Daten 2026/2027

Krankenversicherung für Selbstständige: Zahlen 2027 und 2026 im Überblick

Die wichtigsten Zahlen zur Krankenversicherung von Selbstständigen, Gründern und GmbH-Geschäftsführern für 2026 und 2027 – mit Fundstelle und Status. Werte für 2027 beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; die Zustimmung des Bundesrats steht aus.

Redaktion PKV-Gründer.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Krankenversicherung für Selbstständige: Rechengrößen 2026 und 2027
  2. Beitrag für Selbstständige 2026 und 2027 nach Einkommen
  3. Krankengeld und Wahlerklärung: Werte 2026 und 2027
  4. Grenzen für Hauptberuflichkeit, Familienversicherung und Nebeneinkünfte
  5. Gründungszuschuss, KSK und Gründungen: weitere Kennzahlen
  6. Kosten-Richtwerte für PKV und Krankentagegeld
  7. Was für 2027 noch offen ist
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Mindestbemessung freiwillig versicherter Selbstständiger steigt von 1.318,33 € (2026) auf 1.376,67 € im Monat (2027, laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 5.812,50 € auf 6.375 € im Monat, die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € auf 84.150 € im Jahr (2027 Entwurf).
  • Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %): 286,08 € (2026) und im Szenario 302,87 € (2027); Höchstbeitrag 1.261,31 € und 1.402,50 €.
  • Das Höchstkrankengeld beträgt 2026 135,63 € und 2027 rechnerisch 148,75 € pro Kalendertag (70 % der Bemessungsgrenze ÷ 30).
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird bis 01.11.2026 bekannt gegeben; alle 2027-Beiträge rechnen deshalb mit der Annahme 2,9 %.

Für die Krankenversicherung von Selbstständigen gelten 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend): Mindestbemessung 1.376,67 € und Beitragsbemessungsgrenze 6.375 € im Monat, Versicherungspflichtgrenze 84.150 € im Jahr. Daraus folgen ein Mindestbeitrag von 302,87 € und ein Höchstbeitrag von 1.402,50 € (mit Krankengeld, kinderlos, Szenario Zusatzbeitrag 2,9 %) sowie ein Höchstkrankengeld von rechnerisch 148,75 € pro Tag. 2026 sind es 286,08 €, 1.261,31 € und 135,63 €.

1.376,67 €
Mindestbemessung 2027 pro Monat (2026: 1.318,33 €)
§ 240 Abs. 4 SGB V, Entwurf
302,87 €
Mindestbeitrag 2027, mit Krankengeld, kinderlos
eigene Berechnung, Szenario
6.375 €
Beitragsbemessungsgrenze 2027 pro Monat (2026: 5.812,50 €)
Kabinettsbeschluss 07.10.2026

Krankenversicherung für Selbstständige: Rechengrößen 2026 und 2027

Fast alle Grenzen in der Krankenversicherung von Selbstständigen leiten sich aus zwei Werten ab: der Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung) und der Beitragsbemessungsgrenze. Die Tabelle zeigt beide Jahre mit Status.

Rechengrößen der Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige. 2026 amtlich (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026); 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend; abgeleitete Werte eigene Berechnung. Stand: 10.10.2026.
Größe20262027 (Entwurf)Fundstelle
Bezugsgröße pro Monat3.955 €4.130 €§ 18 SGB IV
Mindestbemessung freiwillig Versicherter (Bezugsgröße ÷ 3)1.318,33 €1.376,67 €§ 240 Abs. 4 SGB V
Beitragsbemessungsgrenze pro Monat5.812,50 €6.375 €§ 223 SGB V
Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr69.750 €76.500 €§ 223 SGB V
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) pro Jahr77.400 €84.150 €§ 6 Abs. 6 SGB V
Versicherungspflichtgrenze pro Monat6.450 €7.012,50 €eigene Berechnung
Allgemeiner / ermäßigter Beitragssatz14,6 % / 14,0 %14,6 % / 14,0 %§§ 241, 243 SGB V
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 % (tatsächlich erhoben Ø 3,13 %)2,9 % (Annahme)BMG; Bekanntgabe 2027 bis 01.11.2026
Pflegeversicherung mit Kind / kinderlos3,6 % / 4,2 %3,6 % / 4,5 %SGB XI; 2027 Kabinettsentwurf Pflegereform
Arbeitgeber-Höchstzuschuss zur PKV (nur Beschäftigte)613,22 €rund 667 bis 673 € (Szenario)§ 257 SGB V

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze betreffen vor allem Angestellte und beschäftigte Geschäftsführer; die ausführliche Einordnung steht bei Beitragsbemessungsgrenze 2027.

