Ratgeber Krankentagegeld

Krankentagegeld ab wann? Karenzzeit, Wartezeit und Rücklage richtig abstimmen

Ab welchem Krankheitstag dein Krankentagegeld zahlt, ist die wichtigste Stellschraube für den Beitrag – und für dein Risiko. Hier liest du, welche Stufen üblich sind, wie du sie aus deiner Rücklage ableitest und warum zusätzlich die Wartezeit nach Vertragsbeginn zählt.

Redaktion PKV-Gründer.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Krankentagegeld ab wann: Karenzzeit und Wartezeit unterscheiden
  2. Die üblichen Karenzstufen – und wem sie passen
  3. Die Faustregel: Rücklage durch Tagesbedarf
  4. Wartezeit: drei Monate nach Vertragsbeginn – und wie du sie verkürzt
  5. Ab wann zahlt die gesetzliche Kasse? Vergleich nach Status
  6. Was die Karenz kostet
  7. Im Leistungsfall: ab wann die Uhr läuft
  8. Häufige Fehler bei der Wahl des Leistungsbeginns
  9. Entscheidungshilfe nach Lebenslage
Das Wichtigste in Kürze
  • Den Leistungsbeginn legst du mit der Karenzzeit fest; üblich sind Leistungen ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Je später die Leistung beginnt, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag – und desto größer muss deine Rücklage sein: Bei 100 € Tagesbedarf braucht eine Leistung ab Tag 43 eine Rücklage von 4.200 €.
  • Unabhängig von der Karenz gilt nach Vertragsbeginn eine allgemeine Wartezeit von höchstens drei Monaten (§ 197 Abs. 1 VVG); bei Unfällen entfällt sie nach den Musterbedingungen (§ 3 Abs. 2 MB/KT).
  • Wer aus der GKV kommt und das Krankentagegeld spätestens zwei Monate nach deren Ende mit einer Krankheitskostenversicherung beantragt, bekommt die Vorversicherungszeit bis zur Höhe des bisherigen Krankengeldanspruchs angerechnet (§ 3 Abs. 5 MB/KT).
  • Das GKV-Krankengeld mit Wahlerklärung beginnt für Selbstständige mit der 7. Woche, also ab dem 43. Tag (§ 46 SGB V).

Ab wann Krankentagegeld zahlt, legst du mit der Karenzzeit selbst fest: üblich ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Je später die Leistung beginnt, desto günstiger in der Regel der Beitrag – und desto größer muss deine Rücklage sein. Nach Vertragsbeginn gilt zusätzlich eine Wartezeit von höchstens drei Monaten (§ 197 VVG), bei Unfällen nach den Musterbedingungen keine. Das GKV-Krankengeld mit Wahlerklärung beginnt am 43. Tag. Stand: Oktober 2026.

Krankentagegeld ab wann: Karenzzeit und Wartezeit unterscheiden

Zwei Begriffe werden oft verwechselt, wirken aber ganz unterschiedlich. Die Karenzzeit ist der Zeitraum vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zur ersten Zahlung – sie gilt bei jeder Krankheit neu und ist im Tarif als „Leistung ab dem … Tag“ festgelegt. Die Wartezeit gilt dagegen nur einmal: Sie beginnt mit dem Vertrag, und Versicherungsfälle sind für den Teil nicht versichert, der in die Wartezeit fällt (§ 2 MB/KT).

Karenzzeit und Wartezeit beim Krankentagegeld. Quellen: MB/KT 2009 (Stand Juni 2024) §§ 2, 3, 4; § 197 VVG (abgerufen 10.10.2026). Stand: Oktober 2026.
MerkmalKarenzzeitWartezeit
Wann gilt sie?bei jeder Arbeitsunfähigkeiteinmal ab Vertragsbeginn (und für Erhöhungen)
Wer legt sie fest?du, über die TarifwahlGesetz und Tarif: allgemein höchstens 3 Monate
Typische WerteTag 4, 8, 15, 22, 29, 433 Monate; bei Unfällen entfällt sie; Mutterschutz-Leistung 8 Monate
Wirkung auf den Beitragje später, desto günstigerkeine
Kann sie entfallen?nein, sie ist Teil des Tarifsja, durch Anrechnung der Vorversicherung oder Erlass mit ärztlichem Zeugnis, wenn der Tarif es vorsieht

Die Kurzdefinition findest du im Lexikon unter Karenzzeit beim Krankentagegeld.

