Inhalt (8 Abschnitte)
- Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige: die drei Wege im Überblick
- Weg 1: die Wahlerklärung – Krankengeld ab der 7. Woche
- Weg 2: der Krankengeld-Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V
- Weg 3: privates Krankentagegeld – frei wählbar, aber mit Gesundheitsprüfung
- Rechenbeispiele: Wahlerklärung oder privat bei drei Einkommen
- Welcher Weg passt zu dir?
- Bindung und Wechsel: was die drei Jahre in der Praxis bedeuten
- So entscheidest du in fünf Schritten
- Mit der Wahlerklärung (§ 44 Abs. 2 SGB V) zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % statt 14,0 % – 2026 zwischen 7,91 € und 34,88 € mehr im Monat – und bekommst Krankengeld ab der 7. Woche, höchstens 135,63 € pro Tag.
- Jede Kasse muss Selbstständigen einen Krankengeld-Wahltarif anbieten, der ab dem Tag der ärztlichen Feststellung oder später leistet; die Prämie darf nicht von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko abhängen (§ 53 Abs. 6 SGB V).
- Wahlerklärung und Wahltarif binden drei Jahre; beim Wahltarif kann die Mitgliedschaft frühestens zum Ende dieser Frist gekündigt werden (§ 53 Abs. 8 SGB V).
- Ein privates Krankentagegeld hat eine frei wählbare Karenz, darf aber zusammen mit dem Krankengeld das Nettoeinkommen je Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT).
- Für 35-jährige Selbstständige kosteten 150 € pro Tag ab dem 29. Tag laut Stiftung Warentest 76 bis 150 € im Monat (Test vom 15.06.2026).
Für das Krankengeld haben Selbstständige drei Wege: die Wahlerklärung (14,6 % statt 14,0 % Beitragssatz, Krankengeld ab der 7. Woche, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag), einen Krankengeld-Wahltarif der eigenen Kasse (Beginn laut Satzung ab dem Tag der ärztlichen Feststellung oder später, Prämie unabhängig vom Krankheitsrisiko) oder ein privates Krankentagegeld mit frei wählbarer Karenz. Wahlerklärung und Wahltarif binden drei Jahre (§§ 44, 53 SGB V). Stand: Oktober 2026.
Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige: die drei Wege im Überblick
Hauptberuflich Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausdrücklich vom Krankengeld ausgeschlossen – es sei denn, sie erklären gegenüber der Kasse, dass ihre Mitgliedschaft den Anspruch umfassen soll (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Daneben muss jede Kasse einen Wahltarif anbieten (§ 53 Abs. 6 SGB V). Wer privat versichert ist oder zusätzlich vorsorgen will, schließt ein Krankentagegeld bei einem privaten Versicherer ab. Die Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick.
| Merkmal | Wahlerklärung | Wahltarif der Kasse | Privates Krankentagegeld |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 44 Abs. 2 SGB V | § 53 Abs. 6 SGB V, Satzung der Kasse | Versicherungsvertrag, MB/KT und Tarif |
| Leistung ab | 7. Woche (43. Tag) | ab Tag der ärztlichen Feststellung oder später, laut Satzung | vereinbarte Karenz, z. B. Tag 4, 8, 15, 22, 29 oder 43 |
| Höhe | 70 % der Bemessung, 2026 max. 135,63 €/Tag | laut Satzung (von § 47 darf abgewichen werden) | vereinbarter Tagessatz, max. Nettoeinkommen je Kalendertag |
| Kosten | 0,6 Prozentpunkte: 7,91 € bis 34,88 €/Monat | Prämie je Kasse, unabhängig von Alter, Geschlecht, Krankheitsrisiko | nach Alter, Beruf, Karenz, Tagessatz, Gesundheit |
| Gesundheitsprüfung | nein | Prämie darf nicht vom Krankheitsrisiko abhängen | ja |
| Bindung | 3 Jahre | 3 Jahre; Mitgliedschaft frühestens zum Ende kündbar | nach Vertrag; Versicherer darf in den ersten 3 Jahren kündigen |
| Gut für | niedrige bis mittlere Einkommen in der GKV | GKV-Versicherte, die vor Tag 43 Geld brauchen | höhere Einkommen, PKV-Versicherte, individuelle Karenz |
Was das Krankengeld der Kasse grundsätzlich leistet – Höhe, Dauer, Mutterschaftsgeld –, erklärt der Ratgeber Krankengeld für Selbstständige. Den Überblick über alle Wege gibt Krankentagegeld für Selbstständige.
