Inhalt (9 Abschnitte)
- Krankentagegeld-Höhe: die Obergrenze ist dein Nettoeinkommen
- Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein? Der Bedarf entscheidet
- Netto bei Selbstständigen: welche Zahl der Versicherer nimmt
- Wenn das Einkommen sinkt: Herabsetzung nach § 4 Abs. 4 MB/KT
- Wenn das Einkommen steigt: Tagessatz erhöhen
- Höhe in Kombination mit dem GKV-Krankengeld
- Drei Beispiele für die richtige Höhe
- So legst du die Höhe in vier Schritten fest
- Häufige Fehler bei der Höhe
- Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT).
- Maßgebend ist nach den Musterbedingungen der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht.
- Sinnvoll ist ein Tagessatz aus deinem Monatsbedarf geteilt durch 30: Bei 3.600 € Bedarf sind das 120 € pro Tag.
- Sinkt dein Nettoeinkommen dauerhaft, kann der Versicherer Tagessatz und Beitrag herabsetzen – bei Selbstständigen mit Blick auf das letzte abgelaufene Kalenderjahr (§ 4 Abs. 4 MB/KT).
- Für 35-jährige Selbstständige kosteten 150 € pro Tag ab dem 29. Tag laut Stiftung Warentest 76 bis 150 € im Monat (15.06.2026).
Die Höhe des Krankentagegelds wählst du selbst – höchstens bis zu deinem Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit je Kalendertag, und zwar zusammen mit anderen Kranken- und Krankentagegeldern (§ 4 Abs. 2 MB/KT; Durchschnitt der letzten zwölf Monate). Sinnvoll ist dein Monatsbedarf geteilt durch 30: Bei 3.600 € Bedarf sind das 120 € pro Tag. Sinkt dein Einkommen dauerhaft, kann der Versicherer den Tagessatz herabsetzen. Stand: Oktober 2026.
Krankentagegeld-Höhe: die Obergrenze ist dein Nettoeinkommen
Das private Krankentagegeld ersetzt Verdienstausfall – mehr nicht. Die Musterbedingungen des PKV-Verbands formulieren das so: Das Krankentagegeld darf „zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen“ (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Im Markt heißt das oft „Bereicherungsverbot“. Maßgebend ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht.
Drei Dinge folgen daraus. Erstens zählt netto, nicht brutto. Zweitens zählen alle Krankentage- und Krankengelder zusammen – auch das Krankengeld deiner gesetzlichen Kasse, wenn du eine Wahlerklärung abgegeben hast. Drittens ist die Grenze ein Durchschnitt: Ein einzelner starker Monat erhöht sie kaum.
| Nettoeinkommen pro Monat (Ø 12 Monate) | höchstens versicherbar pro Tag | entspricht pro Monat (30 Tage) |
|---|---|---|
| 2.000 € | 66,67 € | 2.000 € |
| 2.500 € | 83,33 € | 2.500 € |
| 3.000 € | 100,00 € | 3.000 € |
| 4.000 € | 133,33 € | 4.000 € |
| 5.000 € | 166,67 € | 5.000 € |
| 6.000 € | 200,00 € | 6.000 € |
In der Praxis runden Versicherer auf feste Stufen; der Krankentagegeld-Rechner rundet die Netto-Grenze deshalb auf volle 5 € ab.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein? Der Bedarf entscheidet
Die Netto-Grenze sagt, wie viel du höchstens versichern darfst. Wie viel du brauchst, ist eine andere Frage – und oft die wichtigere. Die Rechnung: Alles, was bei Krankheit weiterläuft, minus Einnahmen, die ohne deine Arbeit weiterfließen, geteilt durch 30, denn Krankentagegeld wird für Kalendertage gezahlt.
- Private Lebenshaltung: Miete oder Kredit, Lebensmittel, Mobilität, Versicherungen, Unterhalt.