Die üblichen Karenzstufen – und wem sie passen

Welche Stufen ein Versicherer anbietet, steht in seinem Tarif. Im Markt verbreitet sind die folgenden; die Tabelle zeigt, wie viel Rücklage du bei 100 € Tagesbedarf bis zum Leistungsbeginn brauchst.

Karenzstufen, Tage ohne Leistung (Tag − 1) und nötige Rücklage bei 100 € Tagesbedarf. Eigene Berechnung; Stand: Oktober 2026.
Leistung ab dem …Tage ohne LeistungRücklage bei 100 €/Tagpasst typischerweise für
4. Tag3300 €Selbstständige ohne Rücklage, mit hohen täglichen Fixkosten
8. Tag7700 €Gründer im ersten Jahr, kleine Rücklage
15. Tag141.400 €Selbstständige mit einem halben Monatsbedarf als Polster
22. Tag212.100 €Freiberufler mit Projektpuffer
29. Tag282.800 €Selbstständige mit rund einem Monatsbedarf Rücklage
43. Tag424.200 €Angestellte (6 Wochen Entgeltfortzahlung), Selbstständige mit großer Rücklage

Den Tagesbedarf rechnest du aus deinen monatlichen Kosten geteilt durch 30 – Details unter wie hoch Krankentagegeld sein darf.

Die Faustregel: Rücklage durch Tagesbedarf

Teile deine Rücklage für den Krankheitsfall durch deinen Tagesbedarf. Das Ergebnis ist die Zahl der Tage, die du selbst überbrücken kannst. Wähle dann die späteste Stufe, deren Tage ohne Leistung in diese Reichweite passen. Genau so rechnet der Krankentagegeld-Rechner.

Späteste Karenzstufe, die eine Rücklage bei unterschiedlichem Tagesbedarf trägt (Tage ohne Leistung ≤ Rücklage ÷ Tagesbedarf). Eigene Berechnung; Stand: Oktober 2026.
Rücklage80 € pro Tag120 € pro Tag160 € pro Tag
1.000 €ab 8. Tagab 8. Tagab 4. Tag
2.000 €ab 22. Tagab 15. Tagab 8. Tag
5.000 €ab 43. Tagab 29. Tagab 29. Tag
10.000 €ab 43. Tagab 43. Tagab 43. Tag

Die Rücklage muss auch nach der ersten Krankheit reichen.Wer die Karenz exakt auf die Rücklage zuschneidet, ist nach einer langen Krankheit beim nächsten Ausfall ungeschützt, bis das Polster wieder aufgefüllt ist. Plane etwas Puffer ein – oder wähle eine Stufe früher.

Wartezeit: drei Monate nach Vertragsbeginn – und wie du sie verkürzt

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz darf die allgemeine Wartezeit in der Krankenversicherung drei Monate, die besondere acht Monate nicht übersteigen (§ 197 Abs. 1 VVG). Die Musterbedingungen sehen für das Krankentagegeld eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten vor, die bei Unfällen entfällt (§ 3 Abs. 2 MB/KT). Für die Leistung während der Mutterschutzfristen gilt eine eigene Wartezeit von acht Monaten (§ 1a Abs. 5 MB/KT).

Zwei Wege können die Wartezeit verkürzen:

  • Anrechnung der Vorversicherung: Wer aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ausscheidet, bekommt die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit angerechnet – bis zur Höhe des bisherigen Krankentagegeld- oder Krankengeldanspruchs. Voraussetzung: Antrag spätestens zwei Monate nach Ende der Vorversicherung, zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung, mit Beginn im unmittelbaren Anschluss (§ 3 Abs. 5 MB/KT; § 197 Abs. 2 VVG).
  • Erlass mit ärztlichem Zeugnis: Sofern der Tarif es vorsieht, kann die Wartezeit erlassen werden, wenn du ein ärztliches Zeugnis über deinen Gesundheitszustand vorlegst (§ 3 Abs. 4 MB/KT).

Für Gründer aus einer Anstellung heißt das: Wer direkt nach dem Ende der Pflichtversicherung in die PKV wechselt und das Krankentagegeld gleich mitbeantragt, kann die Wartezeit bis zur Höhe des bisherigen Krankengeldanspruchs vermeiden. Wer dagegen als Selbstständiger ohne Wahlerklärung gesetzlich versichert war, hatte keinen Krankengeldanspruch, der angerechnet werden könnte. Wann du die Fristen dafür einhältst, zeigt der Fristenrechner.