Weg 1: die Wahlerklärung – Krankengeld ab der 7. Woche
Die Wahlerklärung ist eine kurze Erklärung gegenüber deiner Kasse. Danach gilt für dich der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % statt des ermäßigten Satzes von 14,0 % (§§ 241, 243 SGB V). Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung bleiben gleich. Der Aufpreis beträgt also genau 0,6 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen. Im Gegenzug zahlt die Kasse ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld (§ 46 SGB V): 70 % des Regelentgelts, bei Selbstständigen also 70 % der Einnahmen, nach denen zuletzt dein Beitrag aus Arbeitseinkommen bemessen wurde (§ 47 Abs. 1 und 4 SGB V).
| Beitragspflichtige Einnahmen pro Monat | Mehrbeitrag pro Monat | Mehrbeitrag pro Jahr | Krankengeld pro Tag | Krankengeld pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| 1.318,33 € (Mindestbemessung) | 7,91 € | 94,92 € | 30,76 € | 922,83 € |
| 2.000 € | 12,00 € | 144,00 € | 46,67 € | 1.400,00 € |
| 3.000 € | 18,00 € | 216,00 € | 70,00 € | 2.100,00 € |
| 4.000 € | 24,00 € | 288,00 € | 93,33 € | 2.800,00 € |
| ab 5.812,50 € (Bemessungsgrenze) | 34,88 € | 418,50 € | 135,63 € | 4.068,75 € |
Zwei Regeln solltest du kennen. Erstens bindet die Wahlerklärung drei Jahre (§ 44 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 53 Abs. 8 Satz 1). Zweitens hilft sie nicht für eine Krankheit, die schon läuft: Geht die Erklärung während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit bei der Kasse ein, wirkt sie erst ab dem Tag nach deren Ende. Wer gründet, gibt sie deshalb am besten gleich mit der Meldung der Selbstständigkeit ab. Für Gründerinnen hängt außerdem das Mutterschaftsgeld der Kasse am Krankengeldanspruch (§ 24i SGB V).
Die Grenze der Wahlerklärung liegt in den ersten sechs Wochen: Bis zum 42. Tag zahlt niemand. Und wer mehr verdient als die Bemessungsgrenze, bekommt trotzdem höchstens 135,63 € pro Tag; 2027 wären es rechnerisch 148,75 € (Bemessungsgrenze laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend).
Was pro Krankheitstag gezahlt wird
GKV-Krankengeld mit Wahlerklärung (ab dem 43. Tag) im Vergleich zu einem privaten Krankentagegeld-Beispiel
Eigene Berechnung nach § 47 SGB V: 70 % der Bemessung ÷ 30, höchstens 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € bzw. *6.375 € laut Kabinettsbeschluss 07.10.2026). Privat: Modellfall 150 € pro Tag ab dem 29. Tag (Stiftung Warentest, 15.06.2026); das private Krankentagegeld ist bis zur Höhe des Nettoeinkommens frei wählbar.
Weg 2: der Krankengeld-Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V
Der Wahltarif ist das gesetzliche Angebot für alle, denen die sieben Wochen zu lang sind. Jede Krankenkasse muss in ihrer Satzung Tarife für hauptberuflich Selbstständige anbieten, die einen Anspruch auf Krankengeld „entsprechend § 46 Satz 1 oder zu einem späteren Zeitpunkt“ entstehen lassen (§ 53 Abs. 6 Satz 1 SGB V). Übersetzt: Der Tarif darf ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit leisten oder später – viele Kassen bieten mehrere Stufen an. Für Versicherte der Künstlersozialkasse muss der Wahltarif spätestens mit Beginn der dritten Woche zahlen.