- Eigene Kranken- und Pflegeversicherung: Der Beitrag läuft in der Regel weiter. Als GKV-Mitglied mit Krankengeld bist du nur für das Krankengeld selbst beitragsfrei (§ 224 SGB V).
- Altersvorsorge: Basisrente, private Rentenversicherung oder Sparpläne, die du nicht aussetzen willst.
- Laufende Betriebskosten: Büro, Software, Leasing, Kammerbeiträge – soweit sie aus deinem Einkommen bezahlt werden müssen.
- Abzug: Mieteinnahmen oder Gewinne aus einem Betrieb mit Angestellten, die weiterarbeiten.
| Monatsbedarf | Tagessatz | nötiges Nettoeinkommen pro Monat |
|---|---|---|
| 2.000 € | 70 € | 2.100 € |
| 3.000 € | 100 € | 3.000 € |
| 3.600 € | 120 € | 3.600 € |
| 4.500 € | 150 € | 4.500 € |
| 6.000 € | 200 € | 6.000 € |
Liegt dein Bedarf über der Netto-Grenze, bleibt die Netto-Grenze das Maximum. Liegt er darunter, versichere den Bedarf – nicht automatisch das Maximum. Ein Satz, den du nicht brauchst, kostet jeden Monat Beitrag.
Netto bei Selbstständigen: welche Zahl der Versicherer nimmt
Bei Angestellten ist das Nettoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung abzulesen. Bei Selbstständigen gibt es diese Zahl nicht. Die Musterbedingungen lassen offen, wie sie bestimmt wird: „Die Bestimmung des Nettoeinkommens richtet sich … nach den Tarifbedingungen“ (§ 4 Abs. 4 MB/KT). Manche Tarife stellen auf den Gewinn nach Steuern ab, andere verwenden eigene Formeln. Frag vor dem Abschluss konkret nach:
- Welche Unterlagen gelten als Nachweis – Steuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertung, Bescheinigung des Steuerberaters?
- Werden Steuern und eigene Vorsorgebeiträge vom Gewinn abgezogen?
- Wie wird im ersten Jahr gerechnet, wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt? Dazu mehr unter Krankentagegeld für Existenzgründer.
Wichtig ist außerdem die Mitteilungspflicht: Eine nicht nur vorübergehende Minderung deines Nettoeinkommens musst du dem Versicherer unverzüglich melden (§ 4 Abs. 3 MB/KT).
Wenn das Einkommen sinkt: Herabsetzung nach § 4 Abs. 4 MB/KT
Sinkt dein durchschnittliches Nettoeinkommen in einem Zeitraum von zwölf Monaten unter den Wert, der dem Vertrag zugrunde liegt, kann der Versicherer Krankentagegeld und Beitrag entsprechend herabsetzen – auch wenn du schon arbeitsunfähig bist. Für Selbstständige ist maßgebend das letzte abgelaufene Kalenderjahr vor der Kenntnis des Versicherers bzw. vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder eines Beschäftigungsverbots zählen nicht mit. Die Herabsetzung wirkt ab Beginn des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung; bis dahin bleibt die Leistung auch für eine laufende Arbeitsunfähigkeit unberührt (§ 4 Abs. 4 MB/KT).
Zu hoch versichert kostet doppelt.Wer seinen Tagessatz nicht an ein gesunkenes Einkommen anpasst, zahlt Beiträge für einen Teil, der im Leistungsfall nicht ausgezahlt wird. Prüfe deinen Satz deshalb jedes Jahr, wenn der Steuerbescheid kommt.
Wenn das Einkommen steigt: Tagessatz erhöhen
Steigt dein Gewinn, bleibt der Tagessatz zunächst, wie er ist – die Lücke wächst. Eine Erhöhung ist eine Vertragsänderung: Für den hinzukommenden Teil gelten erneut Wartezeiten (§ 3 Abs. 6 MB/KT), und der Versicherer kann die Erhöhung von deiner Gesundheit abhängig machen. Einige Tarife bieten Optionen, den Satz bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung anzupassen. Gerade für Gründer, deren Einkommen erst wächst, ist das ein wichtiges Auswahlkriterium – wichtiger als einige Euro Beitragsunterschied.
