Inhalt (7 Abschnitte)
- Krankentagegeld-Kosten: die belegten Zahlen
- Was den Beitrag bestimmt
- Beispielrechnung: was dein Tagessatz ungefähr kostet
- Kostenvergleich: GKV-Wahlerklärung und privates Krankentagegeld
- Kosten nach Lebenslage: drei Profile
- Laufende Kosten über die Vertragsdauer
- So hältst du die Kosten im Rahmen, ohne Schutz zu verlieren
- Stiftung Warentest verglich am 15.06.2026 64 Tarife von 30 Anbietern: 150 € pro Tag ab dem 29. Tag kosteten 35-jährige Selbstständige 76 bis 150 € im Monat.
- Für 35-jährige Angestellte mit 20 € pro Tag ab dem 43. Tag lagen die Beiträge bei 7 bis 23 € im Monat.
- Auf den Tagessatz umgerechnet entspricht der Selbstständigen-Modellfall rund 0,51 bis 1,00 € Monatsbeitrag je 1 € Tagessatz – eine grobe Orientierung, nur für dieses Alter und diese Karenz.
- Die GKV-Wahlerklärung kostet 0,6 % der Bemessung, 2026 7,91 € bis 34,88 € im Monat, und zahlt ab dem 43. Tag höchstens 135,63 € pro Tag.
- Den Beitrag bestimmen vor allem Eintrittsalter, Beruf, Karenzzeit, Tagessatz und Gesundheit; gleiche Leistung kostet je nach Tarif bis zum Doppelten.
Krankentagegeld kostet je nach Alter, Beruf, Karenz, Tagessatz und Gesundheit sehr unterschiedlich. Belegte Anhaltspunkte: Laut Stiftung Warentest (Test vom 15.06.2026, 64 Tarife von 30 Anbietern) kosteten 150 € pro Tag ab dem 29. Tag für 35-jährige Selbstständige 76 bis 150 € im Monat, 20 € pro Tag ab dem 43. Tag für 35-jährige Angestellte 7 bis 23 €. Die GKV-Wahlerklärung kostet 2026 7,91 € bis 34,88 € im Monat.
Krankentagegeld-Kosten: die belegten Zahlen
Verlässliche, frei zugängliche Beitragsdaten für Krankentagegeld sind rar. Die beste Quelle ist der Vergleich der Stiftung Warentest vom 15.06.2026. Er umfasst 64 Tarife von 30 Anbietern und veröffentlicht zwei Modellfälle mit Beitragsspannen. Mehr Zahlen nennen wir nicht – eigene Tabellen nach Alter oder eine Rangliste einzelner Versicherer wären ohne Beleg nicht seriös.
| Modellfall (35 Jahre) | Tagessatz | Leistung ab | Monatsbeitrag | je 1 € Tagessatz |
|---|---|---|---|---|
| Selbstständige | 150 € | 29. Tag | 76 bis 150 € | 0,51 bis 1,00 € |
| Angestellte | 20 € | 43. Tag | 7 bis 23 € | 0,35 bis 1,15 € |
Was Krankentagegeld kostet: zwei Modellfälle
Monatsbeitrag, 35 Jahre, Stiftung Warentest (Test vom 15.06.2026, 64 Tarife)
Stiftung Warentest, Krankentagegeldversicherung im Vergleich, Test vom 15.06.2026 (frei sichtbare Modellfälle). Dein Beitrag hängt von Alter, Beruf, Karenzzeit, Tagessatz und Gesundheit ab.
Zwei Lehren stecken in den Spannen. Erstens unterscheiden sich Tarife bei gleicher Leistung um das Doppelte und mehr – Vergleichen lohnt. Zweitens sind die Fälle nicht direkt vergleichbar: Selbstständige versichern meist einen höheren Tagessatz und einen früheren Beginn, Angestellte nur die Lücke zwischen Krankengeld und Gehalt ab der siebten Woche.
Was den Beitrag bestimmt
Eintrittsalter
Je älter du beim Abschluss bist, desto höher in der Regel der Beitrag. Früh abschließen kann sich lohnen – zumal die Gesundheitsprüfung beim Antrag stattfindet.
Beruf
Versicherer ordnen Berufe unterschiedlichen Gruppen zu. Je nach Einstufung kostet derselbe Tagessatz unterschiedlich viel.
Karenzzeit
Je früher die Leistung beginnt, desto mehr Krankheitstage zahlt der Versicherer – und desto höher der Beitrag.