- Höhe: Die Kasse darf von den Berechnungsregeln des § 47 SGB V abweichen (§ 53 Abs. 6 Satz 2). Wie viel du bekommst, steht in der Satzung – lies sie vor dem Abschluss.
- Prämie: Die Kasse muss eine Prämie vorsehen, die nicht von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko abhängt (§ 53 Abs. 6 Satz 3 und 4). Sie ist kassenindividuell; eine bundesweit gültige Zahl gibt es nicht.
- Bindung: Die Mindestbindungsfrist beträgt drei Jahre. Die Mitgliedschaft in der Kasse kann frühestens zum Ablauf dieser Frist gekündigt werden (§ 53 Abs. 8 Satz 1 und 2).
- Härtefall: Die Satzung muss ein Sonderkündigungsrecht in besonderen Härtefällen vorsehen (§ 53 Abs. 8 Satz 3).
- Zusatzbeitrag: Das Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags (§ 175 Abs. 4 Satz 6) gilt für Mitglieder in diesem Wahltarif nicht (§ 53 Abs. 8 Satz 2).
Der Wahltarif hat einen echten Vorteil: Die Prämie hängt nicht von deinem Gesundheitszustand ab. Sein Nachteil ist die enge Bindung an die Kasse. Wer in den nächsten drei Jahren in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte vor dem Abschluss klären, wie die Kasse die Bindung handhabt – und das schriftlich bestätigen lassen.
Weg 3: privates Krankentagegeld – frei wählbar, aber mit Gesundheitsprüfung
Ein privates Krankentagegeld zahlt einen festen Betrag für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, beginnend mit der vereinbarten Karenzzeit. Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands darf es „zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern“ das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Das ist für die Kombination wichtig: Hast du in der GKV eine Wahlerklärung, zählt das Krankengeld gegen diese Grenze. Ein privater Zusatz darf dann nur die Lücke bis zu deinem Nettoeinkommen füllen.
Drei Punkte unterscheiden die private Lösung von den beiden gesetzlichen Wegen:
- Gesundheitsprüfung: Der Versicherer fragt vor Vertragsschluss nach deinem Gesundheitszustand. Wir stellen online keine Gesundheitsfragen; eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler zeigt die Bedingungen vorab.
- Kündigungsrecht des Versicherers: Ein Krankentagegeld ohne gesetzlichen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss darf der Versicherer in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen (§ 206 Abs. 1 Satz 4 VVG). Danach nicht mehr.
- Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt höchstens drei Monate, bei Unfällen entfällt sie (§ 197 VVG, § 3 MB/KT). Wer aus der GKV kommt und spätestens zwei Monate nach deren Ende zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung beantragt, bekommt die Vorversicherungszeit bis zur Höhe des bisherigen Krankengeldanspruchs angerechnet (§ 3 Abs. 5 MB/KT).
Zu den Kosten: Stiftung Warentest hat am 15.06.2026 64 Tarife von 30 Anbietern verglichen. Im frei sichtbaren Modellfall kosteten 150 € pro Tag ab dem 29. Tag für 35-jährige Selbstständige 76 bis 150 € im Monat. Was den Beitrag treibt und wie du ihn einordnest, zeigt was Krankentagegeld kostet.
Rechenbeispiele: Wahlerklärung oder privat bei drei Einkommen
Die Beispiele gelten für 2026, gesetzlich versichert, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %. Bedarf und Nettoeinkommen sind Annahmen, keine Angebote.
2.000 € Gewinn
Wahlerklärung: 12,00 € im Monat mehr, ab Tag 43 rund 46,67 € pro Tag. Bedarf angenommen 80 € pro Tag. Die ersten 42 Tage brauchen 3.360 € Rücklage, danach fehlen rund 33 € pro Tag. Ein privater Zusatz ist nur bis zum Nettoeinkommen möglich – bei kleinem Gewinn bleibt wenig Spielraum.