Ab wann zahlt die gesetzliche Kasse? Vergleich nach Status

Beginn von Lohnfortzahlung, Krankengeld und Krankentagegeld nach Status. Quellen: § 3 EntgFG; §§ 44, 46, 53 SGB V; MB/KT 2009. Stand: Oktober 2026.
StatusTag 1 bis 42ab Tag 43
Angestellte, gesetzlich versichertEntgeltfortzahlung (nach 4 Wochen Beschäftigung)Krankengeld der Kasse
Angestellte, privat versichertEntgeltfortzahlungprivates Krankentagegeld, oft ab Tag 43
Selbstständige, GKV ohne Wahlerklärungnichtsnichts
Selbstständige, GKV mit WahlerklärungnichtsKrankengeld, 70 % der Bemessung, max. 135,63 €/Tag (2026)
Selbstständige, GKV mit Wahltarifab dem in der Satzung bestimmten Taglaut Wahltarif
KSK-Versichertemit Wahltarif spätestens ab der 3. WocheKrankengeld
Selbstständige, privat versichertprivates Krankentagegeld ab vereinbarter Karenzprivates Krankentagegeld

Welche gesetzliche Lösung für dich günstiger ist, vergleicht Krankengeld-Wahltarif oder privates Krankentagegeld. Für Geschäftsführer mit Gehaltsfortzahlung im Vertrag gilt eine eigene Logik: Das Krankentagegeld sollte dort beginnen, wo die Fortzahlung endet – mehr unter Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer.

Was die Karenz kostet

Für frei vergleichbare Beitragsdaten nach Karenzstufe gibt es keine amtliche Quelle. Die Stiftung Warentest hat am 15.06.2026 zwei Modellfälle veröffentlicht: Für 35-jährige Selbstständige kosteten 150 € pro Tag ab dem 29. Tag 76 bis 150 € im Monat, für 35-jährige Angestellte 20 € pro Tag ab dem 43. Tag 7 bis 23 €. Grundsätzlich gilt: Je früher die Leistung beginnt, desto mehr Krankheitstage muss der Versicherer bezahlen – und desto höher ist der Beitrag. Wie stark der Effekt bei deinem Alter und Beruf ist, zeigt nur ein Angebotsvergleich. Einordnung und Beispielrechnungen: was Krankentagegeld kostet.

Was Krankentagegeld kostet: zwei Modellfälle

Monatsbeitrag, 35 Jahre, Stiftung Warentest (Test vom 15.06.2026, 64 Tarife)

Selbstständige, 150 €/Tag ab Tag 29 – günstigster76 €Selbstständige, 150 €/Tag ab Tag 29 – teuerster150 €Angestellte, 20 €/Tag ab Tag 43 – günstigster7 €Angestellte, 20 €/Tag ab Tag 43 – teuerster23 €

Stiftung Warentest, Krankentagegeldversicherung im Vergleich, Test vom 15.06.2026 (frei sichtbare Modellfälle). Dein Beitrag hängt von Alter, Beruf, Karenzzeit, Tagessatz und Gesundheit ab.

Stufenmodell: früher Baustein klein, später Baustein groß

Bei manchen Versicherern lassen sich mehrere Tagessätze mit unterschiedlichem Beginn kombinieren, etwa 40 € ab dem 8. Tag und weitere 80 € ab dem 29. Tag. So bezahlst du die teure frühe Leistung nur für einen kleinen Betrag, während der große Teil später einsetzt, wenn deine Rücklage erschöpft ist. Für Gründer mit wachsender Rücklage ist das eine elegante Lösung: Mit steigendem Polster kann der frühe Baustein später reduziert werden. Achte darauf, dass alle Bausteine zusammen dein Nettoeinkommen je Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT).

Im Leistungsfall: ab wann die Uhr läuft

Die Karenz zählt ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, die ein Arzt feststellt. Nach den Musterbedingungen beginnt der Versicherungsfall mit der medizinisch notwendigen Heilbehandlung, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird (§ 1 Abs. 2 MB/KT). Eintritt und Dauer weist du durch Bescheinigungen des behandelnden Arztes nach; Bescheinigungen von Ehepartnern, Eltern oder Kindern reichen nicht (§ 4 Abs. 7 MB/KT). Die Arbeitsunfähigkeit musst du dem Versicherer innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist anzeigen.

