Inhalt (9 Abschnitte)
- Nebenberuflich selbstständig als Student: was bleibt, was sich ändert
- Familienversichert mit Gewerbe: die 565-€-Grenze
- Studentisch versichert mit Gewerbe: Beitrag bleibt gleich
- Wann die Kasse dich als hauptberuflich selbstständig einstuft
- Wenn das Business zum Hauptberuf wird
- Privat versichert über die Eltern – und nebenbei selbstständig
- Nach dem Studium: aus dem Nebenbusiness wird eine Gründung
- Drei Studierende, drei Ergebnisse
- Checkliste für Studierende mit Gewerbe
- Familienversicherte Studierende (bis 25) bleiben es mit Gewerbe, solange sie nicht hauptberuflich selbstständig sind und höchstens 565 € Gesamteinkommen im Monat haben (§ 10 SGB V, 2026) – maßgeblich ist der Gewinn, nicht der Umsatz.
- In der studentischen Krankenversicherung (KVdS) richtet sich der Beitrag nach dem BAföG-Bedarfssatz; ein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit erhöht ihn nicht (§ 236 SGB V).
- Wer hauptberuflich selbstständig ist, fällt aus Familien- und studentischer Versicherung heraus (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V) und wird in der Regel freiwilliges Mitglied – mit Beitrag ab 278,17 € im Monat (2026, ohne Krankengeld, kinderlos).
- Ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist, beurteilt die Kasse nach Zeitaufwand und Gewinn; bei höchstens 20 Wochenstunden in der Regel nicht, außer der Gewinn liegt über 2.966,25 € im Monat.
- Die Werkstudenten-Regeln gelten für Beschäftigungen, nicht für ein eigenes Gewerbe.
Nebenberuflich selbstständige Studenten bleiben in ihrer Krankenversicherung, solange das Studium die Hauptsache ist: Familienversicherte (bis 25) dürfen 2026 höchstens 565 € Gewinn im Monat haben und nicht hauptberuflich selbstständig sein (§ 10 SGB V); in der studentischen Krankenversicherung erhöht ein Gewinn den Beitrag nicht (§ 236 SGB V). Wird die Selbstständigkeit hauptberuflich, fallen beide Versicherungen weg, und du wirst in der Regel freiwilliges Mitglied – 2026 ab 278,17 € im Monat (ohne Krankengeld, kinderlos).
Nebenberuflich selbstständig als Student: was bleibt, was sich ändert
Für die Krankenversicherung zählt nicht, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder als Freiberufler arbeitest, sondern zwei Fragen: Wie bist du bisher versichert – über die Familie oder studentisch? Und ist deine Selbstständigkeit Nebensache oder Hauptberuf? Hauptberuflich Selbstständige sind weder studentisch pflichtversichert (§ 5 Abs. 5 SGB V schließt die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 9 aus) noch familienversichert (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V).
| Bisher versichert | Selbstständigkeit nebenberuflich | Selbstständigkeit hauptberuflich |
|---|---|---|
| familienversichert (bis 25) | bleibt, wenn Gewinn höchstens 565 € im Monat | endet – freiwillige GKV oder PKV |
| studentisch pflichtversichert (KVdS) | bleibt, Beitrag unverändert | endet – freiwillige GKV oder PKV |
| freiwillig versichert (z. B. ab 30) | Gewinn erhöht den Beitrag | Beitrag auf alle Einnahmen, mindestens auf 1.318,33 € |
| privat versichert (z. B. über Beihilfe der Eltern) | keine Änderung am Beitrag | bleibt privat, Tarif prüfen |
Familienversichert mit Gewerbe: die 565-€-Grenze
Kinder sind über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert, solange sie in Schul- oder Berufsausbildung sind – längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, verlängert um Zeiten eines gesetzlichen Dienstes (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Zwei Bedingungen gelten zusätzlich: Du darfst nicht hauptberuflich selbstständig sein, und dein Gesamteinkommen darf regelmäßig höchstens ein Siebtel der Bezugsgröße betragen – 2026 565 € im Monat, 2027 laut Kabinettsbeschluss 590 € (Bundesrat ausstehend).