Beitrag für Selbstständige 2026 und 2027 nach Einkommen

Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen Kranken- und Pflegeversicherung allein: Bemessung (mindestens Mindestbemessung, höchstens Bemessungsgrenze) mal Beitragssatz plus Zusatzbeitrag plus Pflege. Mit Krankengeld (Wahlerklärung) gilt 14,6 %, ohne 14,0 %.

Monatsbeitrag Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig versicherte Selbstständige; Zusatzbeitrag 2,9 % (2027 Annahme); Pflege kinderlos 4,2 % (2026) bzw. 4,5 % (2027, Kabinettsentwurf), mit Kind 3,6 %. Eigene Berechnung nach §§ 240, 241, 243 SGB V. Stand: 10.10.2026.
Einkommen pro Monat2026 mit KG, kinderlos2026 ohne KG, kinderlos2026 mit KG, mit Kind2027 mit KG, kinderlos2027 ohne KG, kinderlos
bis Mindestbemessung286,08 €278,17 €278,17 €302,87 €294,61 €
2.000 €434,00 €422,00 €422,00 €440,00 €428,00 €
2.500 €542,50 €527,50 €527,50 €550,00 €535,00 €
3.000 €651,00 €633,00 €633,00 €660,00 €642,00 €
4.000 €868,00 €844,00 €844,00 €880,00 €856,00 €
5.000 €1.085,00 €1.055,00 €1.055,00 €1.100,00 €1.070,00 €
ab Bemessungsgrenze1.261,31 €1.226,44 €1.226,44 €1.402,50 €1.364,25 €

GKV-Beitrag für Selbstständige nach Einkommen

Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, mit Krankengeld (Wahlerklärung), kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %

0 €500 €1.000 €1.500 €2.000 €1.000 €1.318 €2.000 €3.000 €4.000 €5.000 €5.813 €6.375 €7.000 €1.261 €1.402 €649 €
20262027 (Entwurf)PKV-Richtwert ab 649 € (35 J.)

Eigene Berechnung nach § 240 SGB V: Mindestbemessung 1.318,33 € (2026) bzw. 1.376,67 € (2027), Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € bzw. 6.375 €; 14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + Pflege 4,2 % (2026) bzw. 4,5 % (2027, Kabinettsentwurf). 2027-Werte laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend. PKV-Richtwert: günstigster empfehlenswerter Tarif für 35-Jährige, Finanztest 3/2025 (649 bis 1.137 €).

Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Pflegebeitrag je Kind um 0,25 Punkte; das ist in der Tabelle nicht abgebildet. Deinen Beitrag mit Gründungszuschuss und neben einem PKV-Angebot rechnet der Gründer-KV-Rechner.

Krankengeld und Wahlerklärung: Werte 2026 und 2027

GKV-Krankengeld für Selbstständige mit Wahlerklärung (70 % der Bemessung ÷ 30, ab dem 43. Tag) und Mehrkosten der Wahlerklärung (0,6 % der Bemessung). Eigene Berechnung nach §§ 46, 47, 243 SGB V; 2027 Entwurf. Stand: 10.10.2026.
Wert20262027 (Entwurf)
Höchstkrankengeld pro Kalendertag135,63 €148,75 €
Höchstkrankengeld pro Monat (30 Tage)4.068,75 €4.462,50 €
Krankengeld bei Mindestbemessung pro Tag30,76 €32,12 €
Mehrkosten Wahlerklärung bei Mindestbemessung7,91 €8,26 €
Mehrkosten Wahlerklärung an der Bemessungsgrenze34,88 €38,25 €
Beginn des Krankengelds mit Wahlerklärung7. Woche7. Woche

Die Zeitreihe seit 2020 steht unter Höchstkrankengeld 2027; was das Krankengeld für dich bedeutet, erklärt Krankengeld für Selbstständige.