Wichtig für Selbstständige: Arbeitsunfähig im Sinne der Musterbedingungen bist du nur, wenn du deine berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben kannst, sie auch nicht ausübst und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehst (§ 1 Abs. 3 MB/KT). Wer in der Karenzzeit „nur kurz“ Kundentermine wahrnimmt, riskiert Streit über den Beginn der Leistung.

Häufige Fehler bei der Wahl des Leistungsbeginns

  • Nur auf den Beitrag schauen: Eine späte Karenz ist günstig, aber teuer, wenn die Rücklage fehlt.
  • Die Wartezeit vergessen: Wer erst abschließt, wenn er die Absicherung braucht, ist in den ersten drei Monaten nur bei Unfällen geschützt.
  • Die Anrechnungsfrist verpassen: Zwei Monate nach Ende der Vorversicherung ist die Chance auf Anrechnung vorbei.
  • Karenz nie überprüfen: Wächst die Rücklage, kann eine spätere Stufe den Beitrag senken. Schrumpft sie, sollte die Stufe früher liegen.

Entscheidungshilfe nach Lebenslage

Gründer im ersten Jahr

Rücklage klein, Einkommen unsicher: eher früh beginnen (Tag 8 oder 15), dafür einen moderaten Satz. Mehr unter Krankentagegeld für Existenzgründer.

Freiberufler mit Puffer

Ein bis zwei Monatsbedarfe auf dem Konto: Tag 29 oder 43 hält den Beitrag niedrig. Mehr unter Krankentagegeld für Freiberufler.

Geschäftsführer

Leistungsbeginn an das Ende der vertraglichen Gehaltsfortzahlung koppeln – keine Lücke, keine doppelte Zahlung.

Deine passende Stufe aus Bedarf und Rücklage rechnet der Krankentagegeld-Rechner in einer Minute; deine Fristen und deinen GKV-Beitrag zeigt der kostenlose Gründer-KV-Check.

Häufige Fragen

Ab wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Ab dem Tag, den du im Vertrag als Leistungsbeginn vereinbarst – üblich sind der 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Außerdem muss die Wartezeit nach Vertragsbeginn abgelaufen sein, allgemein höchstens drei Monate (§ 197 VVG), bei Unfällen in der Regel keine.

Was ist der Unterschied zwischen Karenzzeit und Wartezeit?

Die Karenzzeit gilt in jedem Krankheitsfall: Sie ist der Zeitraum vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zur ersten Zahlung. Die Wartezeit gilt einmal nach Vertragsbeginn: In dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert, soweit sie in die Wartezeit fallen (§ 2 MB/KT). Allgemein beträgt sie höchstens drei Monate.

Gibt es Krankentagegeld ab dem ersten Tag?

Manche Tarife sehen sehr frühe Leistungsbeginne vor; ob ab dem ersten Tag möglich ist, hängt vom Versicherer ab. Je früher die Leistung beginnt, desto teurer wird der Beitrag in der Regel. Viele Selbstständige überbrücken die ersten Tage oder Wochen deshalb aus der Rücklage.

Welche Karenzzeit ist für Selbstständige sinnvoll?

Die späteste, die deine Rücklage sicher trägt. Teile deine Rücklage durch deinen Tagesbedarf: Reicht sie für 42 Tage, passt eine Leistung ab dem 43. Tag; reicht sie für 14 Tage, eher ab dem 15. Tag. Der Krankentagegeld-Rechner wählt die Stufe automatisch aus deinen Zahlen.

Für wen ist Krankentagegeld ab dem 43. Tag gedacht?

Für Angestellte in der PKV, weil der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt fortzahlt (§ 3 EntgFG), und für Selbstständige mit einer Rücklage für sechs Wochen. Für 35-jährige Angestellte mit 20 € pro Tag ab dem 43. Tag ermittelte Stiftung Warentest 7 bis 23 € im Monat (15.06.2026).

Gilt die Wartezeit auch bei einem Unfall?

Nach den Musterbedingungen nicht: Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten entfällt bei Unfällen (§ 3 Abs. 2 MB/KT). Maßgeblich sind die Bedingungen deines Tarifs.

Quellen

  1. PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 (§§ 1a, 2, 3, 4) – Stand Juni 2024
  2. § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 10.10.2026
  3. § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
  4. § 53 SGB V – Wahltarife
  5. § 3 EntgFG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  6. Stiftung Warentest: Krankentagegeldversicherung im Vergleich – Test vom 15.06.2026
Redaktion PKV-Gründer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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