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Beim Gewerbe oder Freelancing heißt das: Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben, nicht Umsatz. Ein Online-Shop mit 15.000 € Umsatz und 5.400 € Gewinn im Jahr liegt im Monatsschnitt bei 450 € und damit unter der Grenze. Kommen weitere Einkünfte hinzu – etwa aus einem Minijob, für den Sonderregeln gelten, oder aus Kapitalerträgen –, prüft die Kasse die Summe. Übersteigt der Gewinn die Grenze regelmäßig, endet die Familienversicherung. Bist du nicht hauptberuflich selbstständig und noch keine 30, wirst du dann in der Regel studentisch pflichtversichert; sonst setzt sich die Versicherung über die obligatorische Anschlussversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Die Grenze gilt für den Gewinn – und sie ist streng.Liegt dein Gewinn regelmäßig über 565 €, endet die beitragsfreie Familienversicherung. Plane größere Aufträge und Anschaffungen mit Blick auf die Grenze und melde Änderungen der Kasse, statt auf den Steuerbescheid zu warten.
Studentisch versichert mit Gewerbe: Beitrag bleibt gleich
Bist du älter als 25 oder nicht familienversichert, bist du als eingeschriebener Student in der Regel in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert – längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, darüber nur, wenn Art der Ausbildung oder persönliche Gründe das rechtfertigen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Der Beitrag ist pauschal: Beitragspflichtig ist ein Dreißigstel des BAföG-Bedarfssatzes für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen (§ 236 Abs. 1 SGB V). Arbeitseinkommen aus einer Selbstständigkeit wird nur zusätzlich verbeitragt, wenn es neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird (§ 236 Abs. 2 i. V. m. § 226 SGB V). Für dein Gewerbe zahlst du also nichts extra – solange du nicht hauptberuflich selbstständig bist. Wie hoch der studentische Beitrag 2026 ist und was nach dem 30. Geburtstag gilt, erklärt Krankenversicherung für Studierende.
Wann die Kasse dich als hauptberuflich selbstständig einstuft
Für Studierende gibt es in den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbands keine Sonderregel. Weil das Studium keine Erwerbstätigkeit ist, orientieren sich die Kassen an den Grundannahmen für Selbstständige ohne andere Erwerbstätigkeit: Gibt die Selbstständigkeit deiner Lebensführung nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung das Gepräge?
| Zeitaufwand pro Woche | hauptberuflich in der Regel, wenn der Gewinn im Monat über … liegt |
|---|---|
| mehr als 30 Stunden | 988,75 € |
| mehr als 20 bis 30 Stunden | 1.977,50 € |
| höchstens 20 Stunden | 2.966,25 € – sonst nicht hauptberuflich |
Zum Zeitaufwand zählen auch Vor- und Nacharbeit, Buchhaltung, Kundenkommunikation und Akquise. Beschäftigst du regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig, wirst du nach dem Gesetz als hauptberuflich selbstständig vermutet – eine widerlegbare Vermutung (§ 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V). Die Werkstudenten-Regeln mit der 20-Stunden-Grenze für Beschäftigungen helfen dir beim eigenen Gewerbe nicht – sie betreffen Jobs bei einem Arbeitgeber. Die allgemeinen Regeln für Nebenselbstständige erklärt Krankenversicherung nebenberuflich selbstständig.
Wenn das Business zum Hauptberuf wird
Wächst dein Business neben dem Studium stark, kann die Kasse eine hauptberufliche Selbstständigkeit annehmen. Dann endet die Familien- oder studentische Versicherung, und die GKV läuft als freiwillige Mitgliedschaft weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Für den Wechsel in die PKV hast du zwei Wochen ab Zugang des Hinweises deiner Kasse.
