Krankentagegeld nach Lebenslage

Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer: Gehaltsfortzahlung, Status, Höhe

Als Geschäftsführer hängt dein Einkommen bei Krankheit an drei Dingen: an deinem Status, an deinem Geschäftsführervertrag und an deiner Krankenversicherung. Wer die drei nicht aufeinander abstimmt, hat eine Lücke – oder zahlt für eine doppelte Absicherung. So passt es zusammen.

Redaktion PKV-Gründer.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer: erst der Status
  2. Gehaltsfortzahlung im Geschäftsführervertrag: die erste Säule
  3. Die richtige Höhe: Netto aus dem Geschäftsführergehalt
  4. Beschäftigt oder selbstständig: was in der PKV anders ist
  5. Gesellschafter-Geschäftsführer in der GKV: Wahlerklärung prüfen
  6. Wenn der Status noch offen ist
  7. UG-Geschäftsführer: gleiche Regeln, oft kleinere Gehälter
  8. Drei Geschäftsführer, drei Lösungen
  9. Checkliste für Geschäftsführer
Das Wichtigste in Kürze
  • Beschäftigte Geschäftsführer – Fremd-Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität – haben in der GKV nach dem Ende der Gehaltsfortzahlung Anspruch auf Krankengeld, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag.
  • Selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer haben in der GKV nur mit Wahlerklärung Krankengeld, ab der 7. Woche (§§ 44, 46 SGB V); in der PKV brauchen sie ein Krankentagegeld.
  • Das Krankentagegeld sollte dort beginnen, wo die Gehaltsfortzahlung aus dem Geschäftsführervertrag endet, und darf das Nettoeinkommen aus der Tätigkeit je Kalendertag nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT).
  • Ohne gesetzlichen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss darf der Versicherer ein Krankentagegeld in den ersten drei Jahren ordentlich kündigen; mit Anspruch nicht (§ 206 Abs. 1 VVG).
  • Über den Status entscheidet verbindlich die Deutsche Rentenversicherung Bund (§ 7a SGB IV) – plane die Absicherung so, dass sie zu beiden Ergebnissen passt.

Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer sollte genau dort beginnen, wo die Gehaltsfortzahlung aus dem Geschäftsführervertrag endet, und höchstens das Nettoeinkommen aus der Tätigkeit je Kalendertag absichern (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Beschäftigte Geschäftsführer in der GKV bekommen danach Krankengeld, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag; selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer nur mit Wahlerklärung ab der 7. Woche, in der PKV nur über ein Krankentagegeld. Über den Status entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund. Stand: Oktober 2026.

Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer: erst der Status

Welche Absicherung du brauchst, hängt zuerst davon ab, ob du sozialversicherungsrechtlich beschäftigt oder selbstständig bist. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % des Stammkapitals oder einer echten, umfassenden Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag regelmäßig nicht abhängig beschäftigt; Fremd-Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter ohne solche Rechtsmacht sind es in der Regel (BSG, 14.03.2018 – B 12 KR 13/17 R). Verbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren; eine erste Orientierung gibt der GmbH-Status-Check.

Absicherung des Einkommens bei Krankheit für Geschäftsführer nach Status und Versicherung (Information, keine Rechtsberatung). Quellen: §§ 44, 46, 47, 257 SGB V; § 206 VVG; MB/KT 2009; BSG 14.03.2018. Stand: Oktober 2026.
Status und VersicherungKrankengeld / KrankentagegeldBeginnKündigung durch Versicherer
beschäftigt, GKV (pflicht- oder freiwillig versichert)Krankengeld: 70 % des Regelentgelts, max. 90 % netto, max. 135,63 €/Tagnach Ende der Gehaltsfortzahlung–
beschäftigt, über der Grenze, PKV mit Arbeitgeberzuschussprivates Krankentagegeld bis zum Nettovereinbarte Karenz, passend zur Fortzahlungordentlich ausgeschlossen
selbstständig, freiwillige GKVKrankengeld nur mit Wahlerklärungab der 7. Woche–
selbstständig, PKVprivates Krankentagegeld bis zum Nettovereinbarte Karenzin den ersten 3 Jahren möglich

Den Überblick über Status, Zuschuss und Versicherung gibt der Ratgeber Krankenversicherung als GmbH-Geschäftsführer.

