Inhalt (8 Abschnitte)
- Krankenversicherung für Kleinunternehmer: Steuerbegriff, kein Versicherungsstatus
- Mindestbeitrag trotz kleinem Gewinn
- Familienversicherung: die 565-€-Grenze
- Kleingewerbe neben dem Job
- Hauptberuflich mit kleinem Umsatz: GKV oder PKV?
- Krankengeld für Kleinunternehmer: wenig, aber nicht nichts
- Wenn das Geschäft wächst
- Checkliste für Kleinunternehmer
- Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, wessen Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet – für die Krankenversicherung spielt das keine Rolle.
- Neben einer versicherungspflichtigen Anstellung bleibt der Gewinn aus einem Kleingewerbe beitragsfrei (§ 226 SGB V), solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist.
- Familienversichert bleibt, wer nicht hauptberuflich selbstständig ist und höchstens 565 € Gesamteinkommen im Monat hat (2026); bei Selbstständigen zählt der Gewinn, nicht der Umsatz.
- Hauptberufliche Kleinunternehmer zahlen in der freiwilligen GKV mindestens auf 1.318,33 € im Monat – 2026 278,17 € ohne bzw. 286,08 € mit Krankengeld (kinderlos), auch wenn der Gewinn darunter liegt.
- Bei 800 € Gewinn im Monat entspricht der Mindestbeitrag mit Krankengeld rund 36 % des Gewinns – bei kleinen Gewinnen lohnt es sich, die Hauptberuflichkeit genau zu prüfen.
Für die Krankenversicherung von Kleinunternehmern zählt nicht die Kleinunternehmerregelung – ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht –, sondern ob du haupt- oder nebenberuflich selbstständig bist. Neben einer versicherungspflichtigen Anstellung bleibt dein Gewinn beitragsfrei; familienversichert bleibst du bis 565 € Gesamteinkommen im Monat (2026). Als hauptberuflicher Kleinunternehmer zahlst du in der freiwilligen GKV mindestens 278,17 € ohne bzw. 286,08 € mit Krankengeld im Monat (kinderlos) – auch bei sehr kleinem Gewinn.
Krankenversicherung für Kleinunternehmer: Steuerbegriff, kein Versicherungsstatus
Als Kleinunternehmer gilt, wer die Umsatzsteuer-Befreiung nach § 19 UStG nutzt: Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten. Die Regel spart Bürokratie bei der Umsatzsteuer – mit der Krankenversicherung hat sie nichts zu tun. Ebenso wenig der Begriff „Kleingewerbe“, der umgangssprachlich für kleine Gewerbebetriebe ohne Handelsregistereintrag steht.
Die Krankenkasse fragt etwas anderes: Ist deine Selbstständigkeit hauptberuflich – oder nur Nebensache neben einer Anstellung, einem Studium, der Elternzeit oder der Familienversicherung? Davon hängt ab, ob du überhaupt etwas für die Selbstständigkeit zahlst. Gemessen wird am Zeitaufwand und am Gewinn, nicht am Umsatz (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019).
| Deine Lage | Versichert über | Was du für die Selbstständigkeit zahlst |
|---|---|---|
| angestellt (Vollzeit oder mehr als 20 Std. mit über 1.977,50 €) | die Anstellung | nichts – Gewinn ist nicht beitragspflichtig |
| familienversichert, nicht hauptberuflich selbstständig | Partner oder Eltern | nichts, solange der Gewinn höchstens 565 € im Monat beträgt |
| hauptberuflich selbstständig | freiwillige GKV oder PKV | GKV: rund 21,7 % des Gewinns, mindestens 286,08 € (mit Krankengeld) |
Mindestbeitrag trotz kleinem Gewinn
Für hauptberufliche Kleinunternehmer in der freiwilligen GKV ist die Mindestbemessung der wichtigste Wert: Als beitragspflichtige Einnahme gilt mindestens 1/90 der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag (§ 240 Abs. 4 SGB V) – 2026 1.318,33 € im Monat, 2027 laut Kabinettsbeschluss 1.376,67 € (Bundesrat ausstehend). Liegt dein Gewinn darunter, zahlst du trotzdem auf diesen Betrag. Die früheren Sonderregeln für Existenzgründer gibt es seit 2019 nicht mehr.