Grenzen für Hauptberuflichkeit, Familienversicherung und Nebeneinkünfte

Ob du überhaupt als hauptberuflich Selbstständiger giltst und ob du familienversichert bleiben kannst, hängt an weiteren Grenzwerten. Die Werte zur Hauptberuflichkeit sind Grundannahmen des GKV-Spitzenverbands (20.03.2019), keine starren gesetzlichen Grenzen.

Abgeleitete Grenzwerte aus der Bezugsgröße. Quellen: § 10, § 226, § 234 SGB V; GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019. 2027 Entwurf; eigene Berechnung. Stand: 10.10.2026.
Grenze20262027 (Entwurf)Bedeutung
Familienversicherung: Gesamteinkommen bis (1/7 Bezugsgröße)565 €590 €§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
½ Bezugsgröße1.977,50 €2.065 €Hauptberuflichkeit neben Beschäftigung über 20 Std.
25 % der Bezugsgröße988,75 €1.032,50 €Hauptberuflichkeit bei über 30 Std.
75 % der Bezugsgröße2.966,25 €3.097,50 €Hauptberuflichkeit trotz höchstens 20 Std.
1/20 der Bezugsgröße197,75 €206,50 €Arbeitseinkommen neben Rente, § 226 Abs. 2 SGB V
KSK-Mindestbemessung (1/180 Bezugsgröße × 30)659,17 €688,33 €§ 234 Abs. 1 SGB V

Wie die Kasse die Hauptberuflichkeit im Einzelnen prüft, erklärt der Lexikon-Artikel hauptberuflich selbstständig: Definition.

Gründungszuschuss, KSK und Gründungen: weitere Kennzahlen

Weitere Kennzahlen für Gründer. Quellen: §§ 93, 94 SGB III; § 240 Abs. 2 SGB V; Künstlersozialkasse, KSK in Zahlen (Stichtag 01.01.2026); § 3 KSVG; KfW-Gründungsmonitor 2026 (PM 19.05.2026). Stand: 10.10.2026.
KennzahlWertQuelle
Gründungszuschuss Phase 1ALG + 300 €, 6 Monate§ 94 Abs. 1 SGB III
Gründungszuschuss Phase 2 (Ermessen)300 €, 9 Monate§ 94 Abs. 2 SGB III
Beitragsfreier Teil des Gründungszuschusses300 € pro Monat§ 240 Abs. 2 Satz 3 SGB V
Mindest-Restanspruch auf Arbeitslosengeld150 Tage§ 93 Abs. 2 SGB III
KSK-Versicherte183.383KSK, 01.01.2026
Ø-Jahresarbeitseinkommen KSK-Versicherter21.336 €KSK, 01.01.2026
KSK: Versicherungsfrei bis Arbeitseinkommen pro Jahr3.900 €§ 3 KSVG (Berufsanfänger ausgenommen)
Gründungen 2025 insgesamtrund 690.000KfW-Gründungsmonitor 2026
davon im Vollerwerb / Nebenerwerb206.000 / 483.000KfW-Gründungsmonitor 2026
Ø-Alter der Gründer34,2 JahreKfW-Gründungsmonitor 2026

Gründungen 2025 und Künstlersozialkasse

KfW-Gründungsmonitor 2026 und KSK in Zahlen (01.01.2026)

Gründungen insgesamt 2025690.000davon im Nebenerwerb483.000davon im Vollerwerb206.000KSK-Versicherte (01.01.2026)183.383

KfW Research, Pressemitteilung zum KfW-Gründungsmonitor 2026 vom 19.05.2026 (gerundet); Künstlersozialkasse, KSK in Zahlen, Stichtag 01.01.2026.