Gehaltsfortzahlung im Geschäftsführervertrag: die erste Säule

Ob und wie lange die GmbH dein Gehalt bei Krankheit weiterzahlt, regelt in erster Linie dein Geschäftsführervertrag. Prüfe die Klausel genau: Wie lange wird gezahlt, wie viel und ab welchem Tag? Ohne klare Regel entsteht leicht eine Lücke – oder Streit, wenn du gleichzeitig Gesellschafter bist.

  • Dauer: Je länger die Fortzahlung, desto später kann das Krankentagegeld beginnen – und desto günstiger ist es in der Regel.
  • Höhe: Volles Gehalt oder ein Teil? Ein Krankentagegeld kann die Differenz nicht parallel auszahlen, wenn Gehalt und Krankentagegeld zusammen dein Netto übersteigen.
  • Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer: Zahlungen der GmbH sollten klar und im Voraus vereinbart sein. Steuerliche Fragen, etwa eine verdeckte Gewinnausschüttung, klärst du mit deinem Steuerberater.

Für beschäftigte Geschäftsführer in der GKV gilt zusätzlich: Das Krankengeld ruht, soweit und solange beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wird (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Kasse zahlt also erst, wenn die Gehaltsfortzahlung endet. Sieht dein Vertrag keine Fortzahlung vor, fehlt bei Krankheit sofort das Gehalt – dann brauchst du eine frühe Karenz oder eine Rücklage, die die ersten Wochen trägt. Bei 200 € Tagesbedarf sind das für sechs Wochen 8.400 €.

Die richtige Höhe: Netto aus dem Geschäftsführergehalt

Das private Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Kranken- und Krankentagegeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Klare Basis ist dein Geschäftsführergehalt nach Steuern und Sozialabgaben. Ob und wie Gewinnausschüttungen berücksichtigt werden, regeln die Tarifbedingungen – kläre das schriftlich, bevor du einen hohen Satz versicherst.

Beispiel: Netto-Grenze und Tagessatz nach Geschäftsführer-Nettogehalt (÷ 30). Annahmen; eigene Berechnung nach § 4 Abs. 2 MB/KT 2009. Höchstkrankengeld 2026 nach § 47 SGB V. Stand: Oktober 2026.
Netto-Gehalt pro MonatNetto-Grenze pro TagLücke über dem Höchstkrankengeld 2026
4.000 €133,33 €–
5.000 €166,67 €31,04 €
6.000 €200,00 €64,37 €
8.000 €266,67 €131,04 €

Die rechte Spalte zeigt, was einem gesetzlich versicherten, beschäftigten Geschäftsführer mit Krankengeld auf Höchstniveau (135,63 €) pro Tag fehlen kann, ohne Berücksichtigung der Grenze von 90 % des Nettos. Diese Lücke kann eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung schließen. Bist du privat versichert, versicherst du den ganzen Betrag privat. Prüfe den Tagessatz jedes Jahr, wenn sich dein Gehalt oder die Aufteilung zwischen Gehalt und Ausschüttung ändert: Sinkt das Netto dauerhaft, kann der Versicherer den Tagessatz herabsetzen (§ 4 Abs. 4 MB/KT). Den Rechenweg vertieft wie hoch Krankentagegeld sein darf.

Beschäftigt oder selbstständig: was in der PKV anders ist

Für beschäftigte Geschäftsführer, die wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr 2026, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €) versicherungsfrei und privat versichert sind, zahlt die GmbH einen Beitragszuschuss nach § 257 SGB V – 2026 höchstens 613,22 € im Monat inklusive Pflege. Für die Kündigungsrechte des Versicherers macht der Zuschussanspruch einen Unterschied: Ein Krankentagegeld, das den gesetzlichen Schutz ersetzen kann, darf der Versicherer nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 Satz 2 VVG). Besteht aber kein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss, darf er es in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen (§ 206 Abs. 1 Satz 4).