| Gewinn pro Monat | Beitrag | Anteil am Gewinn |
|---|---|---|
| 500 € | 286,08 € | 57,2 % |
| 800 € | 286,08 € | 35,8 % |
| 1.000 € | 286,08 € | 28,6 % |
| 1.318,33 € | 286,08 € | 21,7 % |
| 2.000 € | 434,00 € | 21,7 % |
Mindest- und Höchstbeitrag für Selbstständige
Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %
Eigene Berechnung nach §§ 240, 241, 243 SGB V und Rechengrößen 2026; *2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 und Pflegereform-Entwurf (Bundesrat ausstehend), Zusatzbeitrag 2027 als Annahme.
Ohne Krankengeld-Wahlerklärung sind es 278,17 €. Wer nur wenig verdient, sollte deshalb genau prüfen, ob seine Selbstständigkeit tatsächlich hauptberuflich ist – oder ob eine Familienversicherung oder eine Teilzeitstelle mit Pflichtversicherung die bessere Grundlage wäre. Den Beitrag für deinen Gewinn rechnet der Gründer-KV-Rechner.
Gewinn, nicht Umsatz: was die Kasse ansetzt
Maßgeblich für Beitrag und Familienversicherung ist das Arbeitseinkommen, also der nach Steuerrecht ermittelte Gewinn aus deiner Selbstständigkeit (§ 15 SGB IV) – bei Kleinunternehmern meist aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Betriebsausgaben wie Material, Software, Fahrtkosten oder Abschreibungen mindern ihn. Für die laufenden Beiträge freiwillig Versicherter greift die Kasse auf den Einkommensteuerbescheid zurück; im Startjahr auf deine begründete Prognose. Für die Frage, ob du überhaupt hauptberuflich selbstständig bist, akzeptieren die Kassen neben dem Steuerbescheid auch betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bescheinigungen eines Steuerberaters oder eine sorgfältige eigene Schätzung (GKV-Spitzenverband, 20.03.2019). Weitere Einnahmen wie Mieten oder Zinsen zählen in der freiwilligen GKV zusätzlich mit, bei der Familienversicherung gehören sie zum Gesamteinkommen.
Familienversicherung: die 565-€-Grenze
Bist du über deinen Ehe- oder Lebenspartner oder als Kind über deine Eltern familienversichert, darfst du nebenbei ein Kleingewerbe betreiben – unter zwei Bedingungen: Du bist nicht hauptberuflich selbstständig, und dein Gesamteinkommen liegt regelmäßig bei höchstens einem Siebtel der Bezugsgröße, 2026 also 565 € im Monat (§ 10 Abs. 1 SGB V). Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV) – beim Kleingewerbe der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben, nicht der Umsatz. Ein Kleinunternehmer mit 12.000 € Umsatz und 5.000 € Gewinn im Jahr liegt im Monatsschnitt bei rund 417 € und damit unter der Grenze.
Knapp über der Grenze wird es teuer.Überschreitest du die 565 € regelmäßig, endet die Familienversicherung. Als freiwilliges Mitglied zahlst du dann mindestens 278,17 € im Monat (ohne Krankengeld, kinderlos) – mehr, als der zusätzliche Gewinn oft einbringt. Plane Investitionen und Ausgaben im Blick auf die Grenze und melde Änderungen der Kasse.
Kleingewerbe neben dem Job
Die meisten Kleinunternehmer starten nebenberuflich. Bist du angestellt und pflichtversichert, ist der Gewinn aus deinem Gewerbe nicht beitragspflichtig, denn bei Beschäftigten zählen nur Arbeitsentgelt, Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen neben Rente (§ 226 Abs. 1 SGB V). Voraussetzung ist, dass die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich wird. Neben einer Vollzeitstelle nehmen die Kassen das grundsätzlich nicht an; bei Teilzeit gelten die 20-Stunden- und Einkommens-Grundannahmen. Details erklärt der Ratgeber Krankenversicherung nebenberuflich selbstständig. Bist du als Angestellter freiwillig versichert, weil du über der Versicherungspflichtgrenze liegst, zählt der Nebengewinn bis zur Bemessungsgrenze mit.
