Inhalt (5 Abschnitte)
- Das Höchstkrankengeld beträgt 2027 rechnerisch 148,75 € pro Kalendertag (70 % der Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € ÷ 30; Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
- 2026 liegt es bei 135,63 € pro Tag – Stiftung Warentest nennt gerundet maximal 136 € am Tag.
- Von 2026 auf 2027 steigt es um 9,7 %; darin steckt eine gesetzliche Sonderanhebung der Bemessungsgrenze um 300 € im Monat (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
- Für einen vollen Monat mit 30 Kalendertagen ergibt das 2027 höchstens 4.462,50 €, 2026 höchstens 4.068,75 € Krankengeld vor etwaigen Abzügen.
- Selbstständige bekommen Krankengeld nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif; auf Mindestbemessung sind es 2026 rechnerisch 30,76 € pro Tag.
Das Höchstkrankengeld beträgt 2027 rechnerisch 148,75 € pro Kalendertag – 70 % der Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € geteilt durch 30 (§ 47 SGB V; Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). 2026 sind es 135,63 € pro Tag. Für einen vollen Monat ergibt das höchstens 4.462,50 € (2027) bzw. 4.068,75 € (2026). Von 2020 (109,38 €) bis 2027 steigt der Höchstbetrag damit um rund 36 %.
Höchstkrankengeld 2027 und 2026: so wird es berechnet
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, des sogenannten Regelentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Das Regelentgelt wird aber nur bis zur Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 47 Abs. 6). Daraus ergibt sich das Höchstkrankengeld:
RechenwegHöchstkrankengeld pro Tag = Beitragsbemessungsgrenze pro Monat × 70 % ÷ 30. 2027: 6.375 € × 0,7 ÷ 30 = 148,75 €. 2026: 5.812,50 € × 0,7 ÷ 30 = 135,63 €. Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt; ein voller Monat zählt mit 30 Tagen (§ 47 Abs. 1 SGB V).
Für Arbeitnehmer gilt zusätzlich: Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Bei Selbstständigen mit Wahlerklärung ist Grundlage das Arbeitseinkommen, nach dem zuletzt der Beitrag bemessen wurde (§ 47 Abs. 4). Die Bemessungsgrenze 2027 beruht auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Darin enthalten ist eine gesetzliche Sonderanhebung um 300 € im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) – sie allein erhöht das Höchstkrankengeld um 7 € pro Tag.
Höchstkrankengeld 2020 bis 2027 im Überblick
| Jahr | Bemessungsgrenze pro Monat | Höchstkrankengeld pro Tag | pro Monat (30 Tage) | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 4.687,50 € | 109,38 € | 3.281,25 € | – |
| 2021 | 4.837,50 € | 112,88 € | 3.386,25 € | +3,2 % |
| 2022 | 4.837,50 € | 112,88 € | 3.386,25 € | ±0 % |
| 2023 | 4.987,50 € | 116,38 € | 3.491,25 € | +3,1 % |
| 2024 | 5.175,00 € | 120,75 € | 3.622,50 € | +3,8 % |
| 2025 | 5.512,50 € | 128,63 € | 3.858,75 € | +6,5 % |
| 2026 | 5.812,50 € | 135,63 € | 4.068,75 € | +5,4 % |
| 2027 (Entwurf) | 6.375 € | 148,75 € | 4.462,50 € | +9,7 % |
Die Reihe zeigt: Bis 2024 wuchs das Höchstkrankengeld um drei bis vier Prozent pro Jahr, 2022 gar nicht. Mit den Lohnsteigerungen der letzten Jahre und der Sonderanhebung 2027 zieht es deutlich an. Vergleichbare Werte für Beiträge und Grenzen stehen unter Zahlen 2027 für Selbstständige.
Krankengeld für Selbstständige: Mindest- und Höchstwerte
Selbstständige haben in der GKV nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 SGB V). Mit Wahlerklärung richtet sich die Höhe nach der Bemessung, die mindestens die Mindestbemessung und höchstens die Bemessungsgrenze beträgt. Daraus folgt eine Spanne:
| Jahr | Mindestbemessung | Krankengeld bei Mindestbemessung | Höchstkrankengeld | Mehrkosten Wahlerklärung pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 1.248,33 € | 29,13 € | 128,63 € | – |
| 2026 | 1.318,33 € | 30,76 € | 135,63 € | 7,91 € bis 34,88 € |
| 2027 (Entwurf) | 1.376,67 € | 32,12 € | 148,75 € | 8,26 € bis 38,25 € |
Zwischen den Grenzen gilt: Krankengeld pro Tag = Bemessung × 70 % ÷ 30. Bei 3.000 € Bemessung sind das 70,00 € pro Tag, bei 4.000 € 93,33 €. Was das für deine Absicherung bedeutet, erklärt Krankengeld für Selbstständige.
Was pro Krankheitstag gezahlt wird
GKV-Krankengeld mit Wahlerklärung (ab dem 43. Tag) im Vergleich zu einem privaten Krankentagegeld-Beispiel
Eigene Berechnung nach § 47 SGB V: 70 % der Bemessung ÷ 30, höchstens 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € bzw. *6.375 € laut Kabinettsbeschluss 07.10.2026). Privat: Modellfall 150 € pro Tag ab dem 29. Tag (Stiftung Warentest, 15.06.2026); das private Krankentagegeld ist bis zur Höhe des Nettoeinkommens frei wählbar.
