen online keine Gesundheitsdaten ab. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler klärt die Bedingungen vorab.
Drei Rechenbeispiele
Fotografin in der GKV, 1.200 € Gewinn
Sie ist auf Mindestbemessung versichert (1.318,33 €). Mit Wahlerklärung bekäme sie ab dem 43. Tag 30,76 € pro Tag – für 7,91 € Mehrbeitrag im Monat. Ihr Bedarf liegt bei 2.400 € im Monat, also 80 € pro Tag. Lücke: 42 Tage voll, danach rund 49 € pro Tag. Weil ihr Nettoeinkommen niedrig ist, darf ein privates Krankentagegeld nur entsprechend klein ausfallen (§ 4 Abs. 2 MB/KT) – oft ist hier die Kombination aus Wahlerklärung und Rücklage der realistische Weg.
IT-Freelancer in der PKV, 5.000 € netto
Bedarf 4.200 € im Monat → 140 € pro Tag; die Netto-Grenze liegt bei rund 165 € pro Tag. Seine Rücklage von 15.000 € trägt rund 107 Tage, eine Leistung ab dem 43. Tag ist also gut überbrückbar. Rechnet man den Test-Modellfall linear um, lägen 140 € ab dem 29. Tag bei rund 71 bis 140 € im Monat; ab dem 43. Tag wird es günstiger.
GmbH-Geschäftsführer mit Gehaltsfortzahlung
Sein Geschäftsführervertrag sieht sechs Wochen Gehaltsfortzahlung bei Krankheit vor. In der PKV versichert er deshalb ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag, passend zu seinem Nettogehalt. Wichtig: Ist er selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer, sollte die Gehaltsfortzahlung im Vertrag eindeutig geregelt sein – und das Krankentagegeld genau dort beginnen, wo sie endet. Mehr unter Krankenversicherung als GmbH-Geschäftsführer.
Abgrenzung: Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit, Betriebsausfall
Krankentagegeld ersetzt dein Einkommen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Es ist keine Lösung für dauerhafte Berufsunfähigkeit: Nach den Musterbedingungen endet es mit deren Eintritt (§ 15 MB/KT). Und es zahlt nicht die laufenden Kosten deines Betriebs über deinen eigenen Bedarf hinaus – dafür gibt es Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsausfallversicherungen. Viele Selbstständige brauchen deshalb drei Bausteine: eine Rücklage für die Karenzzeit, ein Krankentagegeld für die Monate danach und eine Absicherung für den Fall, dass sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können.
Häufige Fehler beim Krankentagegeld
- Zu hoch versichert: Ein Satz über dem Nettoeinkommen wird im Leistungsfall gekürzt – die Beiträge dafür sind verloren.
- Zu spät abgeschlossen: Wer erst nach den ersten Beschwerden abschließt, scheitert oft an der Gesundheitsprüfung; Wartezeiten beginnen erst mit dem Vertrag.
- Karenz ohne Rücklage: Eine Leistung ab dem 43. Tag ist günstig, aber nur sinnvoll, wenn die Rücklage sechs Wochen trägt.
- Nicht angepasst: Steigt der Gewinn, bleibt der Satz zu niedrig; sinkt er dauerhaft, kann der Versicherer den Satz je nach Tarifbedingungen anpassen. Prüfe den Satz jährlich.
- Im Krankenstand gearbeitet: Nach den Musterbedingungen besteht Arbeitsunfähigkeit nur, wenn du deinen Beruf in keiner Weise ausübst.
Begriffe wie Karenzzeit, Wartezeit und Nettoeinkommen erklärt das Lexikon zur Krankenversicherung für Selbstständige; die Grenzwerte zum Krankengeld stehen unter Höchstkrankengeld 2027.
Krankentagegeld nach Lebenslage
Gründer
Erstes Jahr ohne Steuerbescheid: Nachweis, Höhe, späteres Erhöhen.
Krankentagegeld für ExistenzgründerFreiberufler
Projektausfall, schwankende Einnahmen, passende Karenz.
Krankentagegeld für FreiberuflerGmbH-Geschäftsführer
Gehaltsfortzahlung im Vertrag und der richtige Leistungsbeginn.
Krankentagegeld für GeschäftsführerKünstler und Publizisten in der KSK haben in der GKV Krankengeld ab der 7. Woche, mit Wahltarif spätestens ab der 3. Woche (§ 46 SGB V) – siehe KSK und private Krankenversicherung. Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis finden die passende Rechnung bei Krankentagegeld für Ärzte.
So gehst du vor: in vier Schritten zur passenden Absicherung
1. Bedarf rechnen
Monatliche Kosten, die bei Krankheit weiterlaufen, minus sichere Einnahmen – geteilt durch 30. Prüfe die Netto-Grenze. Der Krankentagegeld-Rechner macht das in einer Minute.
2. Rücklage und Karenz abstimmen
Wie viele Tage trägt deine Rücklage? Daraus ergibt sich der Leistungsbeginn – je später, desto günstiger.
3. GKV-Optionen prüfen
Bist du gesetzlich versichert: Wahlerklärung (ab Tag 43) und Wahltarif deiner Kasse vergleichen. Beides bindet drei Jahre.
4. Privat vergleichen
Angebote mehrerer Versicherer mit gleicher Karenz und gleichem Tagessatz vergleichen – Bedingungen, nicht nur Preise. Gesundheitsfragen erst im Antrag, vorher anonym klären.