Beitrag nach Gewinn
In der freiwilligen GKV zahlst du auf deinen Gewinn und andere Einnahmen, mindestens auf 1.318,33 € im Monat – 2026 278,17 € ohne bzw. 286,08 € mit Krankengeld (kinderlos). Eine besondere Studenten-Bemessung gilt für freiwillige Mitglieder nur in Sonderfällen wie einem Studium an einer ausländischen Hochschule (§ 240 Abs. 4 SGB V).
Vorläufig und endgültig
Die Kasse setzt den Beitrag zunächst nach deiner Prognose fest und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab (§ 240 Abs. 4a SGB V).
Krankengeld prüfen
Als hauptberuflich Selbstständiger hast du nur mit Wahlerklärung Anspruch auf Krankengeld, ab der siebten Woche.
Was dich die freiwillige GKV kostet, rechnet der Gründer-KV-Rechner; die Fristen zeigt der Fristenrechner. Wer nach dem Abschluss voll durchstartet, findet alles Weitere unter Krankenversicherung für Existenzgründer.
Privat versichert über die Eltern – und nebenbei selbstständig
Kinder von Beamten oder Privatversicherten sind oft selbst privat versichert, häufig mit Beihilfe. Eine Nebenselbstständigkeit ändert am PKV-Beitrag nichts, denn er hängt nicht vom Einkommen ab. Zwei Punkte solltest du trotzdem prüfen: Ob die Beihilfeberechtigung über die Eltern bestehen bleibt, richtet sich nach den Regeln des Dienstherrn – dazu mehr bei Beamtenkind: Krankenversicherung im Studium. Und wenn dein Business zum Hauptberuf wird, reicht ein auf Studierende zugeschnittener Tarif womöglich nicht mehr; spätestens dann lohnt ein Blick auf Leistungen, Krankentagegeld und den Beitrag nach dem Studium. Eine Rückkehr in die GKV ist als hauptberuflich Selbstständiger in der Regel nicht möglich.
Nach dem Studium: aus dem Nebenbusiness wird eine Gründung
Viele Studierende machen nach dem Abschluss mit ihrem Business weiter. Endet die studentische oder die Familienversicherung, setzt sich die gesetzliche Versicherung über die obligatorische Anschlussversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort (§ 188 Abs. 4 SGB V) – ein Antrag binnen drei Monaten ist im Regelfall nicht nötig. Für den Wechsel in die PKV zählen zwei Wochen ab dem Hinweis deiner Kasse. Ab dann gelten die Regeln für Existenzgründer: Beitrag nach Gewinn mit Mindestbemessung, vorläufige Festsetzung, Krankengeld nur mit Wahlerklärung. Ob GKV oder PKV besser passt, zeigt GKV oder PKV als Gründer.
Drei Studierende, drei Ergebnisse
Lea, 22, familienversichert, Etsy-Shop: Acht Stunden pro Woche, 300 € Gewinn im Monat. Nicht hauptberuflich, unter 565 € – sie bleibt beitragsfrei familienversichert.
Jonas, 27, studentisch versichert, Webentwicklung als Freelancer: 15 Stunden pro Woche, 1.400 € Gewinn im Monat. Höchstens 20 Stunden und unter 2.966,25 €: nicht hauptberuflich. Er bleibt in der KVdS und zahlt keinen Cent mehr. Steigt er auf 25 Stunden und 2.200 € Gewinn, nimmt die Kasse in der Regel Hauptberuflichkeit an. Mehr für Freelancer: Krankenversicherung für Freelancer.
Mara, 24, familienversichert, Nachhilfe-Agentur mit zwei angestellten Lehrkräften: Mit Arbeitnehmern über der Geringfügigkeit wird nach dem Gesetz vermutet, dass sie hauptberuflich selbstständig ist; die Vermutung kann sie nur mit Nachweisen zu Zeit und Einkommen widerlegen. Gelingt das nicht, endet die Familienversicherung. Kleine Gewinne behandelt Krankenversicherung für Kleinunternehmer.