Wer das Höchstkrankengeld bekommt – und wer nicht
- Arbeitnehmer über der Bemessungsgrenze: Ihr Krankengeld ist auf den Höchstbetrag gedeckelt und zusätzlich auf 90 % des Nettoentgelts begrenzt. Es beginnt in der Regel nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
- Selbstständige mit Wahlerklärung: Nur wenn ihre Beitragsbemessung die Bemessungsgrenze erreicht – und erst ab der siebten Woche (§ 46 SGB V).
- Selbstständige ohne Wahlerklärung: Kein Krankengeld, auch kein Höchstkrankengeld.
- Privat Versicherte: Kein Krankengeld der Kasse; sie sichern sich über ein privates Krankentagegeld ab.
- KSK-Versicherte: Regelentgelt aus dem Arbeitseinkommen der letzten zwölf Monate, ab der siebten Woche (§ 46, § 47 Abs. 4 SGB V).
Was das Höchstkrankengeld für Gutverdiener bedeutet
Wer deutlich über der Bemessungsgrenze verdient, hat trotz Krankengeld eine Lücke. Ein Beispiel für 2027: Ein Selbstständiger mit Wahlerklärung und 6.000 € Nettoeinkommen braucht 200 € pro Tag, das Krankengeld liegt höchstens bei 148,75 €. Es fehlen rund 51 € pro Tag – und in den ersten 42 Tagen der volle Betrag. Diese Lücke kann ein privates Krankentagegeld schließen. Es darf zusammen mit dem Krankengeld das Nettoeinkommen je Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Wie hoch dein Zusatz sein darf und was er kostet, zeigen wie hoch Krankentagegeld sein darf und der Krankentagegeld-Rechner.
| Nettoeinkommen pro Monat | Netto pro Kalendertag | Lücke pro Tag ab Tag 43 | Lücke Tag 1 bis 42 gesamt |
|---|---|---|---|
| 4.500 € | 150,00 € | 1,25 € | 6.300 € |
| 5.000 € | 166,67 € | 17,92 € | 7.000 € |
| 6.000 € | 200,00 € | 51,25 € | 8.400 € |
| 7.000 € | 233,33 € | 84,58 € | 9.800 € |
Die Tabelle zeigt, wo die eigentliche Lücke liegt: Bei vielen Gutverdienern ist nicht der Deckel ab Tag 43 das größte Problem, sondern die Zeit bis dahin. Sechs Wochen ohne Einkommen kosten bei 6.000 € netto 8.400 €. Wer diese Summe nicht als Rücklage hat, braucht einen früheren Leistungsbeginn – über einen Wahltarif der Kasse oder ein privates Krankentagegeld. Wie du die passende Stufe wählst, erklärt Krankentagegeld ab wann.
Alle Werte für 2027 werden nach der Entscheidung des Bundesrats geprüft und aktualisiert. Deine persönliche Lücke zeigt der kostenlose Gründer-KV-Check.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Höchstkrankengeld 2027?
Rechnerisch 148,75 € pro Kalendertag: 70 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 €, geteilt durch 30 (§ 47 SGB V). Die Bemessungsgrenze 2027 beruht auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; die Zustimmung des Bundesrats steht aus.
Wie hoch ist das Höchstkrankengeld 2026?
135,63 € pro Kalendertag (70 % × 5.812,50 € ÷ 30), also höchstens 4.068,75 € für einen vollen Monat mit 30 Tagen. Stiftung Warentest nennt gerundet maximal 136 € am Tag.
Wie wird das Höchstkrankengeld berechnet?
Das Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V); das Regelentgelt wird nur bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 47 Abs. 6). Höchstkrankengeld = Beitragsbemessungsgrenze pro Monat × 70 % ÷ 30. Bei Arbeitnehmern gilt zusätzlich die Grenze von 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
Wie viel Krankengeld bekomme ich maximal im Monat?
Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt, ein voller Monat zählt mit 30 Tagen (§ 47 Abs. 1 SGB V). Höchstens sind das 2026 4.068,75 € und 2027 rechnerisch 4.462,50 € – vor Abzügen, die bei Arbeitnehmern aus dem Krankengeld anfallen können.
Bekommen Selbstständige das Höchstkrankengeld?
Nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif und wenn ihre Beitragsbemessung mindestens die Bemessungsgrenze erreicht. Dann zahlt die Kasse mit Wahlerklärung ab der 7. Woche 135,63 € pro Tag (2026). Wer auf Mindestbemessung versichert ist, bekommt rechnerisch 30,76 €.
Quellen
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes – abgerufen 10.10.2026
- § 223 SGB V – Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
- BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
- BMG: GKV – Kennzahlen und Faustformeln (KF2025Bund), Beitragsbemessungsgrenzen 2014–2025 – Dezember 2025
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – verkündet 29.07.2026
- Stiftung Warentest: Krankentagegeldversicherung im Vergleich – Test vom 15.06.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.