Hauptberuflich mit kleinem Umsatz: GKV oder PKV?
Für hauptberufliche Kleinunternehmer ist die freiwillige GKV in aller Regel die passende Wahl: Der Beitrag folgt dem Gewinn bis zur Mindestbemessung, Kinder und Partner mit wenig Einkommen sind mitversichert, und in einem schwachen Jahr sinkt der Beitrag nach der endgültigen Abrechnung. Die PKV ist bei kleinem Gewinn selten günstiger: Rundum-Tarife kosteten 35-Jährige 649 bis 1.137 € im Monat (Finanztest 3/2025) – mehr als das Doppelte des GKV-Mindestbeitrags. Außerdem lässt sich ein Krankentagegeld nur bis zur Höhe des Nettoeinkommens versichern.
Wichtig für das erste Jahr: Die Kasse setzt deinen Beitrag vorläufig nach den voraussichtlichen Einnahmen fest und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab (§ 240 Abs. 4a SGB V). Wie das genau läuft, steht unter freiwillige Krankenversicherung für Existenzgründer.
Krankengeld für Kleinunternehmer: wenig, aber nicht nichts
Als hauptberuflich Selbstständiger hast du in der GKV nur mit Wahlerklärung Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 SGB V) – ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, 70 % der Bemessung. Auf Mindestbemessung sind das 2026 30,76 € pro Tag, rund 923 € im Monat. Die Wahlerklärung kostet dort 7,91 € im Monat mehr und bindet drei Jahre. Für viele Kleinunternehmer ist das ein günstiger Grundschutz für längere Ausfälle; die ersten sechs Wochen musst du aus der Rücklage überbrücken. Ein privates Krankentagegeld kann früher einsetzen, darf aber das Nettoeinkommen aus der Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT) – bei kleinem Gewinn ist der versicherbare Betrag entsprechend klein. Den Bedarf rechnet der Krankentagegeld-Rechner.
Drei Kleinunternehmer, drei Ergebnisse
Familienversicherte Mutter mit Online-Shop: Zehn Stunden pro Woche, 450 € Gewinn im Monat. Nicht hauptberuflich und unter 565 € – sie bleibt beitragsfrei familienversichert. Wächst der Gewinn dauerhaft auf 700 €, endet die Familienversicherung, und sie zahlt als freiwilliges Mitglied mindestens 278,17 €.
Angestellter Elektriker mit Fotogewerbe: 39 Stunden im Betrieb, am Wochenende Hochzeitsfotos, 900 € Gewinn im Monat. Neben einer Vollzeitstelle ist die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich; er bleibt pflichtversichert, der Gewinn ist beitragsfrei.
Hausmeisterservice im Hauptberuf: 35 Stunden pro Woche, 1.100 € Gewinn im Monat. Er ist hauptberuflich selbstständig und zahlt mit Krankengeld 286,08 € – rund 26 % seines Gewinns. Nimmt er stattdessen eine echte Teilzeitstelle mit 22 Stunden und 2.100 € brutto an und reduziert den Service entsprechend, wäre er über die Stelle pflichtversichert: Sein Arbeitnehmeranteil läge bei 234,15 € (11,15 %, kinderlos), der Arbeitgeber trüge den Rest, und der Gewinn aus dem Service wäre beitragsfrei. Das ist kein Trick, sondern eine echte Änderung seines Erwerbslebens – die Kasse prüft die tatsächlichen Verhältnisse.
