Inhalt (6 Abschnitte)
- GKV-Beitrag absetzen: die Grundregel für Selbstständige
- Die 4-%-Kürzung: wann sie greift und wann nicht
- Wie viel Steuer spart der Abzug? Eine Beispielrechnung
- Nachzahlung, Erstattung, Vorauszahlung: Wann wirkt der Abzug?
- Wo trägst du den GKV-Beitrag in die Steuererklärung ein?
- GKV und PKV im Steuervergleich: was gleich ist und was nicht
- Der Beitrag zur freiwilligen GKV ist für Selbstständige als Sonderausgabe absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) – nicht als Betriebsausgabe.
- Besteht ein Anspruch auf Krankengeld, etwa durch die Wahlerklärung, wird der Krankenversicherungsbeitrag um 4 % gekürzt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 4 EStG); die Pflegeversicherung zählt voll.
- Beispiel 2026: Bei 4.000 € Gewinn im Monat und Krankengeldanspruch sind 868 € Monatsbeitrag rund 10.080 € im Jahr als Sonderausgaben ansetzbar.
- Nachzahlungen nach dem Steuerbescheid wirken im Jahr der Zahlung; Erstattungen mindern den Abzug im Jahr der Erstattung (§ 11 Abs. 2, § 10 Abs. 4b EStG).
- Auch in der PKV sind die Basisbeiträge Sonderausgaben; Krankentagegeld und Komfortleistungen wirken nur im Rahmen von 2.800 €.
GKV-Beitrag für Selbstständige steuerlich absetzbar? Ja – als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung, nicht als Betriebsausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Der Beitrag zur Krankenversicherung wird um 4 % gekürzt, wenn du Anspruch auf Krankengeld hast, etwa durch die Wahlerklärung; die Pflegeversicherung zählt voll. Bei 4.000 € Gewinn im Monat und Krankengeldanspruch sind das 2026 rund 10.080 € im Jahr (Zusatzbeitrag 2,9 % angenommen).
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.Wir erklären die gesetzlichen Grundregeln, Stand Oktober 2026. Wie viel Steuer du konkret sparst, hängt von deinem gesamten Einkommen ab – das beurteilt dein Steuerberater oder dein Finanzamt.
GKV-Beitrag absetzen: die Grundregel für Selbstständige
Als freiwillig Versicherter zahlst du Kranken- und Pflegeversicherung allein; einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Steuerlich gehören die Beiträge zu den Vorsorgeaufwendungen. Sie wirken als Sonderausgaben, soweit sie zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind das die festgesetzten Beiträge einschließlich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, dazu der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung. Für diese Basisbeiträge gibt es keine betragsmäßige Obergrenze.
Eine Betriebsausgabe ist der Beitrag nicht: Er sichert dich als Person ab (§ 12 Nr. 1 EStG). Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Krankenversicherung: Betriebsausgabe oder Sonderausgabe?. Den Überblick für PKV und GKV gibt die Seite PKV für Selbstständige steuerlich absetzbar.
Die 4-%-Kürzung: wann sie greift und wann nicht
Hast du aus deinem Beitrag einen Anspruch auf Krankengeld, vermindert sich der Krankenversicherungsbeitrag um 4 % (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 4 EStG). Hintergrund: Ein Teil des Beitrags gilt als Absicherung des Verdienstausfalls, nicht der Krankheitskosten. Für Selbstständige ist das der Fall, wenn sie eine Wahlerklärung für Krankengeld abgegeben haben (§ 44 Abs. 2 SGB V; allgemeiner Satz 14,6 % statt ermäßigtem Satz 14,0 %). Ohne Wahlerklärung gibt es keinen Krankengeldanspruch und keine Kürzung. Die Pflegeversicherung ist von der Kürzung nie betroffen.
| Monatliche Bemessung | Beitrag im Monat | Krankenversicherung nach 4-%-Kürzung (Jahr) | Pflege (Jahr) | Absetzbar (Jahr) |
|---|---|---|---|---|
| Mindestbemessung 1.318,33 € | 286,08 € | 2.658 € | 664 € | 3.322 € |
| 4.000 € | 868,00 € | 8.064 € | 2.016 € | 10.080 € |
| Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € | 1.261,31 € | 11.718 € | 2.930 € | 14.648 € |
Ohne Krankengeldanspruch fällt die Kürzung weg, der Beitrag ist dann etwas niedriger (ermäßigter Satz 14,0 %), aber vollständig ansetzbar: Beim Mindestbeitrag sind das 278,17 € im Monat und rund 3.338 € im Jahr. Auf Mindestbemessung zeigt sich der Unterschied kaum; ob die Wahlerklärung für dich sinnvoll ist, entscheidet sich am Krankengeld, nicht an der Steuer.