Tagessatz
Der Beitrag steigt mit dem versicherten Betrag. Höher als dein Nettoeinkommen je Kalendertag zu versichern, bringt nichts (§ 4 Abs. 2 MB/KT).
Gesundheit
Der Versicherer prüft beim Antrag. Je nach Ergebnis sind Zuschläge oder Ausschlüsse möglich. Wir stellen online keine Gesundheitsfragen.
Leistungsumfang
Erhöhungsoptionen, Leistung bei stufenweiser Wiedereingliederung oder Laufzeit über 65 hinaus unterscheiden Tarife – und ihren Preis.
Beispielrechnung: was dein Tagessatz ungefähr kostet
Für eine erste Einordnung lässt sich der Selbstständigen-Modellfall linear auf andere Tagessätze umrechnen. Das ist eine Vereinfachung: Sie gilt nur für 35-Jährige und eine Leistung ab dem 29. Tag. Tarife kalkulieren außerdem nicht exakt linear.
| Tagessatz | entspricht pro Monat (30 Tage) | Kostenindikation pro Monat |
|---|---|---|
| 70 € | 2.100 € | rund 35 bis 70 € |
| 100 € | 3.000 € | rund 51 bis 100 € |
| 120 € | 3.600 € | rund 61 bis 120 € |
| 150 € | 4.500 € | 76 bis 150 € (Testfall) |
| 200 € | 6.000 € | rund 101 bis 200 € |
Bist du älter als 35 oder wählst du eine frühere Karenz, liegt der Beitrag tendenziell höher; mit späterer Karenz tendenziell niedriger. Auch die Berufsgruppe verschiebt den Preis. Deinen Tagessatz und die passende Karenz rechnet der Krankentagegeld-Rechner mit dieser Kostenindikation.
Kostenvergleich: GKV-Wahlerklärung und privates Krankentagegeld
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, ist die Wahlerklärung der naheliegende Vergleich. Sie kostet 0,6 Prozentpunkte Beitragssatz – 14,6 % statt 14,0 % – auf deine beitragspflichtigen Einnahmen (§§ 241, 243 SGB V). Dafür zahlt die Kasse ab dem 43. Tag 70 % der Bemessung je Kalendertag.
| Bemessung pro Monat | Mehrbeitrag pro Monat | Krankengeld pro Tag ab Tag 43 |
|---|---|---|
| 1.318,33 € | 7,91 € | 30,76 € |
| 2.000 € | 12,00 € | 46,67 € |
| 3.000 € | 18,00 € | 70,00 € |
| 4.000 € | 24,00 € | 93,33 € |
| ab 5.812,50 € | 34,88 € | 135,63 € |
Pro Euro Tagessatz ist die Wahlerklärung damit meist günstiger als ein privater Tarif. Der Vergleich hinkt aber an drei Stellen: Die Wahlerklärung beginnt erst am 43. Tag, sie ist bei 135,63 € pro Tag gedeckelt, und sie bindet drei Jahre. Dafür gibt es keine Gesundheitsprüfung. Den vollständigen Vergleich mit dem Wahltarif der Kasse liest du unter Krankengeld-Wahltarif oder privat.
Kosten nach Lebenslage: drei Profile
Die folgenden Profile zeigen, wie sich die Kostenfrage je nach Situation verschiebt. Die Beiträge sind die grobe Indikation aus dem Testfall, keine Angebote.
Freelancerin, 35, privat versichert, 120 € Bedarf pro Tag
Mit einer Leistung ab dem 29. Tag läge sie nach der linearen Umrechnung bei rund 61 bis 120 € im Monat. Ihre Rücklage von 6.000 € trägt 50 Tage – eine Leistung ab dem 43. Tag wäre überbrückbar und tendenziell günstiger. Sie lässt sich beide Varianten anbieten.
Gründer, 35, gesetzlich versichert, 3.000 € Gewinn
Die Wahlerklärung kostet ihn 18,00 € im Monat für 70,00 € Krankengeld ab dem 43. Tag. Für die ersten sechs Wochen braucht er eine Rücklage oder einen Wahltarif seiner Kasse. Ein privater Zusatz nach Tag 43 ist kaum nötig, weil das Krankengeld nahe an seinem Netto liegt.
Geschäftsführer, 45, privat versichert, sechs Wochen Gehaltsfortzahlung
Er versichert sein Netto ab dem 43. Tag. Weil er älter als der Modellfall ist, liegt sein Beitrag voraussichtlich über der Indikation; die späte Karenz dämpft das. Mehr dazu unter Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer.