Höhe in Kombination mit dem GKV-Krankengeld
Bist du gesetzlich versichert und hast eine Wahlerklärung abgegeben, zahlt die Kasse ab der siebten Woche 70 % deiner Bemessung, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Dieses Krankengeld zählt gegen die Netto-Grenze. Ein privater Baustein kann deshalb vor allem zwei Lücken füllen: die ersten 42 Tage und den Teil deines Nettoeinkommens über dem Krankengeld.
3.000 € Gewinn, 2.200 € netto
Krankengeld ab Tag 43: 70,00 € pro Tag. Netto-Grenze: 73,33 € pro Tag. Nach Tag 43 ist kaum Platz für privates Krankentagegeld; die Lücke liegt in den ersten sechs Wochen.
5.000 € Gewinn, 3.500 € netto
Krankengeld ab Tag 43: 116,67 € pro Tag. Netto-Grenze: 116,67 € pro Tag. Auch hier deckt das Krankengeld ab Tag 43 die Grenze; privat bleibt die Zeit davor.
9.000 € Gewinn, 5.400 € netto
Krankengeld ab Tag 43: höchstens 135,63 € pro Tag. Netto-Grenze: 180 € pro Tag. Privat versicherbar bleiben rund 44 € pro Tag zusätzlich – und die ersten 42 Tage.
Die Netto-Werte in den Beispielen sind Annahmen. Welche Kombination in deinem Fall sinnvoll ist, vergleicht Krankengeld-Wahltarif oder privates Krankentagegeld; Grundlagen zum Krankengeld stehen unter Krankengeld für Selbstständige.
Drei Beispiele für die richtige Höhe
IT-Beraterin, privat versichert, 4.500 € netto
Ihr Bedarf: 2.600 € Lebenshaltung, 750 € Kranken- und Pflegeversicherung, 400 € Altersvorsorge, 250 € Software und Büro – zusammen 4.000 €, also rund 133 € pro Tag, aufgerundet 135 €. Die Netto-Grenze liegt bei 150 € pro Tag. Sie versichert 135 € und nicht das Maximum, weil sie den Rest nicht braucht.
Handwerker, privat versichert, 3.200 € netto
Sein Bedarf liegt bei 3.600 € im Monat, weil Leasingraten für Werkzeug und Fahrzeug weiterlaufen. Rechnerisch wären das 120 € pro Tag, die Netto-Grenze erlaubt aber nur rund 106 €. Er versichert 105 € und prüft für die betrieblichen Fixkosten eine Betriebsunterbrechungsversicherung.
Gründerin im ersten Jahr, 2.400 € netto erwartet
Ihr Bedarf liegt bei 3.000 € (100 € pro Tag), ihr Netto bei voraussichtlich 80 € pro Tag. Sie versichert 80 € und achtet auf eine Erhöhungsoption. Steigt ihr Gewinn wie geplant, erhöht sie nach dem ersten Steuerbescheid.
So legst du die Höhe in vier Schritten fest
1. Bedarf rechnen
Monatliche Kosten, die bei Krankheit weiterlaufen, minus sichere Einnahmen.
2. Durch 30 teilen
Krankentagegeld gilt pro Kalendertag; auf eine Tarifstufe runden.
3. Netto-Grenze prüfen
Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate ÷ 30 – zusammen mit einem GKV-Krankengeld.
4. Jährlich anpassen
Mit jedem Steuerbescheid: Passt der Satz noch zu Bedarf und Netto?
Häufige Fehler bei der Höhe
- Brutto statt netto: Wer den Tagessatz am Umsatz oder Gewinn vor Steuern ausrichtet, versichert zu hoch.