Wann du weniger oder kein Krankentagegeld brauchst
Ehrlich gesagt: Nicht jeder Selbstständige braucht einen hohen Tagessatz. Wer Einnahmen hat, die ohne eigene Arbeit weiterlaufen – etwa Mieten oder Gewinne aus einem Betrieb mit Angestellten, die weiterarbeiten –, zieht sie vom Bedarf ab. Wer eine große Rücklage hat, kann eine späte Karenz wählen. Und wer neben der Selbstständigkeit angestellt und pflichtversichert ist, bekommt aus der Anstellung Entgeltfortzahlung und Krankengeld; die nebenberufliche Tätigkeit verändert daran meist nichts (mehr unter nebenberuflich selbstständig). Umgekehrt gilt: Gerade Gründer im ersten Jahr haben selten Rücklagen – für sie ist eine frühe Absicherung oft wichtiger als ein hoher Tagessatz.
Im Leistungsfall: was zu tun ist
Wirst du arbeitsunfähig, brauchst du in jedem Fall eine ärztliche Feststellung. In der GKV entsteht der Anspruch auf Krankengeld vom Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an; bei Wahlerklärung zahlt die Kasse ab der siebten Woche (§ 46 SGB V). Bei privatem Krankentagegeld meldest du die Arbeitsunfähigkeit deinem Versicherer und reichst die Bescheinigungen ein – welche Fristen und Nachweise gelten, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Arbeite in dieser Zeit nicht nebenbei weiter: Nach den Musterbedingungen setzt das Krankentagegeld voraus, dass du deine berufliche Tätigkeit in keiner Weise ausübst (§ 1 Abs. 3 MB/KT).
Und die Steuer?
Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Beiträge zur Krankentagegeldversicherung gehören nicht zur Basisabsicherung, die als Sonderausgabe voll berücksichtigt wird. Wie sich das in deiner Steuererklärung auswirkt, klärst du mit deinem Steuerberater – wir geben dazu nur allgemeine Informationen, mehr unter PKV-Beiträge für Selbstständige steuerlich.
Deine Krankentagegeld-Lücke, dein GKV-Beitrag und deine Fristen stehen in deiner persönlichen Auswertung im Gründer-KV-Check. Gründest du gerade, beginnt der Überblick im Ratgeber Krankenversicherung für Existenzgründer.
Häufige Fragen
Ist Krankentagegeld für Selbstständige sinnvoll?
Für die meisten ja: Fällst du länger aus, laufen Lebenshaltung, Versicherungen und Betriebskosten weiter, während dein Einkommen wegfällt. Ohne Wahlerklärung zahlt die GKV Selbstständigen kein Krankengeld, mit Wahlerklärung erst ab der 7. Woche. Wer große Rücklagen hat oder über Einnahmen verfügt, die ohne eigene Arbeit weiterlaufen, braucht weniger oder einen späteren Leistungsbeginn.
Wie hoch ist das Krankentagegeld für Selbstständige?
So hoch, wie du es versicherst – höchstens dein Nettoeinkommen aus der Tätigkeit je Kalendertag (§ 4 Abs. 2 MB/KT), nach den Musterbedingungen im Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Sinnvoll ist ein Satz, der Lebenshaltung, Versicherungen, Vorsorge und laufende Betriebskosten deckt: Monatsbedarf ÷ 30. Das GKV-Krankengeld beträgt 70 % der Bemessung, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag.
Haben gesetzlich versicherte Selbstständige Anspruch auf Krankengeld?
Nur mit Wahlerklärung (§ 44 Abs. 2 SGB V). Dann zahlt die Kasse ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V). Die Wahlerklärung kostet 0,6 Prozentpunkte Beitragssatz und bindet drei Jahre. Ein Wahltarif der Kasse kann einen früheren Beginn vorsehen; KSK-Versicherte haben Krankengeld ab der 7. Woche auch ohne Wahlerklärung.
Wer zahlt, wenn man als Selbstständiger krank ist?
Ohne Absicherung niemand – du lebst von Rücklagen. Mit Wahlerklärung zahlt die Krankenkasse ab dem 43. Tag Krankengeld, mit einem Wahltarif gegebenenfalls früher, mit privatem Krankentagegeld der Versicherer ab der vereinbarten Karenzzeit. Laufende Betriebskosten deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung, nicht das Krankentagegeld.
Gibt es Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 1. Tag?
Ob ein Tarif Leistungen ab dem ersten Tag vorsieht, hängt vom Versicherer ab; üblich sind Stufen ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag. In der Regel gilt: Je früher die Leistung beginnt, desto höher der Beitrag. Viele Selbstständige überbrücken die ersten Wochen aus der Rücklage und versichern ab einem späteren Tag.
Was kostet ein Krankentagegeld für Selbstständige?
Im Test der Stiftung Warentest vom 15.06.2026 kosteten 150 € pro Tag ab dem 29. Tag für 35-Jährige 76 bis 150 € im Monat. Der Beitrag hängt von Alter, Beruf, Karenzzeit, Tagessatz und Gesundheit ab. Die GKV-Wahlerklärung kostet 0,6 % der Bemessung, 2026 zwischen 7,91 € und 34,88 € im Monat.
Quellen
- § 44 SGB V – Krankengeld, Wahlerklärung – abgerufen 10.10.2026
- § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 53 SGB V – Wahltarife
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand 06/2024
- Stiftung Warentest: Krankentagegeldversicherung im Vergleich – Test vom 15.06.2026
- §§ 196, 197, 206 VVG – Krankentagegeld: Befristung, Wartezeit, Kündigung
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 1a)
- § 24i SGB V – Mutterschaftsgeld
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.