Für selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es keinen gesetzlichen Zuschussanspruch nach § 257 SGB V. Für sie gilt deshalb: früh abschließen, damit die dreijährige Phase möglichst bald endet. Was die GmbH freiwillig zahlt, ist eine steuerliche Frage – mehr allgemein unter Zuschuss der GmbH zur privaten Krankenversicherung.

Wechselst du aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, achte auf die Wartezeit. Nach den Musterbedingungen gilt für das Krankentagegeld eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Sie wird angerechnet, wenn du das Krankentagegeld spätestens zwei Monate nach dem Ende der gesetzlichen Versicherung zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung beantragst und der Schutz unmittelbar anschließt – bis zur Höhe deines bisherigen Krankengeldanspruchs (§ 3 Abs. 5 MB/KT; § 197 Abs. 2 VVG). Wer erst später abschließt, ist in den ersten drei Monaten nur bei Unfällen geschützt.

Gesellschafter-Geschäftsführer in der GKV: Wahlerklärung prüfen

Bleibst du als selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer freiwillig gesetzlich versichert, bekommst du Krankengeld nur mit Wahlerklärung (§ 44 Abs. 2 SGB V) – ab der siebten Woche, 70 % der Bemessung aus Arbeitseinkommen, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Die Wahlerklärung kostet 0,6 Prozentpunkte Beitragssatz, an der Bemessungsgrenze 34,88 € im Monat, und bindet drei Jahre. Wie die Kasse dein Geschäftsführergehalt beim Krankengeld ansetzt, lass dir vorab schriftlich bestätigen. Den Vergleich mit Wahltarif und privatem Krankentagegeld liest du unter Krankengeld-Wahltarif oder privat; die Grundlagen der freiwilligen GKV für Gesellschafter-Geschäftsführer unter freiwillige Krankenversicherung als Gesellschafter-Geschäftsführer.

Wenn der Status noch offen ist

Zwischen dem Start der GmbH und der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung können Wochen vergehen. In dieser Zeit musst du trotzdem abgesichert sein. Zwei Regeln helfen bei der Planung. Erstens: Wird der Antrag binnen eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt und eine Beschäftigung festgestellt, kann die Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung beginnen – wenn du zustimmst und für die Zwischenzeit gegen Krankheit und fürs Alter abgesichert warst (§ 7a Abs. 5 SGB IV). Zweitens: Stellt sich später eine Versicherungspflicht heraus, kannst du eine private Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Beides ist nur allgemeine Information; die Gestaltung im Einzelfall besprichst du mit Fachanwalt und Steuerberater.

UG-Geschäftsführer: gleiche Regeln, oft kleinere Gehälter

Für Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gelten dieselben Kriterien wie bei der GmbH. In der Gründungsphase zahlen sich viele UG-Geschäftsführer nur ein kleines Gehalt. Das begrenzt auch das Krankentagegeld: Höher als das Nettoeinkommen aus der Tätigkeit je Kalendertag darf es nicht sein. Wer bewusst wenig entnimmt, sollte deshalb eine Rücklage für die Karenz einplanen und das Krankentagegeld erhöhen, sobald das Gehalt steigt. Mehr unter Krankenversicherung als UG-Geschäftsführer.

Drei Geschäftsführer, drei Lösungen

Fremd-Geschäftsführer, privat versichert

Vertrag mit sechs Wochen Gehaltsfortzahlung, 6.000 € netto. Krankentagegeld 200 € ab dem 43. Tag, GmbH zahlt Zuschuss nach § 257 SGB V. Keine ordentliche Kündigung durch den Versicherer.

Gesellschafterin mit 60 %, privat versichert

Fortzahlung im Vertrag: vier Wochen. Krankentagegeld ab dem 29. Tag in Höhe ihres Nettogehalts. Kein gesetzlicher Zuschuss, Kündigungsrecht des Versicherers in den ersten drei Jahren – sie schließt zum Start der GmbH ab.