- Nur die Lebenshaltung gerechnet: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Betriebskosten laufen weiter.
- Betriebskosten über das Krankentagegeld abdecken wollen: Das Krankentagegeld ist durch dein Netto gedeckelt. Hohe Fixkosten eines Betriebs sichert eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab.
- Nie angepasst: Der Satz von vor fünf Jahren passt selten zum Einkommen von heute – in beide Richtungen.
- Berufsunfähigkeit vergessen: Das Krankentagegeld endet nach den Musterbedingungen mit Eintritt der Berufsunfähigkeit, also bei mehr als 50 % Erwerbsunfähigkeit im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit (§ 15 Abs. 1 b MB/KT).
Was ein Tagessatz kostet, zeigt was Krankentagegeld kostet: Laut Stiftung Warentest lagen 150 € pro Tag ab dem 29. Tag für 35-jährige Selbstständige bei 76 bis 150 € im Monat (15.06.2026). Ab welchem Tag die Leistung beginnen sollte, erklärt Krankentagegeld ab wann. Leistungen aus der Krankenversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG) – die Auswirkungen im Einzelfall klärt dein Steuerberater.
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Häufige Fragen
Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?
Höchstens so hoch wie dein Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit, umgerechnet auf den Kalendertag – und zwar zusammen mit anderen Kranken- und Krankentagegeldern (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Bei 3.000 € netto im Monat sind das 100 € pro Tag. Wie der Versicherer das Nettoeinkommen bei Selbstständigen bestimmt, steht in den Tarifbedingungen.
Wie viel Krankentagegeld sollte ich versichern?
So viel, wie du bei Krankheit pro Tag wirklich brauchst: Lebenshaltung, eigene Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und laufende Betriebskosten, abzüglich sicherer Einnahmen, geteilt durch 30. Liegt der Bedarf über der Netto-Grenze, ist die Netto-Grenze das Maximum.
Zählt beim Krankentagegeld brutto oder netto?
Netto. Die Musterbedingungen begrenzen das Krankentagegeld auf das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Bei Selbstständigen legen die Tarifbedingungen fest, was als Nettoeinkommen gilt und wie du es nachweist – lass dir das vor dem Abschluss erklären.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Du musst eine nicht nur vorübergehende Minderung dem Versicherer melden (§ 4 Abs. 3 MB/KT). Sinkt das durchschnittliche Nettoeinkommen unter den versicherten Wert, kann der Versicherer Tagessatz und Beitrag herabsetzen, auch bei bereits eingetretener Arbeitsunfähigkeit. Die Herabsetzung wirkt ab Beginn des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 4 Abs. 4).
Wie viel Krankentagegeld bekomme ich pro Monat?
Den Tagessatz mal Kalendertage. Krankentagegeld wird für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, also auch an Wochenenden. Bei 120 € Tagessatz sind das für einen vollen Monat mit 30 Tagen 3.600 €, in einem Monat mit 31 Tagen 3.720 € – jeweils ab dem Ende der Karenzzeit.
Kann ich das Krankentagegeld später erhöhen?
Ja, aber für den hinzukommenden Teil gelten erneut Wartezeiten (§ 3 Abs. 6 MB/KT), und der Versicherer kann die Erhöhung von deiner Gesundheit abhängig machen. Manche Tarife bieten Erhöhungsoptionen ohne neue Gesundheitsprüfung, etwa bei Einkommenssteigerungen. Frag gezielt danach, vor allem als Gründer.
Quellen
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 (§§ 1, 3, 4, 15) – Stand Juni 2024
- § 47 SGB V – Höhe des Krankengeldes – abgerufen 10.10.2026
- § 44 SGB V – Krankengeld, Wahlerklärung
- § 197 VVG – Wartezeiten
- § 206 VVG – Kündigung durch den Versicherer
- Stiftung Warentest: Krankentagegeldversicherung im Vergleich – Test vom 15.06.2026
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 1a)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.