Wie viel Steuer spart der Abzug? Eine Beispielrechnung
Absetzen heißt nicht „zurückbekommen“: Sonderausgaben senken das zu versteuernde Einkommen, die Ersparnis ist dein Steuersatz mal der abziehbare Betrag. Zur Veranschaulichung nehmen wir für das 4.000-€-Beispiel einen Grenzsteuersatz von 30 % an – das ist eine Annahme, keine Aussage über deinen Satz.
- Absetzbare Beiträge im Jahr: 10.080 €
- Steuerersparnis bei angenommenen 30 %: rund 3.024 € im Jahr, also 252 € im Monat
- Beitrag nach Steuer: 868 € − 252 € = rund 616 € im Monat
Soli und Kirchensteuer sind dabei nicht berücksichtigt. Der tatsächliche Effekt kann höher oder niedriger sein; das rechnet dein Steuerberater mit deinem Steuerbescheid.
Nachzahlung, Erstattung, Vorauszahlung: Wann wirkt der Abzug?
Sonderausgaben zählen in dem Jahr, in dem du sie zahlst (§ 11 Abs. 2 EStG). Das ist für Selbstständige in der freiwilligen GKV wichtig, weil die Kasse den Beitrag zunächst vorläufig und später endgültig nach dem Steuerbescheid festsetzt (§ 240 Abs. 4a SGB V):
- Nachzahlung: Sie wirkt im Jahr der Zahlung, nicht im Jahr, für das sie gilt.
- Erstattung: Sie wird im Jahr der Erstattung gegengerechnet (§ 10 Abs. 4b EStG).
- Vorauszahlung: Basisbeiträge für künftige Jahre berücksichtigt das Finanzamt im Zahlungsjahr, soweit sie das Dreifache der auf das laufende Jahr entfallenden Beiträge nicht übersteigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ob die Kasse Vorauszahlungen annimmt, fragst du dort an.
Plane die Nachzahlung deshalb als Rücklage: Ein gewinnstarkes Jahr schlägt erst mit dem Steuerbescheid auf den Kassenbeitrag durch. Wie die vorläufige und endgültige Festsetzung läuft, erklärt freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Existenzgründer.
Beispiel: Gewinn schwankt, die Nachzahlung kommt später
Eine Designerin schätzt ihren Gewinn für 2026 auf 3.000 € im Monat; die Kasse setzt den Beitrag vorläufig auf 651 € im Monat fest (21,7 %). Der Steuerbescheid zeigt später 4.000 € im Monat. Die Differenz von 1.000 € Bemessung kostet 217 € im Monat, also 2.604 € Nachzahlung für das Jahr (eigene Berechnung, Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos, mit Krankengeld). Zahlt sie diese Summe erst 2028, ist sie in der Steuererklärung 2028 absetzbar – abzüglich der 4-%-Kürzung beim Krankenversicherungsanteil sind das rund 2.520 €. Die Steuererklärung 2026 bleibt davon unberührt.
Wo trägst du den GKV-Beitrag in die Steuererklärung ein?
Deine Kranken- und Pflegebeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Kassen melden die Beitragsdaten in der Regel elektronisch an das Finanzamt (§ 10 Abs. 2a EStG); eine Beitragsbescheinigung der Kasse hilft, die Zahlen zu prüfen. Nicht in die Gewinnermittlung gehört der Beitrag, auch wenn er vom Geschäftskonto abgeht – dann ist er eine Privatentnahme, wie der Ratgeber Krankenversicherung als Unternehmer buchen zeigt. Die Kassenbeiträge von Zusatztarifen und Wahltarifen ordnet im Zweifel dein Steuerberater ein.