Minderheitsgesellschafter, 30 %, GKV

Ohne Sperrminorität spricht viel für eine Beschäftigung. Krankengeld nach der Fortzahlung, gedeckelt auf 135,63 € pro Tag. Verdient er darüber, schließt eine Zusatzversicherung die Lücke bis zum Netto.

Den Tagessatz und die passende Karenz für deinen Fall rechnet der Krankentagegeld-Rechner; ab welchem Tag die Leistung beginnen sollte, erklärt Krankentagegeld ab wann.

Checkliste für Geschäftsführer

  • Status klären oder Statusfeststellung abwarten – Absicherung für beide Ergebnisse planen
  • Gehaltsfortzahlung im Geschäftsführervertrag prüfen: Dauer, Höhe, Beginn
  • Krankentagegeld genau ab dem Ende der Fortzahlung, Höhe bis zum Netto aus dem Gehalt
  • Behandlung von Gewinnausschüttungen im Tarif schriftlich klären
  • Als selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer früh abschließen (Kündigungsrecht des Versicherers in den ersten drei Jahren)
  • In der GKV: Wahlerklärung prüfen, wenn du selbstständig bist; Zusatzversicherung, wenn du über der Bemessungsgrenze verdienst

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Häufige Fragen

Bekommt ein GmbH-Geschäftsführer Krankengeld?

Das hängt vom Status ab. Als beschäftigter, gesetzlich versicherter Geschäftsführer ja, nach dem Ende der Gehaltsfortzahlung: 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettos und 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Als selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer in der freiwilligen GKV nur mit Wahlerklärung, ab der 7. Woche. In der PKV gibt es kein Krankengeld, nur ein vereinbartes Krankentagegeld.

Brauche ich als GmbH-Geschäftsführer ein Krankentagegeld?

In der PKV praktisch immer, wenn du von deinem Gehalt lebst – sonst zahlt nach dem Ende der Gehaltsfortzahlung niemand. In der GKV schließt ein Krankentagegeld die Lücke zwischen Krankengeld und Netto, wenn du über der Bemessungsgrenze verdienst, oder die ersten Wochen, wenn du als selbstständiger Gesellschafter-Geschäftsführer eine Wahlerklärung hast.

Ab wann sollte das Krankentagegeld für Geschäftsführer zahlen?

Ab dem Tag, an dem die Gehaltsfortzahlung aus deinem Geschäftsführervertrag endet. Sieht der Vertrag sechs Wochen vor, passt eine Leistung ab dem 43. Tag. Ohne Regelung im Vertrag brauchst du einen früheren Beginn oder eine Rücklage.

Zählt beim Krankentagegeld das Geschäftsführergehalt oder auch die Gewinnausschüttung?

Das Krankentagegeld ist auf das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit begrenzt (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Klare Basis ist dein Geschäftsführergehalt. Ob und wie Gewinnausschüttungen berücksichtigt werden, regeln die Tarifbedingungen – kläre das vor dem Abschluss schriftlich mit dem Versicherer.

Kann der Versicherer das Krankentagegeld eines Geschäftsführers kündigen?

Besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss – typisch für selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer –, darf der Versicherer das Krankentagegeld in den ersten drei Jahren mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen (§ 206 Abs. 1 Satz 4 VVG). Danach ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Quellen

  1. § 44 SGB V – Krankengeld, Wahlerklärung – abgerufen 10.10.2026
  2. § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
  3. § 49 SGB V – Ruhen des Krankengeldes
  4. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
  5. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers
  6. § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus
  7. PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld MB/KT 2009 – Stand Juni 2024
  8. Niederrheinische IHK: Merkblatt Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführer/-innen – Stand Juni 2025
Redaktion PKV-Gründer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Gründern, Selbstständigen und GmbH-Geschäftsführern (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Status- und Steuerfragen sind hier nur allgemein dargestellt; verbindlich entscheiden Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt. Herausgeber: PKV-Gründer.de. PKV-Gründer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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