Kasse vergleichen lohnt sich auch beim Mindestbeitrag
Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell: 2026 lag er tatsächlich im Schnitt bei 3,13 %, die Spanne reichte von 2,18 % bis 4,39 %. Selbst auf Mindestbemessung macht der Abstand von 2,21 Prozentpunkten zwischen günstigster und teuerster Kasse 29,14 € im Monat aus, rund 350 € im Jahr (eigene Berechnung). Wechseln kannst du nach zwölf Monaten Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags auch früher (§ 175 Abs. 4 SGB V) – eine Krankengeld-Wahlerklärung bindet allerdings drei Jahre.
Wenn das Geschäft wächst
Überschreitest du die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung, ändert das an der Krankenversicherung nichts – wohl aber dein wachsender Gewinn und Zeitaufwand. Aus einem Nebengewerbe kann eine hauptberufliche Selbstständigkeit werden: Dann endet eine Familienversicherung, und neben einem Teilzeitjob kann die Pflichtversicherung entfallen. Für den Wechsel in die PKV gelten dann zwei Wochen ab dem Hinweis deiner Kasse. Melde der Kasse deutliche Veränderungen bei Stunden oder Gewinn unverzüglich (§ 206 SGB V), damit es später keine rückwirkenden Korrekturen gibt. Welche Fristen bei einem Statuswechsel laufen, zeigt der Fristenrechner.
Checkliste für Kleinunternehmer
- Haupt- oder nebenberuflich? Stunden und Gewinn ehrlich einschätzen.
- Familienversichert? Gewinn (nicht Umsatz) gegen 565 € im Monat prüfen.
- Hauptberuflich: Mindestbeitrag einplanen, Krankengeld-Wahlerklärung abwägen.
- Gewinnprognose für die Kasse begründen, Steuerbescheid später einreichen.
- Wachstum im Blick behalten und Änderungen melden.
Deine Einordnung mit Beitrag und Fristen bekommst du im kostenlosen Gründer-KV-Check – ohne Gesundheitsfragen. Wie du dein Einkommen bei Krankheit absicherst, erklärt Krankentagegeld für Selbstständige.
Häufige Fragen
Wie ist ein Kleinunternehmer krankenversichert?
Das hängt nicht von der Kleinunternehmerregelung ab, sondern davon, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Neben einer Anstellung bleibst du meist über den Job versichert, als Familienversicherter beitragsfrei bis 565 € Gesamteinkommen im Monat. Als hauptberuflich Selbstständiger bist du freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Was kostet die Krankenversicherung bei einem Kleingewerbe?
Neben einer versicherungspflichtigen Anstellung nichts zusätzlich. Familienversichert ebenfalls nichts, solange der Gewinn unter 565 € im Monat liegt und das Gewerbe nicht hauptberuflich ist. Als hauptberuflich Selbstständiger zahlst du 2026 mindestens 278,17 € ohne Krankengeld bzw. 286,08 € mit Krankengeld im Monat (kinderlos).
Muss ich als Kleinunternehmer den Mindestbeitrag zahlen?
Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, ja: Für freiwillige Mitglieder gilt mindestens 1/90 der Bezugsgröße je Kalendertag als beitragspflichtige Einnahme (§ 240 Abs. 4 SGB V), 2026 1.318,33 € im Monat. Eine Sonderregel für Existenzgründer oder Kleinunternehmer gibt es seit 2019 nicht mehr.
Kann ich als Kleinunternehmer familienversichert bleiben?
Ja, wenn du nicht hauptberuflich selbstständig bist und dein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens 565 € im Monat beträgt (2026; 2027 laut Kabinettsbeschluss 590 €). Gesamteinkommen ist bei Selbstständigen der steuerliche Gewinn, nicht der Umsatz (§ 16 SGB IV).
Hat die Kleinunternehmerregelung Einfluss auf die Krankenversicherung?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer. Für die Krankenversicherung zählen Zeitaufwand und Gewinn deiner Selbstständigkeit sowie deine übrigen Einkünfte.
Quellen
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer – abgerufen 10.10.2026
- § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 16 SGB IV – Gesamteinkommen
- § 226 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20.03.2019 (über VIACTIV)
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 5)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.