Checkliste für Studierende mit Gewerbe
- Versicherungsstatus klären: familienversichert, studentisch oder freiwillig?
- Gewinn (nicht Umsatz) im Blick behalten – familienversichert höchstens 565 € im Monat.
- Stunden für das Business ehrlich zählen, inklusive Verwaltung und Akquise.
- Gewerbe bzw. Selbstständigkeit der Kasse melden und Änderungen mitteilen.
- Bei Wachstum früh entscheiden: freiwillige GKV oder PKV – mit Frist von zwei Wochen ab Kassen-Hinweis.
- Einstufung schriftlich bestätigen lassen, wenn du nahe an den Grenzwerten für Stunden oder Gewinn liegst.
- Für längere Krankheit vorsorgen: Als hauptberuflich Selbstständiger gibt es Krankengeld nur mit Wahlerklärung – oder über ein privates Krankentagegeld, siehe Krankentagegeld für Selbstständige.
Deine persönliche Einordnung bekommst du im kostenlosen Gründer-KV-Check – ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Wie sind Studenten mit Gewerbe krankenversichert?
Meist wie vorher: familienversichert bis 25 oder in der studentischen Krankenversicherung, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist. In der Familienversicherung darf der Gewinn 2026 höchstens 565 € im Monat betragen; in der KVdS erhöht der Gewinn den Beitrag nicht. Wird die Selbstständigkeit hauptberuflich, wirst du in der Regel freiwilliges Mitglied.
Wie viel darf ich als Student mit Gewerbe verdienen, ohne die Familienversicherung zu verlieren?
Dein Gesamteinkommen darf regelmäßig höchstens ein Siebtel der Bezugsgröße betragen – 2026 565 € im Monat, 2027 laut Kabinettsbeschluss 590 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Beim Gewerbe zählt der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben, nicht der Umsatz. Außerdem darfst du nicht hauptberuflich selbstständig sein.
Zahle ich in der studentischen Krankenversicherung mehr, wenn ich ein Gewerbe habe?
Nein, solange du studentisch pflichtversichert bleibst. Beitragspflichtig ist ein fester Betrag auf Basis des BAföG-Bedarfssatzes; Arbeitseinkommen aus einer Selbstständigkeit kommt nur hinzu, wenn es neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird (§ 236 SGB V). Wirst du hauptberuflich selbstständig, endet die studentische Versicherung.
Wann bin ich als Student hauptberuflich selbstständig?
Eine starre Grenze gibt es nicht. Die Kassen orientieren sich an Grundannahmen: Bei mehr als 30 Wochenstunden und einem Gewinn über 988,75 € oder bei mehr als 20 Stunden und über 1.977,50 € im Monat nehmen sie Hauptberuflichkeit an; bei höchstens 20 Stunden nur, wenn der Gewinn 2.966,25 € übersteigt (Werte 2026). Beschäftigst du Mitarbeiter, wirst du nach dem Gesetz als hauptberuflich selbstständig vermutet – eine widerlegbare Vermutung.
Muss ich mein Gewerbe als Student der Krankenkasse melden?
Ja, Tatsachen, die für Versicherungs- und Beitragspflicht wichtig sind, musst du der Kasse mitteilen und Änderungen unverzüglich melden (§ 206 SGB V). Familienversicherte melden das über den Fragebogen zur Familienversicherung. Eine frühe Meldung schützt vor rückwirkenden Korrekturen.
Quellen
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 10.10.2026
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 9, Abs. 5)
- § 236 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten
- § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder
- § 16 SGB IV – Gesamteinkommen
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20.03.2019 (über VIACTIV)
- § 188 SGB V – obligatorische Anschlussversicherung
- § 206 SGB V – Auskunfts- und Mitteilungspflichten
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.