GKV und PKV im Steuervergleich: was gleich ist und was nicht
| Punkt | Freiwillige GKV | PKV |
|---|---|---|
| Art des Abzugs | Sonderausgabe | Sonderausgabe |
| Absetzbar | gesamter Beitrag (Kranken- und Pflege), bei Krankengeldanspruch minus 4 % | Anteil für Basisabsicherung und Pflege; ohne Krankentagegeld und Mehrleistungen |
| Krankentagegeld und Mehrleistungen | Wahltarife je nach Kasse | sonstige Vorsorgeaufwendung, nur im Rahmen von 2.800 € |
| Beitrag hängt ab von | Gewinn und anderen Einnahmen | Eintrittsalter, Tarif und Selbstbehalt |
| Beitragsrückerstattung | kassenabhängig | mindert den Abzug im Jahr der Erstattung |
Die ehrliche Lesart: Steuerlich hat keines der beiden Systeme einen Strukturvorteil, und weil der GKV-Beitrag fast vollständig abziehbar ist, verkleinert der Abzug den Abstand zur PKV etwas. Entscheidend sind andere Punkte. Der PKV-Beitrag ist unabhängig von deinem Gewinn kalkuliert, während die freiwillige GKV auf alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällt – 2027 bis rund 1.402,50 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld; Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Die PKV bietet Leistungen, die vertraglich vereinbart sind, und Krankentagegeld nach Maß. In der GKV steigen die Zuzahlungen ab 01.01.2027 um 50 %, und der Zahnersatz-Festzuschuss sinkt für Bewilligungen ab diesem Tag von 60 auf 50 % (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228).
Typische Fehler beim Absetzen des GKV-Beitrags
- Beitrag in der Gewinnermittlung: Er gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand, nicht in die Anlage EÜR.
- Doppelt erfasst: Meldet die Kasse den Beitrag elektronisch und trägst du ihn zusätzlich selbst ein, sind Abweichungen vorprogrammiert. Abgleichen statt doppelt eintragen.
- Zuzahlungen als Beitrag: Zuzahlungen zu Medikamenten oder Behandlungen sind keine Beiträge; sie wirken allenfalls als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG).
- Kürzung vergessen oder doppelt gerechnet: Die 4 % betreffen nur den Krankenversicherungsbeitrag mit Krankengeldanspruch, nicht die Pflegeversicherung.
Die Kosten einer PKV hängen vom Eintrittsalter ab; Stiftung Warentest nennt für 35-Jährige 649 bis 1.137 € im Monat bei Tarifen auf GKV-Niveau (Finanztest 3/2025). Ob sich der Wechsel für dich rechnet, siehst du im Gründer-KV-Rechner; die Fristen dafür im Fristenrechner. Wer selbstständig ist und Mitarbeiter hat, findet im Ratgeber Krankenversicherung für Einzelunternehmer weitere Punkte. Deine persönliche Einordnung bekommst du im kostenlosen Gründer-KV-Check – ohne Gesundheitsfragen, auf Wunsch mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk.
Häufige Fragen
Kann ich den GKV-Beitrag als Selbstständiger von der Steuer absetzen?
Ja, als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung gehören dazu. Eine Betriebsausgabe ist der Beitrag nicht, weil er dich als Person versichert.
Warum wird mein Krankenversicherungsbeitrag um 4 % gekürzt?
Wenn aus dem Beitrag ein Anspruch auf Krankengeld entsteht, gilt ein Teil als Absicherung des Verdienstausfalls und nicht der Krankheitskosten. Das Gesetz kürzt den Beitrag deshalb pauschal um 4 % (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 4 EStG). Selbstständige betrifft das, wenn sie eine Wahlerklärung für Krankengeld abgegeben haben; ohne Wahlerklärung gibt es keine Kürzung.
Kann ich eine Beitragsnachzahlung der Krankenkasse absetzen?
Sonderausgaben zählen im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG). Zahlst du nach dem Steuerbescheid nach, wirkt die Nachzahlung deshalb in dem Jahr, in dem das Geld abfließt. Eine Erstattung der Kasse mindert den Abzug im Jahr der Erstattung (§ 10 Abs. 4b EStG).
Wie viel Steuer spare ich durch den Abzug?
Das hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Als Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % mindern 10.080 € Sonderausgaben die Steuer um rund 3.024 € im Jahr. Dein Steuerberater rechnet mit deinen echten Werten.
Ist der PKV-Beitrag anders absetzbar als der GKV-Beitrag?
Im Grundsatz nicht: Auch bei der PKV sind die Beiträge zur Basisabsicherung und zur Pflegepflichtversicherung Sonderausgaben. Anteile für Krankentagegeld und Mehrleistungen zählen nur zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit dem Höchstbetrag von 2.800 €.
Quellen
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2a, 4, 4b) – abgerufen 21.10.2026
- § 11 EStG – Vereinnahmung und Verausgabung (Abs. 2) – abgerufen 21.10.2026
- § 12 EStG – Nicht abzugsfähige Ausgaben (Kosten der Lebensführung) – abgerufen 21.10.2026
- § 240 SGB V – Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder (Abs. 4, 4a)
- §§ 241, 243 SGB V – Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz – abgerufen 21.10.2026
- § 44 SGB V – Krankengeld, Wahlerklärung
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 – verkündet 29.07.2026
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – Stand 19.02.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 21. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.