Laufende Kosten über die Vertragsdauer
- Anpassung an dein Einkommen: Sinkt dein Nettoeinkommen dauerhaft, kann der Versicherer Tagessatz und Beitrag herabsetzen (§ 4 Abs. 4 MB/KT). Steigt es, kostet eine Erhöhung mehr Beitrag und bringt für den neuen Teil Wartezeiten mit sich.
- Kündigungsrecht des Versicherers: Ohne gesetzlichen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss darf der Versicherer das Krankentagegeld in den ersten drei Jahren ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 Satz 4 VVG).
- Laufzeit: Ist vereinbart, dass die Versicherung mit 65 endet, kannst du binnen zwei Monaten danach eine neue Versicherung bis 70 verlangen, später bis 75 (§ 196 VVG).
- Steuer: Krankentagegeld-Anteile gehören nicht zur Basisabsicherung, die als Sonderausgabe berücksichtigt wird (§ 10 EStG); die Leistungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Einzelheiten klärt dein Steuerberater, allgemein mehr unter PKV-Beiträge für Selbstständige steuerlich.
So hältst du die Kosten im Rahmen, ohne Schutz zu verlieren
1. Bedarf statt Maximum
Versichere, was du brauchst – nicht automatisch dein volles Netto. Rechenweg: wie hoch Krankentagegeld sein darf.
2. Karenz zur Rücklage
Die späteste Stufe, die dein Polster trägt, hält den Beitrag niedrig. Hilfe: Krankentagegeld ab wann.
3. Stufen kombinieren
Ein kleiner früher Baustein plus ein größerer später kann günstiger sein als ein hoher Satz ab Tag 8.
4. Bedingungen vergleichen
Netto-Definition, Erhöhungsoption, Leistung bei Wiedereingliederung – der billigste Tarif ist nicht immer der passende.
Einen Vergleich mehrerer Versicherer mit gleicher Karenz und gleichem Tagessatz übernimmt auf Wunsch ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk – Gesundheitsangaben erst dann und vorab anonym. Deine Lücke und deinen GKV-Beitrag zeigt der kostenlose Gründer-KV-Check.
Häufige Fragen
Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?
Das hängt von Alter, Beruf, Karenzzeit, Tagessatz und Gesundheit ab. Belegte Anhaltspunkte liefert die Stiftung Warentest (Test vom 15.06.2026): 150 € pro Tag ab dem 29. Tag kosteten 35-jährige Selbstständige 76 bis 150 € im Monat, 20 € pro Tag ab dem 43. Tag für 35-jährige Angestellte 7 bis 23 €.
Was kosten 100 Euro Krankentagegeld im Monat?
Rechnet man den Modellfall der Stiftung Warentest (35 Jahre, ab dem 29. Tag) linear um, lägen 100 € pro Tag bei rund 51 bis 100 € im Monat. Das ist eine Vereinfachung: Andere Karenzzeiten, Berufe und Eintrittsalter führen zu anderen Beiträgen. Ein echtes Angebot ersetzt die Rechnung nicht.
Warum kostet Krankentagegeld für Selbstständige mehr als für Angestellte?
Vor allem, weil die Modellfälle verschiedene Leistungen versichern: Bei Selbstständigen 150 € pro Tag ab dem 29. Tag, bei Angestellten 20 € pro Tag ab dem 43. Tag, weil diese sechs Wochen Entgeltfortzahlung haben. Ein höherer Tagessatz und ein früherer Beginn kosten mehr.
Ist die Wahlerklärung in der GKV günstiger als privates Krankentagegeld?
Pro Euro Tagessatz meist ja: Sie kostet 0,6 % der Bemessung, rechnerisch rund 0,26 € Monatsbeitrag je 1 € Krankengeld pro Tag. Sie zahlt aber erst ab dem 43. Tag, höchstens 135,63 € pro Tag (2026), und bindet drei Jahre. Private Tarife beginnen früher und reichen bis zum Nettoeinkommen.
Kann ich die Beiträge zum Krankentagegeld von der Steuer absetzen?
Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben; Krankentagegeld-Anteile gehören nicht zur Basisabsicherung. Die Leistungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Wie sich das bei dir auswirkt, klärst du mit deinem Steuerberater – wir geben dazu nur allgemeine Informationen.
Quellen
- Stiftung Warentest: Krankentagegeldversicherung im Vergleich – Test vom 15.06.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
- § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz – abgerufen 10.10.2026
- § 47 SGB V – Höhe des Krankengeldes
- §§ 196, 206 VVG – Befristung und Kündigung der Krankentagegeldversicherung
- § 10 EStG – Sonderausgaben
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.