4.000 € Gewinn
Wahlerklärung: 24,00 € mehr, ab Tag 43 rund 93,33 € pro Tag. Bedarf angenommen 120 € pro Tag, Nettoeinkommen 2.900 € (96,67 € pro Tag). Das Krankengeld deckt nach Tag 43 fast das Netto; offen sind vor allem die ersten sechs Wochen – Rücklage oder Wahltarif mit früherem Beginn.
7.000 € Gewinn
Wahlerklärung: 34,88 € mehr, ab Tag 43 höchstens 135,63 € pro Tag – gedeckelt an der Bemessungsgrenze. Bei angenommenen 4.800 € netto (160 € pro Tag) bleibt eine Lücke. Hier lohnt der Vergleich mit einem privaten Krankentagegeld, das früher beginnt und bis zum Netto reicht.
Rechne deinen Fall mit dem Krankentagegeld-Rechner: Er zeigt Tagessatz, Karenz und den Vergleich mit dem GKV-Krankengeld nach Wahlerklärung. Was dich die GKV insgesamt kostet – mit oder ohne Krankengeld –, zeigt der Gründer-KV-Rechner.
Welcher Weg passt zu dir?
Wahlerklärung oder Wahltarif passen, wenn …
- du in der GKV bleibst und dein Einkommen unter oder nahe der Bemessungsgrenze liegt
- du eine Lösung ohne Gesundheitsprüfung suchst
- du die ersten Wochen aus der Rücklage überbrücken kannst (Wahlerklärung) oder früher Geld brauchst (Wahltarif)
- du in den nächsten drei Jahren keinen Wechsel in die PKV planst (Wahltarif)
Privates Krankentagegeld passt eher, wenn …
- du privat krankenversichert bist – dann gibt es nur diesen Weg
- dein Nettoeinkommen deutlich über dem Höchstkrankengeld liegt
- du die Karenz frei wählen willst, etwa ab dem 8. oder 15. Tag
- du dir einen Wechsel der Krankenversicherung offenhalten möchtest
Ehrlich gesagt: Für viele Gründer mit kleinem oder schwankendem Gewinn ist die Wahlerklärung der vernünftigste erste Schritt. Sie kostet wenig und schützt vor dem Totalausfall bei langer Krankheit. Teuer wird die Lücke vor allem in den ersten sechs Wochen – dafür brauchst du eine Rücklage oder einen früheren Leistungsbeginn. Ab wann sich welcher Beginn lohnt, erklärt Krankentagegeld ab wann.
Bindung und Wechsel: was die drei Jahre in der Praxis bedeuten
Die drei Jahre Bindung sind der Punkt, an dem Gründer am häufigsten stolpern. Für die Wahlerklärung gilt die dreijährige Bindung an den Krankengeldanspruch. Beim Wahltarif kommt hinzu, dass die Mitgliedschaft in der Kasse frühestens zum Ende der Bindung gekündigt werden kann. Planst du, später in die private Krankenversicherung zu wechseln, bedeutet das nach dem Wortlaut des § 53 Abs. 8 SGB V: erst nach Ablauf der drei Jahre – außer im Härtefall.
Anders ist es beim Start: Kommst du aus einer Pflichtversicherung, etwa einer Anstellung, und erklärst rechtzeitig binnen zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse den Austritt aus der Anschlussversicherung, endet die GKV mit dem Ende der Pflichtversicherung – unabhängig von Mindestbindungsfristen, auch aus einem Wahltarif (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 24.07.2023, Abschnitt 2.4.2). Wie diese Frist läuft, erklärt obligatorische Anschlussversicherung bei der Selbstständigkeit.
Vor dem Abschluss schriftlich klären.Frag deine Kasse nach Leistungsbeginn, Höhe des Krankengelds im Wahltarif, Prämie, Bindungsende und Kündigungsregeln. Die Satzungen unterscheiden sich. Wie die Kassen die Bindung bei einem geplanten Wechsel in die PKV im Einzelfall umsetzen, ist ein Punkt, den du dir bestätigen lassen solltest.