Kosten-Richtwerte für PKV und Krankentagegeld

Für die private Seite gibt es keine amtlichen Werte. Wir nennen nur belegte Spannen aus Tests der Stiftung Warentest – keine eigenen Altersstaffeln und keine Rangliste von Versicherern.

Kosten-Richtwerte aus Tests der Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung (Finanztest 3/2025, Test vom 19.02.2025) und Krankentagegeld (Test vom 15.06.2026). Dein Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Tarif ab.
ModellfallMonatsbeitragQuelle
PKV-Rundum-Schutz, 35 Jahre, höchstens 660 € Selbstbeteiligung im Jahr649 bis 1.137 €Finanztest 3/2025
Krankentagegeld Selbstständige, 35 Jahre, 150 € pro Tag ab Tag 2976 bis 150 €Stiftung Warentest, 15.06.2026
Krankentagegeld Angestellte, 35 Jahre, 20 € pro Tag ab Tag 437 bis 23 €Stiftung Warentest, 15.06.2026

Was diese Spannen für deinen Tagessatz bedeuten, zeigt was Krankentagegeld kostet.

Was für 2027 noch offen ist

  • Bundesrat: Die Rechengrößen 2027 (Bezugsgröße, Bemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze) hat das Kabinett am 07.10.2026 beschlossen; der Bundesrat muss zustimmen.
  • Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird bis 01.11.2026 bekannt gegeben. Bis dahin rechnen wir mit 2,9 %; deine Kasse kann davon abweichen (2026 lag die Spanne bei 2,18 % bis 4,39 %).
  • Pflege: Der Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,5 % stammt aus dem Kabinettsentwurf zur Pflegereform.

So rechnest du selbst: Bemessung = dein monatlicher Gewinn, mindestens 1.376,67 €, höchstens 6.375 €. Beitrag = Bemessung × (14,6 % + Zusatzbeitrag deiner Kasse + Pflege). Krankengeld pro Tag = Bemessung × 70 % ÷ 30. Alle Begriffe erklärt das Lexikon zur Krankenversicherung für Selbstständige; deine persönlichen Werte zeigt der kostenlose Gründer-KV-Check.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für Selbstständige 2027?

Im Szenario 302,87 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 % als Annahme, Pflege 4,5 % laut Kabinettsentwurf), ohne Krankengeld 294,61 €. Grundlage ist die Mindestbemessung von 1.376,67 € laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; der Bundesrat muss noch zustimmen.

Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage 2027?

1.376,67 € im Monat: ein Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag (§ 240 Abs. 4 SGB V), also 4.130 € ÷ 3. Die Bezugsgröße 2027 stammt aus dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026. 2026 beträgt die Mindestbemessung 1.318,33 €.

Wie hoch ist das Höchstkrankengeld 2027?

Rechnerisch 148,75 € pro Kalendertag: 70 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € geteilt durch 30 (§ 47 SGB V). 2026 sind es 135,63 €. Selbstständige bekommen Krankengeld nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung 2027?

Ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße: 2027 laut Kabinettsbeschluss 590 € im Monat, 2026 565 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist unabhängig vom Einkommen von der Familienversicherung ausgeschlossen.

Sind die Werte für 2027 schon amtlich?

Noch nicht vollständig. Die Rechengrößen 2027 hat das Bundeskabinett am 07.10.2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 wird bis 01.11.2026 bekannt gegeben, der Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,5 % steht in einem Kabinettsentwurf. Wir aktualisieren die Seite nach jeder Entscheidung.

Quellen

  1. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
  2. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027
  3. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
  4. BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz
  5. § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder – abgerufen 10.10.2026
  6. § 47 SGB V – Höhe des Krankengeldes
  7. § 10 SGB V – Familienversicherung
  8. § 94 SGB III – Gründungszuschuss
  9. Künstlersozialkasse: KSK in Zahlen – Stichtag 01.01.2026
  10. KfW Research: KfW-Gründungsmonitor 2026, Pressemitteilung – 19.05.2026
  11. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20.03.2019 (über VIACTIV)
Redaktion PKV-Gründer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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