So entscheidest du in fünf Schritten
1. Bedarf pro Tag rechnen
Lebenshaltung, eigene Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und laufende Betriebskosten geteilt durch 30.
2. Rücklage prüfen
Wie viele Tage trägt dein Polster? Reicht es für 42 Tage, ist die Wahlerklärung eine solide Basis.
3. Angebot deiner Kasse holen
Wahltarif-Stufen, Prämie, Höhe und Bindung schriftlich anfordern.
4. Privat vergleichen
Gleiche Karenz, gleicher Tagessatz, Netto-Grenze beachten – Bedingungen vor Preis.
5. Kombinieren oder entscheiden
Häufig sinnvoll: Wahlerklärung plus Rücklage, bei hohem Einkommen ergänzt um ein privates Krankentagegeld bis zur Netto-Grenze.
Deine persönliche Krankentagegeld-Lücke, deinen GKV-Beitrag und deine Fristen zeigt der kostenlose Gründer-KV-Check in 60 Sekunden. Begriffe wie Wahlerklärung und Karenzzeit erklärt das Lexikon zur Krankenversicherung für Selbstständige.
Häufige Fragen
Was ist ein Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige?
Ein Tarif deiner gesetzlichen Krankenkasse, der dir als hauptberuflich Selbstständigem Krankengeld zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt als ab der 7. Woche verschafft. Jede Kasse muss ihn anbieten (§ 53 Abs. 6 SGB V). Du zahlst dafür eine Prämie, die nicht von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko abhängen darf, und bist drei Jahre gebunden.
Was kostet der Krankengeld-Wahltarif?
Das legt jede Kasse in ihrer Satzung selbst fest – eine bundesweit einheitliche Prämie gibt es nicht. Vergleichbar ist dagegen die Wahlerklärung: Sie kostet 0,6 Prozentpunkte Beitragssatz, 2026 zwischen 7,91 € (Mindestbemessung) und 34,88 € (Beitragsbemessungsgrenze) im Monat. Lass dir die Prämie deiner Kasse schriftlich geben.
Ab wann zahlt die Krankenkasse Selbstständigen Krankengeld?
Mit Wahlerklärung ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, also ab dem 43. Tag (§ 46 SGB V). Ein Wahltarif kann einen früheren Beginn vorsehen, frühestens ab dem Tag der ärztlichen Feststellung (§ 53 Abs. 6 i. V. m. § 46 Satz 1 SGB V). Ohne Wahlerklärung oder Wahltarif gibt es kein Krankengeld.
Kann ich die Wahlerklärung oder den Wahltarif kündigen?
Beide binden drei Jahre (§ 44 Abs. 2 und § 53 Abs. 8 SGB V). Beim Wahltarif kann zudem die Mitgliedschaft frühestens zum Ende der Bindung gekündigt werden; die Satzung muss ein Sonderkündigungsrecht für besondere Härtefälle vorsehen. Prüfe das vor allem, wenn du später in die private Krankenversicherung wechseln willst.
Was ist besser: Wahlerklärung, Wahltarif oder private Krankentagegeldversicherung?
Für niedrige und mittlere Einkommen in der GKV ist die Wahlerklärung oft der einfachste Baustein – günstig und ohne Gesundheitsprüfung, aber erst ab Tag 43 und höchstens 135,63 € pro Tag. Wer früher Geld braucht, vergleicht den Wahltarif seiner Kasse mit einem privaten Krankentagegeld. Wer privat krankenversichert ist, hat nur die private Lösung.
Quellen
- § 44 SGB V – Krankengeld, Wahlerklärung hauptberuflich Selbstständiger – abgerufen 10.10.2026
- § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 53 SGB V – Wahltarife (Abs. 6 und 8) – abgerufen 10.10.2026
- § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
- § 206 VVG – Kündigung durch den Versicherer
- Stiftung Warentest: Krankentagegeldversicherung im Vergleich – Test vom 15.06.2026
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur obligatorischen Anschlussversicherung vom 24.07.2023 (über vdek)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.